Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 16.10.1980 - IX 210/79, IX 211/79, IX 241/80 |
Zitiervorschläge
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.1980 - IX 210/79, IX 211/79, IX 241/80 (https://dejure.org/1980,22911)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 1980 - IX 210/79, IX 211/79, IX 241/80 (https://dejure.org/1980,22911)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1981, 205
Wird zitiert von ... (3)
- FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Charakter einer gerichtlichen Kostenentscheidung als Verhandlungsgebühr im Sinne …
Eine Beweisgebühr wäre deshalb erst mit der Verkündung eines Beweisbeschlusses und Beginn der Vernehmung entstanden (Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss vom 30. Juli 1980, Az: X (I) 209/80 Ko, EFG 1981, 205-206). - FG Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 9 V 46/99
Streitwert für AdV-Verfahren wegen Forderungspfändung
Nach herrschender Meinung ist in Ausnahmefällen, in denen das Interesse an einer vorläufigen Regelung dasselbe wie an der endgültigen Regelung ist, insbesondere wenn die Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes die Entscheidung in der Hauptsache ganz oder zum Teil vorwegnimmt, ein höherer Ansatz gerechtfertigt (Senatsbeschluß vom 16. Oktober 1980 IX 210-211/79, IX 241/80, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 205;… Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 20 GKG , Rdnr. 24, 31;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 1043; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Fassung 1996 I Nr. 7 Satz 2, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1996, 563; anderer Ansicht zur einstweiligen Anordnung Finanzgericht Hamburg, Beschluß vom 27. Dezember 1996 II 118/96, EFG 1997, 495 unter Hinweis auf BFH-Beschluß vom 22. August 1995 VII B 153/95, Juris). - FG Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 9 V 35/99
Streitwert für AdV-Verfahren wegen Forderungspfändung
Nach herrschender Meinung ist in Ausnahmefällen, in denen das Interesse an einer vorläufigen Regelung dasselbe wie an der endgültigen Regelung ist, insbesondere wenn die Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes die Entscheidung in der Hauptsache ganz oder zum Teil vorwegnimmt, ein höherer Ansatz gerechtfertigt (Senatsbeschluß vom 16. Oktober 1980 IX 210-211/79, IX 241/80. Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 205;… Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 20 GKG , Rdnr. 24, 31;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 1043; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Fassung 1996 I Nr. 7 Satz 2. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1996, 563; anderer Ansicht zur einstweiligen Anordnung Finanzgericht Hamburg, Beschluß vom 27. Dezember 1996 II 118/96, EFG 1997, 495 unter Hinweis auf BFH-Beschluß vom 22. August 1995 VII B 153/95, Juris).
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