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   FG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 K 1836/15   

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FG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 K 1836/15 (https://dejure.org/2016,29610)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 08.07.2016 - 4 K 1836/15 (https://dejure.org/2016,29610)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 4 K 1836/15 (https://dejure.org/2016,29610)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, § 9 Abs. 4 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zur betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers mit der Entfernungspauschale oder nach Reisekostengrundsätzen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Ansatz der Fahrtkosten eines Arbeitnehmers nach Reisekostengrundsätzen anstelle der Entfernungspauschale bei Aufsuchen der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers an nur einem von fünf Arbeitstagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zur betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers mit der Entfernungspauschale oder nach Reisekostengrundsätzen

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a ; EStG § 9 Abs. 4
    Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zur betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers mit der Entfernungspauschale oder nach Reisekostengrundsätzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansatz der Fahrtkosten eines Arbeitnehmers nach Reisekostengrundsätzen anstelle der Entfernungspauschale bei Aufsuchen der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers an nur einem von fünf Arbeitstagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1692
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 K 130/16

    Einkommensteuerliche Zuordnung der betrieblichen Einrichtung des Entleihers die

    Im Unterschied dazu ging das FG Nürnberg im Urteil vom 7. Juli 2016 (4 K 1836/15, EFG 2016, 1692) davon aus, dass ein an verschiedenen Baustellen tätiger Arbeitnehmer, der nur einmal wöchentlich zur betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers fährt, um Hilfstätigkeiten und Nebentätigkeiten (hier: Beladen des Firmenautos, Abgabe von Stundenzetteln und Urlaubsanträgen) zu erledigen, und den der Arbeitgeber der Einrichtung auch nicht zugeordnet hat, dort über keine erste Tätigkeitsstätte verfüge.
  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1218/17

    Zur Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

    Auch in diesen Fällen hat die Prüfung, ob eine erste Tätigkeitsstätte gegeben ist, nach Ansicht der Verwaltung anhand der quantitativen Zuordnungskriterien nach § 9 Absatz 4 Satz 4 EStG n.F. zu erfolgen (vgl. BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412, Rn. 12, 25 ff.; vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 08.07.2016 4 K 1836/15, Rn. 20, juris).
  • FG Thüringen, 28.02.2019 - 1 K 498/17

    Werbungskostenabzug eines Elektroinstallateurs für Fahrten zum Arbeitssitz des

    Denn die Regelung greife nicht ein, wenn ein Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen nicht den Betrieb des Arbeitgebers aufgesucht sondern direkt von seiner Wohnung aus die jeweilige Baustelle angefahren habe (Hinweis auf Loschelder in Schmidt, EStG, § 9 Rz. 211 sowie BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 Bundessteuerblatt - BStBl - I 2014, 1412, Rz. 37, Beispiel 24; so auch Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 8. Juli 2016 - 4 K 1836/15, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 1692).

    Er ist jedoch der Ansicht, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG dort Anwendung findet, wo ein Arbeitnehmer, der über viele Tage beruflich bedingt abwesend ist, rechnerisch den Großteil einer Woche immer wieder einen betrieblichen Sammelpunkt aufgesucht hat (vgl. Loschelder in Schmidt, EStG, 17. Auflage, § 9 Rz. 215; Urteil des FG Nürnberg vom 8. Juli 2016 - 4 K 1836/15, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 1692).

  • FG Thüringen, 05.12.2018 - 1 K 594/16

    Werbungskostenabzug eines Baumaschinenführers für Fahrten zur Sammelstelle am

    Andernfalls könnte eine Auswärtstätigkeit vorliegen, bei der der Arbeitnehmer seine Fahrten mit seinem tatsächlichen Aufwand bei seiner Einkommensteuer geltend machen könnte (so wohl Loschelder in Schmidt, EStG, 17. Aufl., § 9 Rz. 215; Urteil des FG Nürnberg vom 8. Juli 2016 - 4 K 1836/15, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2016, 1692).
  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1031/17

    Mehraufwendungen für Verpflegungskosten bei Einkommensteuer nicht zu beachten

    Auch in diesen Fällen hat die Prüfung, ob eine erste Tätigkeitsstätte gegeben ist, nach Ansicht der Verwaltung anhand der quantitativen Zuordnungskriterien nach § 9 Absatz 4 Satz 4 EStG n.F. zu erfolgen (vgl. BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412, Rn. 12, 25 ff.; vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 08.07.2016 4 K 1836/15, Rn. 20, juris).
  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1033/17

    Berücksichtigung der Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten

    Auch in diesen Fällen hat die Prüfung, ob eine erste Tätigkeitsstätte gegeben ist, nach Ansicht der Verwaltung anhand der quantitativen Zuordnungskriterien nach § 9 Absatz 4 Satz 4 EStG n.F. zu erfolgen (vgl. BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412, Rn. 12, 25 ff.; vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 08.07.2016 4 K 1836/15, Rn. 20, juris).
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