Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 12.12.2000 - 1 K 889/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7264
FG Niedersachsen, 12.12.2000 - 1 K 889/97 (https://dejure.org/2000,7264)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2000 - 1 K 889/97 (https://dejure.org/2000,7264)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 1 K 889/97 (https://dejure.org/2000,7264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wirtschaftliche Belastung durch Schulden eines vermögenslosen Ehegatten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ermittlung des Gesamtvermögens; Wirtschaftliche Belastung durch Schulden eines vermögenslosen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensteuer; Gesamtvermögen; Überschuldung; Ehegatten - Wirtschaftliche Belastung durch Schulden eines vermögenslosen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirtschaftliche Belastung durch Schulden eines vermögenslosen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1003
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 26.02.2003 - II R 19/01

    Schuldenabzug bei Vermögenslosigkeit

    Das FA beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. Dezember 2000 1 K 889/97 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
   FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 7990/99 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10008
FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 7990/99 U (https://dejure.org/2002,10008)
FG Münster, Entscheidung vom 14.03.2002 - 5 K 7990/99 U (https://dejure.org/2002,10008)
FG Münster, Entscheidung vom 14. März 2002 - 5 K 7990/99 U (https://dejure.org/2002,10008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes für die Lieferung von Kunstgegenständen; Auslegung des Begriffes der gewerblichen Erzeugnisse; Zugehörigkeit eines Kunstgegenstandes zu den Originalerzeugnissen der Bildhauerkunst im Sinne des Zolltarifs

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer: - Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von vollständig mit der Hand geschaffenen Gemälden, Zeichnungen, Collagen und ähnlichen dekorativen Bildwerken (Gestaltung von Kirchenfenstern) sowie Originalerzeugnissen der Bildhauerkunst (Gestaltung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 695
  • NVwZ 2003, 1416 (Ls.)
  • EFG 2002, 1003
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.09.1990 - C-228/89

    Farfalla Flemming / Hauptzollamt München-West

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 7990/99
    Denn die Abgrenzung der Tarifpositionen stellt nicht auf Eigenschaften ab, die im wesentlichen nach subjektiven und sich wandelnden Kriterien bestimmt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 18.9.1990 Rechtssache - Rs. - C-228/89, Abs. 12, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des EuGH - EuGHE - 1990, I-3387, zum Gemeinsamen Zolltarif).

    Dieser besteht darin, nur solche Werke zu begünstigen, die wirtschaftlich weder untereinander noch mit anderen Gegenständen in Wettbewerb stehen, weil es sich bei ihnen um ganz persönliche Schöpfungen handelt, mit denen die Künstler einem ästhetischen Ideal Ausdruck verleihen (EuGH Rs. C-228/89 Abs. 18).

    Eine solche Zollfreiheit ist daher für Gegenstände, die sich in einer zumindest potenziellen wirtschaftlichen Wettbewerbsposition mit anderen ähnlichen Erzeugnissen industrieller oder handwerklicher Herstellung befinden, nicht gerechtfertigt (EuGH Rs. C-228/89 Abs. 19).

    Da sich die Zollbehörden bei der Tarifierung nur auf objektive Kriterien stützen können, die sich aus den äußeren Merkmalen der Waren ergeben, müssen diese Waren, auch wenn sie von Künstlern handgefertigt sind, immer dann als Handelswaren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 97 angesehen werden, wenn sie nach ihrer äußeren Gestaltung vergleichbaren industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen ähneln (EuGH Rs. C-228/89 Abs. 20; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26.11.1996 VII R 54/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1997, 724).

    Erzeugnisse sind als Handelswaren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 97 anzusehen, wenn sie nach ihrer äußeren Gestaltung vergleichbaren industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen ähneln (vgl. EuGH Rs. C-228/89 Abs. 20).

  • BFH, 26.11.1996 - VII R 54/96

    Berechnung des Umsatzsteuersatzes für "Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst"

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 7990/99
    Da sich die Zollbehörden bei der Tarifierung nur auf objektive Kriterien stützen können, die sich aus den äußeren Merkmalen der Waren ergeben, müssen diese Waren, auch wenn sie von Künstlern handgefertigt sind, immer dann als Handelswaren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 97 angesehen werden, wenn sie nach ihrer äußeren Gestaltung vergleichbaren industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen ähneln (EuGH Rs. C-228/89 Abs. 20; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26.11.1996 VII R 54/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1997, 724).

