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   FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 5925/04 U   

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https://dejure.org/2007,12433
FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 5925/04 U (https://dejure.org/2007,12433)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2007 - 1 K 5925/04 U (https://dejure.org/2007,12433)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 1 K 5925/04 U (https://dejure.org/2007,12433)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Reiseleistungen - Reiseveranstalterin oder Vermittlerin

  • reise-recht-wiki.de

    Unterbringung in Wohnwagen auf Campingplätzen als Reiseleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Margenbesteuerung; Reiseleistungen; Abgrenzung zur Vermittlung; Mobilheime; Campingplatz; Reisevorleistungen; Handeln auf fremde Rechnung; Dienstleistungskommission - Margenbesteuerung bei Pauschalreisen unabhängig von der Einstufung als Reiseveranstalter oder als ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Margenbesteuerung bei Pauschalreisen unabhängig von der Einstufung als Reiseveranstalter oder als Reisevermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 717
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.10.1999 - V R 79/98

    Reiseleistungen bei Vermittlung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 5925/04
    Eine Margenbesteuerung nach § 25 UStG scheitere dann schon deshalb, weil sie keine Reisevorleistungen in Anspruch genommen habe; das (die Anwendung des § 25 UStG bejahende) BFH-Urteil vom 07.10.1999 V R 79, 80/98, BStBl II 2004, 308, betreffe einen anderen Sachverhalt.

    Nicht nur mit Urteil vom 07.10.1999 V R 79, 80/98, BStBl II 2004, 308 (betreffend den Fall einer Muttergesellschaft als Leistungsträgerin und eine Tochtergesellschaft als Reiseveranstalterin; nach Ansicht der Klägerin ein hier nicht vergleichbarer Sonderfall), sondern auch mit Urteil vom 02.03.2006 V R 25/03, BStBl II 2006, 788, hat der BFH die Anwendung des § 25 UStG auf Reiseleistungen im eigenen Namen auf fremde Rechnung bejaht.

    Damit fehlt es in solchen Fällen auch nicht an der i. S. von § 25 UStG erforderlichen Inanspruchnahme der Reisevorleistung; im Hinblick auf Art. 6 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie ist der Unternehmer, der Reiseleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten erbringt, so zu behandeln, als ob er die von dem Dritten bezogenen Reisevorleistungen selbst erhalten hätte (BFH-Urteil vom 07.10.1999 V R 79, 80/98, BStBl II 2004, 308).

  • BFH, 02.03.2006 - V R 25/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines Konsularservices - Beschaffung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 5925/04
    Nicht nur mit Urteil vom 07.10.1999 V R 79, 80/98, BStBl II 2004, 308 (betreffend den Fall einer Muttergesellschaft als Leistungsträgerin und eine Tochtergesellschaft als Reiseveranstalterin; nach Ansicht der Klägerin ein hier nicht vergleichbarer Sonderfall), sondern auch mit Urteil vom 02.03.2006 V R 25/03, BStBl II 2006, 788, hat der BFH die Anwendung des § 25 UStG auf Reiseleistungen im eigenen Namen auf fremde Rechnung bejaht.
  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 6/92

    Unwirksame Stornierungsklausel für Ferienunterkünfte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 5925/04
    In der Regel muss dies durch die Prospektgestaltung und durch klare Hinweise außerhalb seiner AGB geschehen (Urteile des BFH vom 19.01.1967 V 52/63, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 211; des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 09.07.1992 VII ZR 6/92, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1992, 3163; des Hessischen Finanzgerichts -FG- vom 28.11.2001 6 K 5472/99, juris; des FG Münster vom 22.10.2002 15 K 4323/99 U, juris; Wagner in Sölch-Ringleb, UStG, § 25 Rdn. 44 f.; Hundt-Eßwein in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 25 Rdn. 32).
  • BFH, 21.01.1993 - V B 95/92

    Inhalt der Besteuerung von nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 5925/04
    Die Klägerin hat Reiseleistungen erbracht; Reiseleistungen sind nicht etwa nur Leistungsgesamtheiten (z. B. Pauschalreisen), sondern auch Einzelleistungen - wie hier etwa die Unterbringung in Mobilheimen auf Campingplatzen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21.01.1993 V B 95/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 346; Wagner in Sölch/Ringleb, UStG, § 25 Rdn. 32).
  • FG Hessen, 28.11.2001 - 6 K 5472/99

