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| FG Niedersachsen, 19.01.1990 - XIII 534/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1990, 403
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 14.05.2002 - VII B 52/01
Grundsätzliche Bedeutung; eidesstattliche Versicherung
Dagegen hätten sich der BFH im Beschluss vom 27. Juni 1956 II 284/55 U (BFHE 63, 81, BStBl III 1956, 228), das Niedersächsische FG im Urteil vom 19. Januar 1990 XIII 534/89 (EFG 1990, 403) und das FG Münster (Urteil vom 9. Februar 1990 XVI-III 3031/86 AO, EFG 1990, 404) und weite Teile der Literatur (zitiert wird App, Nochmals: Zwei Wege zur Versicherung der Richtigkeit eines Vermögensverzeichnisses an Eides statt, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1992, 592) ausgesprochen. - BFH, 04.03.1999 - VII B 307/98
Divergenz; Ermessensausübung des FA bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Soweit die Beschwerde eine Abweichung zu den Entscheidungen des FG Münster vom 9. Februar 1990 XVI-III 3031/86 AO (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1990, 404) und des Niedersächsischen FG vom 19. Januar 1990 XIII 534/89 (EFG 1990, 403) darin sieht, daß der Kläger nicht zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses mit Richtigkeitsversicherung aufgefordert worden sei, erfüllt dieser Vortrag weder den Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (…vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 19) noch den i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, weil diese Frage durch den BFH dahingehend geklärt ist, daß die mit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verbundene eidesstattliche Versicherung als das wirksamere und deshalb auch erforderliche Mittel zur Aufdeckung zuvor evtl. verborgener Vermögenswerte des Vollstreckungsschuldners auch das ermessensgerechte Mittel ist (…vgl. BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57, 59, und BFH-Urteil vom 22. September 1992 VII R 96/91, BFH/NV 1993, 220).
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