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   FG Hessen, 25.08.2005 - 13 K 11/05   

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https://dejure.org/2005,11535
FG Hessen, 25.08.2005 - 13 K 11/05 (https://dejure.org/2005,11535)
FG Hessen, Entscheidung vom 25.08.2005 - 13 K 11/05 (https://dejure.org/2005,11535)
FG Hessen, Entscheidung vom 25. August 2005 - 13 K 11/05 (https://dejure.org/2005,11535)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG
    Notwendige Aufwendungen für eine eigengenutzte Eigentumswohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Ansatzes von Aufwendungen für eine eigengenutzte Eigentumswohnung im Rahmen doppelter Haushaltsführung und Bemessung der Höhe des Ansatzes; Notwendigkeit von Mehraufwendungen i.S.v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3
    Doppelte Haushaltsführung; Notwendige Aufwendungen; Selbstgenutzte Eigentumswohnung; Fiktive Mietkosten - Absetzbarkeit von Aufwendungen für die selbstgenutzte Eigentumswohnung bei doppelter Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Absetzbarkeit von Aufwendungen für die selbstgenutzte Eigentumswohnung bei doppelter Haushaltsführung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung: Abzug von Aufwendungen für eine eigengenutzte Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2783
  • EFG 2006, 1750
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.07.1995 - VI R 32/95

    Bei doppelter Haushaltsführung in einer Eigentumswohnung können als

    Auszug aus FG Hessen, 25.08.2005 - 13 K 11/05
    Wohnt der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort nicht in einer Mietwohnung, sondern in einer eigenen Eigentumswohnung, deren Nutzungswert nicht zu versteuern ist, so können die Aufwendungen dafür nur insoweit als notwendig betrachtet werden, als sie die üblichen Kosten einer Mietwohnung nicht übersteigen (BFH-Urteil vom 27. Juli 1995 VI R 32/95, BStBl.1995, 841, m.w.N.).
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