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   FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 8 K 254/07   

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https://dejure.org/2010,7150
FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 8 K 254/07 (https://dejure.org/2010,7150)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.03.2010 - 8 K 254/07 (https://dejure.org/2010,7150)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. März 2010 - 8 K 254/07 (https://dejure.org/2010,7150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anwendbarkeit des Abzugsverbots aus § 3c Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf Teilwertabschreibungen auf ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Abzugsverbots aus § 3c Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf Teilwertabschreibungen auf ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3c Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
    Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Einkommensteuergesetz; Abzugsverbot; Abschreibungen; Gesellschafterdarlehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Einkommensteuergesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1111
  • EFG 2010, 726
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.01.2009 - I R 52/08

    Grundsatzentscheidungen zu Schachtelbeteiligungen nach § 8b des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 8 K 254/07
    Diesbezüglich berufen sich die Kläger auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 14.1.2009 I R 52/08 (BStBl II 2009, 674).

    Solche Darlehensforderungen stehen als eigenständige Wirtschaftsgüter neben der Beteiligung (Urteile des BFH vom 20.4.2005 X R 2/03, BStBl II 2005, 694; vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674).

    Dies gilt zur Überzeugung des Senats sowohl für den vom BFH entschiedenen Fall der Darlehensgewährung durch eine Kapitalgesellschaft (Urteil vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674) als auch für den hier vorliegenden Fall der Darlehensgewährung durch eine natürliche Person oder Personengesellschaft (so auch Henning Rolf und Frank Pankoke "Steuerliche Anerkennung von Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen in BB 2009, 1844; Dr. Bettina Lieber, Anmerkung zum BFH Urteil vom 14.1.2009 I R 52/08, jurisPR-SteuerR 19/2009; Dr. Eberhard "Steuerwirksame Abschreibung auf Gesellschafterdarlehen" in DStR 2009, 2226; Hermann in Frotscher, § 3c Rz. 47; a.A. Neumann "Forderungsverluste von Gesellschaftern im Betriebsvermögen" in Ubg 2008, 749 (761); Desens in H/H/R, § 3c Rz. 62).

  • BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93

    Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 8 K 254/07
    17 1. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit dem handelsrechtlichen Niederstwertgebot war die Forderung des Klägers gegenüber der GmbH mit dem um 20.000 Euro geminderten Teilwert anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 9.5.1996 IV R 64/93, BStBl II 1996, 642).
  • BFH, 20.04.2005 - X R 2/03

    Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 8 K 254/07
    Solche Darlehensforderungen stehen als eigenständige Wirtschaftsgüter neben der Beteiligung (Urteile des BFH vom 20.4.2005 X R 2/03, BStBl II 2005, 694; vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674).
  • BFH, 14.10.2009 - X R 45/06

    Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 8 K 254/07
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, denn ein gedachter Erwerber des Besitzunternehmens würde aufgrund der vorliegenden Überschuldung der GmbH für die Anteile an der Betriebsgesellschaft nur einen unter dem Buchwert liegenden Preis zahlen (hinsichtlich der besonderen Anforderungen bei einer Betriebsaufspaltung vgl. BFH - Urteil vom 14.10.2009 X R 45/00, BFHE nn, DB 2010, 198).
  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 8 K 254/07
    Nur Aufwendungen, die in tatsächlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit der konkreten Gewinnerzielungsabsicht angefallen sind, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (vgl. BFH-Urteil vom 26.11.1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961 m.w.N.) und Werbungskosten sind nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von Einnahmen veranlasst sind.
  • BFH, 26.02.2002 - X R 45/00

    Grundförderung nach § 10 e EStG; Nachholung des Abzugs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 8 K 254/07
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, denn ein gedachter Erwerber des Besitzunternehmens würde aufgrund der vorliegenden Überschuldung der GmbH für die Anteile an der Betriebsgesellschaft nur einen unter dem Buchwert liegenden Preis zahlen (hinsichtlich der besonderen Anforderungen bei einer Betriebsaufspaltung vgl. BFH - Urteil vom 14.10.2009 X R 45/00, BFHE nn, DB 2010, 198).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1111 veröffentlichtem Urteil statt.
  • FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2973/09

    Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer

    Folglich kann auch der Wertverlust des Darlehens nicht durch Beteiligungseinnahmen verursacht sein (so zur vergleichbaren Problematik der Gewinnkorrekturvorschrift des § 8b Abs. 3 KStG in der bis zum Jahressteuergesetz 2008 geltenden Fassung BFH-Urteil vom 14. Januar 2009, I R 52/08, BFHE 224, 132, BStBl. II 2009, 674 sowie zu § 3c Abs. 2 EStG Niedersächsiches Finanzgericht, Urteil vom 02. März 2010, 8 K 254/07, EFG 2010, 726).
  • FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2977/09

    Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer

    Folglich kann auch der Wertverlust des Darlehens nicht durch Beteiligungseinnahmen verursacht sein (so zur vergleichbaren Problematik der Gewinnkorrekturvorschrift des § 8b Abs. 3 KStG in der bis zum Jahressteuergesetz 2008 geltenden Fassung BFH-Urteil vom 14. Januar 2009, I R 52/08, BFHE 224, 132, BStBl. II 2009, 674 sowie zu § 3c Abs. 2 EStG Niedersächsiches Finanzgericht, Urteil vom 02. März 2010, 8 K 254/07, EFG 2010, 726).
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