Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 27.04.1977 - VIII 273/76 E |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1977, 467
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 28.06.1984 - IV R 49/83
Erziehungsgelder - Steuerfreiheit - Zahlungen von Jugendämtern an Pflegeeltern
Der Senat kann dabei dahinstehen lassen, ob der Begriff "Beihilfe" zur Förderung der Erziehung in § 3 Nr. 11 EStG nur Leistungen bis zu einer gewissen Höhe umfaßt (so Urteil des FG Düsseldorf vom 27. April 1977 VIII 273/76 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1977, 467).Unter diesen Umständen ist dem Erziehungsgeld auch unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf im Urteil in EFG 1977, 467 der Charakter einer "Beihilfe" zuzumessen.
- BFH, 19.06.1997 - IV R 26/96
Steuerfreiheit für Beihilfen nach § 3 Nr. 11 EStG unabhängig vom Zahlungsweg nur …
Wie in seinem Urteil in BFHE 141, 154, BStBl II 1984, 571 kann der Senat die Frage dahinstehen lassen, ob eine Beihilfe begrifflich noch vorliegt, wenn sie die gesamten Aufwendungen abdeckt, oder ob eine Eigenleistung des Beihilfeempfängers verbleiben muß (so FG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 1977 VIII 273/76 E, EFG 1977, 467, rechtskräftig;… v. Beckerath, a. a. O., Rdnr. B 11/5). - FG Köln, 07.10.1997 - 7 K 1638/94
Steuerfreiheit für Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen Hilfsbedürftigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 07.10.1997 - 7 K 868/96
Pflegesatzzahlungen des Jugendamtes an Betreiber eines Kinderhauses; (Teilweise) …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 05.02.1996 - X 400/93
Einkommenssteuerfreiheit eines Kommunalen Erziehungsgeldes; Zahlung aus …
Rn. 30 Dabei kann dahinstehen, ob der Begriff "Beihilfe" nur Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe umfaßt (so FG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 1977 VII 273/76 E, EFG 1977, 467) und daneben Eigenleistungen des Erziehenden voraussetzt, denn mit dem Kommunalen Erziehungsgeld war kein vollständiger Ersatz des sachlichen und zeitlichen Aufwands der Betreuerinnen beabsichtigt.
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