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| FG Hamburg, 04.12.1989 - II 208/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 5 EStG
Einkommensteuer; Werbefilme als immaterielle Wirtschaftsgüter
Papierfundstellen
- BB 1990, 1240
- EFG 1990, 463
Wird zitiert von ... (2)
- FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern - …
Dies gilt für das Filmoriginal gleichermaßen wie für etwaige Kopien, da zur Vorführung und Ausstrahlung, also der aus der Stellung des Urheberrechtsinhabers erwachsenen Verwertung der Filme, nicht die jeweilige Erstfixierung (das Negativ), sondern die hiervon abgeleiteten Kopien verwendet werden (vgl. Finanzgericht Hamburg - Urteil vom 04. Dezember 1989 - II 208/87, EFG 1990, 463 m.w.N.). - BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88
Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes
Es wird dann ggf. weiterhin aufzuklären sein, ob die Klägerin zu 1 sich der Dienste des Klägers zu 27 bedient hat, um das Wirtschaftsgut "Konzeption", sollte ein solches zu bejahen sein, selbst herzustellen oder ob ein entgeltlicher Anschaffungsvorgang vorliegt (zur Abgrenzung zwischen einer Fremdherstellung und einer entgeltlichen Anschaffung s. BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 53/84, BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009; s. auch BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299; FG Hamburg, Urteil vom 4. Dezember 1989 II 207/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 463).
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