    Herrscht dagegen der künstlerische Eindruck der Werke vor und prägt ihr Erscheinungsbild in der Weise, dass ihre praktische Nutzungsmöglichkeit zweitrangig erscheint, dann stellen sie steuerbegünstigte Gegenstände dar (vgl. BFH VII R 54/96 zur Einreihung von Bildhauerarbeiten in die Position 97.03).

    Herrscht dagegen der künstlerische Eindruck der Werke vor und prägt ihr Erscheinungsbild in der Weise, dass ihre praktische Nutzungsmöglichkeit zweitrangig erscheint, dann stellen sie steuerbegünstigte Gegenstände dar (vgl. BFH VII R 54/96).

  • EuGH, 15.05.1985 - 155/84

    Onnasch / Hauptzollamt Berlin-Packhof

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 7990/99
    Sie umfasst alle dreidimensionalen künstlerischen Produktionen, ungeachtet der angewendeten Technik und des verwendeten Materials (vgl. EuGH-Urteil vom 15.5.1985 Rs. 155/84, EuGHE 1985, 1454; ähnlich Bundesfinanzverwaltung, Erl. KN Pos. 9703 (HS) RZn 01.0 und 02.1).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.08.1992 - IV 61/92
    Auszug aus FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 7990/99
    Nach dem Wortlaut der Position ist es auch unerheblich, ob die Erzeugnisse in einer bestimmten überkommenen Technik - wie Malen, Zeichnen oder Drucken mit handgearbeiteten Platten - oder in einer davon abweichenden, zeitgenössischen Technik hergestellt worden sind (Ebenso: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 12.8.1992 IV 61/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 110. Anderer Auffassung: Bundesfinanzverwaltung, vgl. Erl. KN Kap. 97, Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH), RZ 02.0), solange sie nur "vollständig mit der Hand geschaffen" worden sind.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1433/08

    Die Anfertigung von Tattoo-Vorlagen unterliegt nicht dem ermäßigten

    Eine Begünstigung von Gegenständen, die sich in einer zumindest potenziellen Wettbewerbssituation mit anderen ähnlichen Erzeugnissen industrieller oder handwerklicher Herstellung befinden, ist daher nicht gerechtfertigt (Finanzgericht Münster Urteil vom 14.03.2002 - 5 K 7990/99 U, NJW 2003, 695 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 14 K 18/05

    Sakrale Gegenstände als Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst - ermäßigter

    Im Ergebnis hat hiernach also eine Gesamtwürdigung des äußeren Erscheinungsbildes zu erfolgen, bei der zu beurteilen ist, ob es sich bei dem Werk um eine höchst persönliche Schöpfung handelt, mit der der Künstler einem ästhetischen Ideal Ausdruck verleiht (vgl. Beschluss des BFH vom 12. September 2007 VII S 61/06 (PKH), BFH/NV 2008, 121; Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 14. März 2002 5 K 7990/99 U, NJW 2003, 695 zu einem Tabernakel) und bei dem daher der künstlerische Eindruck prägend ist oder ob es wegen seines überwiegenden Gebrauchswerts oder anderer objektiver Merkmale mit vergleichbaren industriellen oder handwerklichen Erzeugnissen in (potentiellen) wirtschaftlichen Wettbewerb tritt.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 9 K 513/98   

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https://dejure.org/2002,24558
FG Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 9 K 513/98 (https://dejure.org/2002,24558)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2002 - 9 K 513/98 (https://dejure.org/2002,24558)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2002 - 9 K 513/98 (https://dejure.org/2002,24558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Verlängerung der Dauerfrist nach der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an das FA bei der Entscheidung über den Widerruf einer Dauerfristverlängerung - Widerruf der Dauerfristverlängerung bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldungen 1998

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1003
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Hamburg, 18.08.2008 - 2 K 88/08

    Umsatzsteuer: Widerruf einer Dauerfristverlängerung

    Liegt diese Voraussetzung vor, so ist ein Ermessensspielraum für das Finanzamt nicht eröffnet (vgl. a. FG Baden-Württemberg Urteil vom 25.03.2002 9 K 513/98, EFG 2002, 1003; Stadie in: Rau/Dürrwächter UStG § 18 Lfg. Feb. 2006 Rn. 333).

