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   FG Brandenburg, 09.04.2003 - 2 K 2045/02   

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https://dejure.org/2003,16194
FG Brandenburg, 09.04.2003 - 2 K 2045/02 (https://dejure.org/2003,16194)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2003 - 2 K 2045/02 (https://dejure.org/2003,16194)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2003 - 2 K 2045/02 (https://dejure.org/2003,16194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflegungsmehraufwand anlässlich beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit; Werbungskostenabzug für Kontoführung und Porto; Berücksichtigung steuerlicher Pauschalen; Kosten der privaten Lebensführung; Nachprüfung der tatsächlichen Aufwendungen des Steuerpflichtigen ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflegungsmehraufwand anlässlich beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit; ohne Nachweis kein über 30 DM hinausgehender Werbungskostenazug für Kontoführung und Porto; Einkommensteuer 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflegungsmehraufwand anlässlich beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit - ohne Nachweis kein über 30 DM hinausgehender Werbungskostenazug für Kontoführung und Porto - Einkommensteuer 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1079
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00

    Ob eine Fahrtätigkeit vorliegt, entscheidet sich nicht nach dem Berufsbild,

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.04.2003 - 2 K 2045/02
    Aus diesem Grund ist im Einzelfall grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der Steuerpflichtige tatsächlich einen Mehraufwand gehabt hat und wie hoch dieser gewesen ist (in diesem Sinne auch: BFH, Urteil vom 10. April 2002 VI R 154/00, BStBl. II 2002, 779).

    Das Tatbestandsmerkmal des Mehraufwands kann nicht durch eine großzügige Auslegung der Verwaltungsanweisung in R 39 Abs. 1 Satz 3 LStR 2000 umgangen werden (zur Auslegung von Verwaltungsrichtlinien nach Maßgabe des Gesetzes vgl. BFH in BStBl. II 2002, 779).

    Angesichts der Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 10. April 2002 (in BStBl. II 2002, 779), nach denen die Gewährung von Pauschbeträgen nur von Abwesenheitszeiten abhängig sein soll, erscheint die Frage klärungsbedürftig, ob bei offenkundig und unstreitig fehlendem Mehraufwand die Verpflegungspauschalen versagt werden dürfen.

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