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   FG Köln, 10.04.2013 - 4 K 2910/10   

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https://dejure.org/2013,14479
FG Köln, 10.04.2013 - 4 K 2910/10 (https://dejure.org/2013,14479)
FG Köln, Entscheidung vom 10.04.2013 - 4 K 2910/10 (https://dejure.org/2013,14479)
FG Köln, Entscheidung vom 10. April 2013 - 4 K 2910/10 (https://dejure.org/2013,14479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer: Investitionsabzugsbetrag trotz Überschreitens der Gewinngrenze

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Gewinngrenze für einen Investitionsabzugsbetrag ohne Berücksichtigung aufgelöster und neu gebildeter Investitionsabzugsbeträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionsabzugsbetrag - Ermittlung der Gewinngrenze für einen Investitionsabzugsbetrag ohne Berücksichtigung aufgelöster und neu gebildeter Investitionsabzugsbeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Investitionsabzugsbetrag trotz Überschreitens der Gewinngrenze

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ermittlung der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Investitionsabzugsbetrag und Gewinngrenze

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ansparabschreibung erhöht nicht den Praxisgewinn

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Investitionsabzugsbetrag trotz Überschreitens der Gewinngrenze

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Ermittlung derGewinngrenze bei Berücksichtigung von § 7g EStG

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Investitionsabzugsbetrag trotz Überschreitens der Gewinngrenze

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
    Der Investitionsabzugsbetrag im Einzelnen
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen
    Gewinngrenze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1386
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Münster, 17.09.2009 - 12 V 2521/09

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Auszug aus FG Köln, 10.04.2013 - 4 K 2910/10
    In einem Beschluss vom 17.09.2009 12 V 2521/09 E (EFG 2010, 30) habe das FG Münster in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung die Fragestellung gestreift, ob aufzulösende Ansparabschreibungen und Verzinsung derselben bei Berücksichtigung der Gewinngrenze zu berücksichtigen seien und dies bejaht.

    Diesbezüglich haben bislang lediglich für das Streitjahr 2007 das FG Sachsen (Urteil vom 10.11.2011 2 K 1272/11, zitiert nach juris, NZB vom BFH IV B 153/11 nicht dokumentiert als unbegründet abgewiesen) und wohl auch das FG Münster (Urteil vom 17.09.2009 12 V 2521/09 EFG 2010, 30 unter 1. A, Beschwerde vom BFH VIII B 226/09 nicht dokumentiert als unbegründet abgewiesen) eine Berücksichtigung aufzulösender Ansparabschreibungen bei der Ermittlung des maßgeblichen Gewinns bejaht.

  • FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1272/11

    Berücksichtigung des aus der Auflösung einer Ansparrücklage stammenden Gewinns

    Auszug aus FG Köln, 10.04.2013 - 4 K 2910/10
    Diesbezüglich haben bislang lediglich für das Streitjahr 2007 das FG Sachsen (Urteil vom 10.11.2011 2 K 1272/11, zitiert nach juris, NZB vom BFH IV B 153/11 nicht dokumentiert als unbegründet abgewiesen) und wohl auch das FG Münster (Urteil vom 17.09.2009 12 V 2521/09 EFG 2010, 30 unter 1. A, Beschwerde vom BFH VIII B 226/09 nicht dokumentiert als unbegründet abgewiesen) eine Berücksichtigung aufzulösender Ansparabschreibungen bei der Ermittlung des maßgeblichen Gewinns bejaht.
  • FG Niedersachsen, 03.12.2013 - 12 K 290/11

    Berücksichtigung einer Nutzungsausfallentschädigung als Betriebseinnahme

    Die Gegenauffassung wird, soweit ersichtlich, nur vom Finanzgericht Köln in seinem Gerichtsbescheid vom 10. April 2013 4 K 2910/10, EFG 2013 1386 vertreten, auf den sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich berufen hat.

    Das Finanzgericht Köln führt in seinem Gerichtsbescheid vom 10. April 2013 4 K 2910/10, EFG 2013 1386 aus, dass durch Auslegung des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG i.d.F. des UntStRefG zu klären sei, ob die Auflösung von in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibungen bei der Ermittlung des maßgeblichen Gewinns für die Bildung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 Satz EStG i.d.F. des UntStRefG als Betriebseinnahme zu berücksichtigen sei.

    Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Zweck werde aber nicht erreicht, wenn der für die Gewinngrenze maßgebliche Gewinn ohne Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Leistungskraft des Betriebs zu bestimmen sei "und insbesondere erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten des Steuerpflichtigen unterliegende Umstände zur Versagung oder Gewährung des Investitionsabzugsbetrages führen könnten" (Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Köln vom 10. April 2013 4 K 2910/10, EFG 2013 1386).

    Gegen den vorgenannten Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Köln vom 10. April 2013 4 K 2910/10, EFG 2013 1386 hat das beklagte Finanzamt beim Bundesfinanzhof zum Aktenzeichen VIII R 29/13 Revision eingelegt, über die der Bundesfinanzhof noch nicht entschieden hat.

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 29/13

    Überschreitung der Gewinngrenze für den Anspruch auf einen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. April 2013  4 K 2910/10 aufgehoben.

    Der dagegen erhobenen Klage hat das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1386 veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 10. April 2013  4 K 2910/10 stattgegeben.

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