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| FG Niedersachsen, 20.08.1991 - VI 255/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 15 EStG
Einkommensteuer; Gaststätte als Liebhaberei
Papierfundstellen
- EFG 1992, 329
Wird zitiert von ... (3)
- FG Thüringen, 31.03.2004 - III 1063/03
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einer Gastwirtschaft
Ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls, dass ein Gewerbe entgegen wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur deshalb weitergeführt wird, um andere Einkünfte auszugleichen und die steuerliche Gesamtbelastung zu minimieren, so spricht dies i. d. R. ebenfalls gegen eine Gewinnerzielungsabsicht (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20.08.1991, VI 255/89; EFG 1992, 329). - FG Düsseldorf, 26.03.2009 - 11 K 508/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Verfristung einer Klagefrist im …
Der Gedanke der Betriebsübergabe an die nachrückende Generation kann nur im umgekehrten Fall die Annahme im Bereich der Lebensführung liegender persönlicher Gründe rechtfertigen, nämlich wenn ein über lange Zeit hinweg Verluste ausweisender Betrieb vom Inhaber auch weiterhin aufrechterhalten bleiben soll, um ihn in Wahrung der Familientradition auf die Kinder übertragen zu können (vgl. hierzu Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. August 1991 VI 255/89, EFG 1992, 329). - FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
Verlustabzug; Liebhaberei; Verlustentstehungsjahr - Verlustabzug
Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch erschüttert werden, wenn die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, daß der jahrelang mit Verlusten arbeitende Betrieb nach seiner Wesensart und der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht geeignet erscheint, mit Gewinnen zu arbeiten und dies nicht nur auf eine subjektiv schlechte Betriebsführung zurückzuführen ist (…BFH Urteil vom 22.4.1998 a.a.O.;… bejaht für einen Getränkegroßhändler : BFH Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375 , BStBl II 1986, 289 , für einen Gebrauchtwagenhändler: BFH Beschluß vom 9.3.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204 oder für einen erfolglosen Erfinder: FG Hamburg, Urteil vom 12.4.1991 VI 60/88, EFG 1992, 79) oder wenn Hinweise bestehen, daß die Verluste nur aufgrund persönlicher Neigungen in Kauf genommen werden (Schleswig Holsteinisches FG, Urteil vom 1.2.1989 IV 44/86, EFG 1989, 456 für ein nebenberuflich betriebenes Tonstudio; FG Niedersachsen, Urteil vom 20.8.1991 VI 255/89, EFG 1992, 329 für den verlustbringenden Betriebs einer Gaststätte als Nebentätigkeit eines Zahnarztes oder nach FG Düsseldorf, Urteil vom 31.3.1992 17 K 131/85, EFG 1992, 522 für verlustbringende Galerie eines Facharztes).
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