    Für die Prüfung ist auf den Zeitpunkt des Erlasses der Einspruchsentscheidung (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 25.03.2002 a.a.O. Tz.23 bei juris), ggf. auch auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im gerichtlichen Verfahren abzustellen (vgl. von Groll in: Gräber FGO 6. Aufl. § 100 Rn.7ff; Tipke in: Tipke/Kruse FGO § 100 Lfg. Aug. 2006 Tz. 6ff).

  • FG Köln, 12.12.2012 - 9 K 2349/10

    Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung

    Liegt diese Voraussetzung vor, so ist ein Ermessensspielraum für das Finanzamt nicht eröffnet (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2002 9 K 513/98, EFG 2002, 1003; Stadie in Rau/Dürrwächter UStG § 18 Rn. 333).
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Rechtsprechung
   FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 3748/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25575
FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 3748/97 (https://dejure.org/2000,25575)
FG Köln, Entscheidung vom 24.05.2000 - 2 K 3748/97 (https://dejure.org/2000,25575)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 2 K 3748/97 (https://dejure.org/2000,25575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer: - Rückwirkende Fristverlängerung für Anträge auf Vorsteuer-Vergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1003
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 3748/97
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 21.10.1999 V R 76/98 (BStBl II 2000, 214) die Frist für den Vergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG n.F. ausdrücklich unter Hinweis auf Art. 7 Abs. 1 8. USt-Richtlinie als Ausschlußfrist qualifiziert, die nicht rückwirkend verlängert werden könne.

    § 109 AO findet bereits deswegen keine Anwendung, weil die einschlägigen Regelungen des § 18 Abs. 9 UStG a.F. i.V. mit § 61 Abs. 1 Satz 2 UStDV a.F. spezieller sind (BFH-Urteil vom 21.10.1999 V R 76/98, BStBl. III 2000, 214 zum wortgleichen § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG n.F.).

    Unter einer Ausschlußfrist versteht man eine Handlungsfrist, die für die Wahrnehmung eines Rechts durch die beteiligten gesetzlich bestimmt ist und an deren Versäumung die Rechtsfolge geknüpft ist, daß der Beteiligte mit seinem Recht ausgeschlossen wird (BFH-Urteil vom 21.10.1999, a.a.O.).

  • BFH, 15.07.1999 - V R 52/98

    Frist zur Beantragung der Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 3748/97
    Ausschlußfristen können nicht verlängert werden; jedenfalls ist eine rückwirkende Verlängerung nicht denkbar, weil mit Ablauf der Frist der Rechtsverlust bereits eingetreten ist (BFH-Urteil vom 15.7.1999 V R 52/98, BFH/NV 2000, 98).

    Diese müssen im Verfahren gegen den Vergütungsbescheid vorgebracht werden (BFH-Urteil vom 15.7.1999, a.a.O.).

  • BFH, 14.09.1999 - V B 47/99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei außer Kraft getretenem Recht

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 3748/97
    Hierbei hat sich der Senat vor allem davon leiten lassen, daß die streitige Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft, so daß kein höchstrichterlicher (weiterer) Klärungsbedarf besteht (BFH-Beschlüsse vom 14.9.1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327; vom 5.2.1992 I B 93/91, BFH/NV 1992, 646).
  • BFH, 05.02.1992 - I B 93/91

    Freistellung von Einkünften bei nur kurzfristigen Italienaufenthalten

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 3748/97
    Hierbei hat sich der Senat vor allem davon leiten lassen, daß die streitige Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft, so daß kein höchstrichterlicher (weiterer) Klärungsbedarf besteht (BFH-Beschlüsse vom 14.9.1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327; vom 5.2.1992 I B 93/91, BFH/NV 1992, 646).
  • FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02

    Ausschluss einer Vorsteuervergütung nach Versäumung der Frist des § 18 Abs. 9

    Es stellt sich in diesen Verfahren die Frage einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Regelung der Ausschlussfrist in einer Rechtsverordnung, daneben teilweise die Bedeutung einer langjährigen Praxis des Beklagten und von Abschnitt 243 Abs. 5 der UStR 1992, der eine Verlängerung der Ausschlussfrist nach § 109 AO für möglich ansah (vgl. z. B. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. Mai 2000 2 K 3748/97, EFG 2002, 1003).
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