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   FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14 E   

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https://dejure.org/2014,34917
FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14 E (https://dejure.org/2014,34917)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2014 - 7 K 451/14 E (https://dejure.org/2014,34917)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 7 K 451/14 E (https://dejure.org/2014,34917)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zerlegung der Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil bei Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Gegenstands und längerfristiger Stundung der Kaufpreisforderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
    Zerlegung der Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil bei Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Gegenstands und längerfristiger Stundung der Kaufpreisforderung

  • rechtsportal.de

    Aufteilung von Kaufpreisraten in Zins- und Tilgungsanteil - Kapitalüberlassung gegen Entgelt bei bloßer ratierlicher Verteilung des Verkehrswerts - Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufteilung von Kaufpreisraten in Zins- und Tilgungsanteil - Kapitalüberlassung gegen Entgelt bei bloßer ratierlicher Verteilung des Verkehrswerts - Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Zinspflicht gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG beim Immobilienverkauf der Eltern an ihre Kinder zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Zinserträge aus gestundeter Kaufpreisforderung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14
    Nach der Rechtsprechung, so Beschluss des BFH vom 12.September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229 könne in der unentgeltlichen Überlassung einer Kapitalsumme eine Schenkung gesehen werden, besonders, wenn hierdurch eine Kreditaufnahme vermieden werden solle.

    Der Beschluss VIII B 70/09 habe nur eine vorläufige Regelung getroffen und unzutreffend angenommen, zwischen dem ErbStG und dem EStG bestehe ein Exklusivitätsverhältnis mit einem Vorrang des ErbStG, das jedoch nicht bestehe.

  • BFH, 28.10.1998 - X R 96/96

    Zinsen bei Enteignungsentschädigung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14
    Auch in der Entscheidung des BFH vom 28. Oktober 1988 X R 96/96, BFHE 187, 450, BStBl II 1999, 217 sei ein erklärter Zinsverzicht ausnahmsweise als beachtlich angesehen worden, weil auf die Zinsen aus nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen, nicht aber aus steuerlichen Gründen verzichtet worden sei.

    Auch der Sachverhalt in X R 96/96 sei nicht vergleichbar, da dort die besondere Situation eines Prozessvergleiches vorgelegen habe.

  • BFH, 09.02.2010 - VIII R 43/06

    Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14
    Demgegenüber hat der BFH in neueren Entscheidungen bezüglich der Frage der Versteuerung eines Zinsanteils bei wiederkehrenden Leistungen festgestellt, allein der Umstand, dass eine Leistung nicht in einem Betrag, sondern in wiederkehrenden Zahlungen zu erbringen sei, könne deren Steuerbarkeit nicht begründen (BFH vom 9.2. 2010 VIII R 43/06 BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818, und VIII R 35/07 BFH/NV 2010, 1793).
  • BFH, 26.06.1996 - VIII R 67/95

    Zinsanteil bei gestundeten Erbausgleichszahlungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14
    Ihre Grundlage findet diese Rechtsprechung in § 12 Abs. 3 BewG, wonach unverzinsliche Forderungen, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, abzuzinsen, d.h. in einen Kapital- und einen Zinsanteil aufzuteilen sind (BFH vom 26. Juni 1996 VIII R 67/95 BFH/NV 1997, 175).
  • BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07

    Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14
    Demgegenüber hat der BFH in neueren Entscheidungen bezüglich der Frage der Versteuerung eines Zinsanteils bei wiederkehrenden Leistungen festgestellt, allein der Umstand, dass eine Leistung nicht in einem Betrag, sondern in wiederkehrenden Zahlungen zu erbringen sei, könne deren Steuerbarkeit nicht begründen (BFH vom 9.2. 2010 VIII R 43/06 BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818, und VIII R 35/07 BFH/NV 2010, 1793).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 222/84

    1. Schein-KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft - 2. Zur steurlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14
    Der Zinsanteil unterliegt als "Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen" der Steuer (BFH-Urteile vom 25.Juni 1974 VIII R 163/71, BFHE 114, 463, BStBl II 1975, 431; vom 21.Oktober 1980 VIII R 190/78, BFHE 132, 38, BStBl II 1981, 160; vom 11.Dezember 1986 IV R 222/84 BFHE 149, 149, 156, BStBl II 1987, 553; vom 26. November 1992 X R 187/87 BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298).
  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90

    Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14
    Die Gestattung langfristiger Ratenzahlung zur Tilgung einer Schuld stellt danach eine Kreditgewährung durch den Gläubiger dar (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 41/82, BFHE 141, 121, BStBl II 1984, 550; vom 25. Juni 1974 VIII R 163/71, BFHE 114, 463, BStBl II 1975, 431; vom 21. Oktober 1980 VIII R 190/78, BFHE 132, 38, BStBl II 1981, 160; vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87; vom 20. Dezember 1990 XI R 1/85, BFH/NV 1991, 382).
  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 41/82

    Zerlegung einer gestundeten Kaufpreisforderung - Zinsanteil - Kapitalanteil -

  • BFH, 20.12.1990 - XI R 1/85

    Entgeltlichkeit des Erwerbes eines Zweifamilienhausgrundstücks im Zusammenhang

  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 4/07

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 57/10

    Zahlungen aufgrund eines vor Eintritt des Erbfalls erklärten Erb- und/oder

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 5/02

    Zur steuerlichen Behandlung auf Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem;

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 81/03

    Zur steuerlichen Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem;

  • BFH, 06.04.1993 - VIII R 68/90

    Kapitalertrag nach §§ 8, 20 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der vermeintliche

  • BFH, 14.07.2020 - VIII R 3/17

    Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung

    Die vor dem Finanzgericht (FG) Düsseldorf erhobene Klage hatte Erfolg (s. Urteil vom 22.10.2014 - 7 K 451/14 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 127).

    Der Senat ist nicht aufgrund des zum Veranlagungszeitraum 2012 ergangenen, rechtskräftig gewordenen Urteils des FG Düsseldorf in EFG 2015, 127 gemäß § 110 Abs. 1 FGO an die Beurteilung gebunden, dass die einzelnen Rentenzahlungen an die Kläger keine gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtigen Zinsanteile enthalten.

    b) Danach entfaltet das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2015, 127 für den Veranlagungszeitraum 2012 keine Bindungswirkung für die Frage, ob in den Rentenzahlungen an die Kläger im Streitjahr 2013 steuerpflichtige Zinsanteile enthalten sind.

    Das FG Düsseldorf hat in seinem Urteil in EFG 2015, 127 über eine Anfechtungsklage gegen den Einkommensteuerbescheid für 2012 entschieden und die Besteuerung von Zinseinkünften der Kläger gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aufgrund des Rentenbezugs als rechtswidrig beurteilt.

  • FG Düsseldorf, 06.02.2017 - 11 K 3064/15

    Versteuerung eines Zinsanteils aus geleisteten Kaufpreisraten

    Der 7. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf gab der Klage statt (Finanzgericht Düsseldorf Urteil vom 22.10.2014 7 K 451/14 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 127).

    Für weitere Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf das Protokoll zur mündlichen Verhandlung vom 6.2.2015, den beigezogenen Verwaltungsvorgang und die Gerichtsakte des Verfahrens 7 K 451/14 E Bezug genommen.

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