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   FG Köln, 26.11.2003 - 15 K 3580/03   

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https://dejure.org/2003,14209
FG Köln, 26.11.2003 - 15 K 3580/03 (https://dejure.org/2003,14209)
FG Köln, Entscheidung vom 26.11.2003 - 15 K 3580/03 (https://dejure.org/2003,14209)
FG Köln, Entscheidung vom 26. November 2003 - 15 K 3580/03 (https://dejure.org/2003,14209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Erledigung eines ursprünglich eingelegten Einspruchs dadurch, dass das Finanzamt über einen später im selben Verfahren gegen einen Änderungsbescheid eingelegten Einspruch eine Sachentscheidung trifft; Änderungsbescheid im Rahmen eines anhängigen ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 475
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus FG Köln, 26.11.2003 - 15 K 3580/03
    Bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist diejenige zu wählen, die dem Gericht ermöglicht, die Grundrechte der Verfahrensbeteiligten durchzusetzen und zu verwirklichen (so schon BVerfG vom 10. Oktober 1978 1 BvR 475/78, BVerfGE 49, 252).
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer

    Auszug aus FG Köln, 26.11.2003 - 15 K 3580/03
    Dieser Einspruch hätte ohne Sachentscheidung als unzulässig abgewiesen werden müssen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 29. Mai 2001 VIII R 10/00, BStBl. II 2001, 747 m.w.N.).
  • FG Münster, 31.10.2019 - 15 K 1814/16

    Verfahrensrecht - Zur Auslegung einer Einspruchsentscheidung als

    (2) Nach Auffassung des erkennenden Senats ist es unerheblich, ob auf der Grundlage des Vorstehenden von zwei parallel laufenden Einspruchsverfahren auszugehen ist (so implizit BFH-Urteil vom 29.11.2005 IX R 54/04, BFH/NV 2006, 1241 und FG Köln, Beschluss vom 26.11.2003 15 K 3580/03, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 475), von denen nur eines entschieden wurde, oder ob es sich um ein einziges einheitliches Einspruchsverfahren handelt (allein dies für möglich haltend FG Hamburg, Urteil vom 28.6.2007 3 K 237/06, EFG 2008, 768, m. w. N.), das nur zu einem Teil beschieden wurde.
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