    Reiseleistung; im eigenen Namen; Muttergesellschaft; Schweiz; Generalvertretung;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 5925/04
    In der Regel muss dies durch die Prospektgestaltung und durch klare Hinweise außerhalb seiner AGB geschehen (Urteile des BFH vom 19.01.1967 V 52/63, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 211; des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 09.07.1992 VII ZR 6/92, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1992, 3163; des Hessischen Finanzgerichts -FG- vom 28.11.2001 6 K 5472/99, juris; des FG Münster vom 22.10.2002 15 K 4323/99 U, juris; Wagner in Sölch-Ringleb, UStG, § 25 Rdn. 44 f.; Hundt-Eßwein in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 25 Rdn. 32).
  • FG Münster, 22.10.2002 - 15 K 4323/99
    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 5925/04
    In der Regel muss dies durch die Prospektgestaltung und durch klare Hinweise außerhalb seiner AGB geschehen (Urteile des BFH vom 19.01.1967 V 52/63, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 211; des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 09.07.1992 VII ZR 6/92, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1992, 3163; des Hessischen Finanzgerichts -FG- vom 28.11.2001 6 K 5472/99, juris; des FG Münster vom 22.10.2002 15 K 4323/99 U, juris; Wagner in Sölch-Ringleb, UStG, § 25 Rdn. 44 f.; Hundt-Eßwein in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 25 Rdn. 32).
  • BFH, 22.08.2019 - V R 12/19

    Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen

    In der Regel hat dies durch die Prospektgestaltung und durch klare Hinweise außerhalb seiner AGB zu geschehen (vgl. BFH-Urteil in BStBl III 1967, 211, Rz 10; FG Münster vom 22.10.2002 - 15 K 4323/99 U, und FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2007 - 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717).
  • FG Nürnberg, 07.07.2015 - 2 K 261/13

    Vermietung von Ferienwohnungen ohne Anreise und Verpflegung als Reiseleistung im

    Für die Frage, ob der Leistende eine einzelne Reiseleistung wie die Unterbringung lediglich vermittle, komme es nach Ansicht des FG Düsseldorf (Urteil vom 19.01.2007 - 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717) " ebenso wie bei der Beurteilung der zivilrechtlichen Rechtslage darauf an, wie der Unternehmer im allgemeinen Geschäftsverkehr gegenüber dem Leistungsempfänger auftritt bzw. als wessen Leistung die Reise am Markt erscheint.

    Hierzu hat das vom Klägervertreter zitierte FG Düsseldorf (Urteil vom 19.01.2007 - 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717) ausgeführt, es komme "ebenso wie bei der Beurteilung der zivilrechtlichen Rechtslage darauf an, wie der Unternehmer im allgemeinen Geschäftsverkehr gegenüber dem Leistungsempfänger auftritt bzw. als wessen Leistung die Reise am Markt erscheint.

  • FG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 K 59/09

    Unterbringung in Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder in Mobilheimen auf

    Reiseleistungen sind nicht etwa nur Leistungsgesamtheiten (z. B. Pauschalreisen), sondern auch Einzelleistungen wie die Unterbringung in Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder in Mobilheimen auf Campingplatzen (vgl. Beschluss des BFH vom 21.01.1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346 und FG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2007, 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717 und Leonard in Bunjes/Geist, UStG, § 25 Rz 15 sowie EuGH, Urteil vom 09.12.2010, C-31/10 - Minerva Kulturreisen GmbH -, DStR 2010, 2576 zum isolierten Verkauf von Opernkarten).

    In der Regel muss dies durch die Prospektgestaltung und durch klare Hinweise außerhalb seiner AGB geschehen (Urteile des BFH vom 19.01.1967 V 52/63, BStBl- III 1967, 211; des Hessischen FG vom 28.11.2001 6 K 5472/99, juris; des FG Münster vom 22.10.2002 15 K 4323/99 U, juris und des FG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2007, 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717 sowie Wagner in Sölch-Ringleb, UStG, § 25 Rdn. 100).

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 K 1782/13

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Einlösung eines Camping Schecks

    Die Klägerin erbringt als Campingplatzbetreiberin Vermietungsleistungen (zu dem hier nicht gegeben Sonderfall der Vermietung von Mobilheimen auf Campingplätzen s. FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 2007 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717, rkr. - Reiseleistung) in eigenem Namen, die den Leistungsempfängern unmittelbar zugute kommen.
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