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Rechtsprechung
   FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,31877
FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94 (https://dejure.org/1994,31877)
FG Saarland, Entscheidung vom 13.12.1994 - 1 K 171/94 (https://dejure.org/1994,31877)
FG Saarland, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 1 K 171/94 (https://dejure.org/1994,31877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 20 EStG
    Einkommensteuer; Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 474
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.11.1993 - IX R 81/90

    Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen bei den Einkünften aus Vermietung und …

    Auszug aus FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94
    Dieser Dualismus der Einkünfteberechnung bringt es mit sich, daß Wertveränderungen also zum einen Wertsteigerungen, zum anderen Wertminderungen im Vermögensbereich bei der Einkunftsberechnung regelmäßig unberücksichtigt bleiben, selbst wenn das Vermögen dazu eingesetzt wird, die Einkünfte zu erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 9. November 1993 IX R 81/90 , BStBl. II 1994, 289, 290 m.w.N.).

    Ansonsten verweist er darauf, daß es sich um "besondere Fallgestaltungen" handele ( BFH, Urteil vom 9. November 1993 IX R 81/90 , BStBl. II 1994, 289, 290).

    Einen Ausnahmefall nimmt der BFH bei einem Kursverlust eines Fremdwährungsdarlehns nicht an (BFH, Urteil vom 9. November 1993, a.a.O.).

    Der Senat verweist insoweit auf das Urteil des BFH vom 9. November 1993, a.a.O., das den Fall der Fremdwährungsdarlehn entscheidet.

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 164/87

    Keine Werbungskosten durch Vorauszahlungen des Bauherren ohne Gegenleistung

    Auszug aus FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94
    Nur in extremen Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung Ausnahmen von dieser Leitlinie gemacht, so etwa beim wirtschaftlichen Verlust einer Darlehnsforderung, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zwecks Erhalt des Arbeitsplatzes eingegangen war ( BFH, Urteil vom 7. Mai 1993 VI R 38/91 , BStBl. II 1993, 663 ), beim Wertloswerden einer Anzahlung auf Herstellungskosten eines Gebäudes infolge Konkurses des Bauunternehmers ( BFH, Urteil vom 31. März 1992 IX R 164/87 , BStBl. II 1992, 805 ) oder der Totalbeschädigung eines privaten PKW auf einer beruflich veranlaßten Fahrt ( BFH, Urteil vom 14. November 1986 VI R 79/83 , BStBl. II 1987, 275 ) bzw. einem Diebstahl des PKW auf einer Dienstreise ( BFH, Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 , BStBl. II 1993, 44; anders für den Verlust der Geldbörse BFH, Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 227/83 , BStBl. II 1986, 771 ).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …

    Auszug aus FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94
    Ein Werbungskostenabzug scheidet dagegen grundsätzlich aus, wenn die Aufwendungen nicht durch die Erzielung von Einkünften, sondern durch die private Vermögenssphäre veranlaßt sind (ständige Rspr. des BFH; vgl. etwa BFH, Urteil vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89 , BStBl. II 1993, 434 betr. die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
  • BFH, 07.05.1993 - VI R 38/91

    Der Verlust einer normalverzinslichen Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber …

    Auszug aus FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94
    Nur in extremen Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung Ausnahmen von dieser Leitlinie gemacht, so etwa beim wirtschaftlichen Verlust einer Darlehnsforderung, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zwecks Erhalt des Arbeitsplatzes eingegangen war ( BFH, Urteil vom 7. Mai 1993 VI R 38/91 , BStBl. II 1993, 663 ), beim Wertloswerden einer Anzahlung auf Herstellungskosten eines Gebäudes infolge Konkurses des Bauunternehmers ( BFH, Urteil vom 31. März 1992 IX R 164/87 , BStBl. II 1992, 805 ) oder der Totalbeschädigung eines privaten PKW auf einer beruflich veranlaßten Fahrt ( BFH, Urteil vom 14. November 1986 VI R 79/83 , BStBl. II 1987, 275 ) bzw. einem Diebstahl des PKW auf einer Dienstreise ( BFH, Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 , BStBl. II 1993, 44; anders für den Verlust der Geldbörse BFH, Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 227/83 , BStBl. II 1986, 771 ).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88

    Aufwendungen für auf Dienstreise entwendeten Privat-PKW als Werbungskosten

    Auszug aus FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94
    Nur in extremen Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung Ausnahmen von dieser Leitlinie gemacht, so etwa beim wirtschaftlichen Verlust einer Darlehnsforderung, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zwecks Erhalt des Arbeitsplatzes eingegangen war ( BFH, Urteil vom 7. Mai 1993 VI R 38/91 , BStBl. II 1993, 663 ), beim Wertloswerden einer Anzahlung auf Herstellungskosten eines Gebäudes infolge Konkurses des Bauunternehmers ( BFH, Urteil vom 31. März 1992 IX R 164/87 , BStBl. II 1992, 805 ) oder der Totalbeschädigung eines privaten PKW auf einer beruflich veranlaßten Fahrt ( BFH, Urteil vom 14. November 1986 VI R 79/83 , BStBl. II 1987, 275 ) bzw. einem Diebstahl des PKW auf einer Dienstreise ( BFH, Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 , BStBl. II 1993, 44; anders für den Verlust der Geldbörse BFH, Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 227/83 , BStBl. II 1986, 771 ).
  • BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83

    Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug

    Auszug aus FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94
    Nur in extremen Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung Ausnahmen von dieser Leitlinie gemacht, so etwa beim wirtschaftlichen Verlust einer Darlehnsforderung, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zwecks Erhalt des Arbeitsplatzes eingegangen war ( BFH, Urteil vom 7. Mai 1993 VI R 38/91 , BStBl. II 1993, 663 ), beim Wertloswerden einer Anzahlung auf Herstellungskosten eines Gebäudes infolge Konkurses des Bauunternehmers ( BFH, Urteil vom 31. März 1992 IX R 164/87 , BStBl. II 1992, 805 ) oder der Totalbeschädigung eines privaten PKW auf einer beruflich veranlaßten Fahrt ( BFH, Urteil vom 14. November 1986 VI R 79/83 , BStBl. II 1987, 275 ) bzw. einem Diebstahl des PKW auf einer Dienstreise ( BFH, Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 , BStBl. II 1993, 44; anders für den Verlust der Geldbörse BFH, Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 227/83 , BStBl. II 1986, 771 ).
  • BFH, 14.11.1986 - VI R 79/83

    Unfallkosten auf der Umwegstrecke anläßlich der Mitnahme eines Arbeitskollegen …

    Auszug aus FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94
    Nur in extremen Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung Ausnahmen von dieser Leitlinie gemacht, so etwa beim wirtschaftlichen Verlust einer Darlehnsforderung, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zwecks Erhalt des Arbeitsplatzes eingegangen war ( BFH, Urteil vom 7. Mai 1993 VI R 38/91 , BStBl. II 1993, 663 ), beim Wertloswerden einer Anzahlung auf Herstellungskosten eines Gebäudes infolge Konkurses des Bauunternehmers ( BFH, Urteil vom 31. März 1992 IX R 164/87 , BStBl. II 1992, 805 ) oder der Totalbeschädigung eines privaten PKW auf einer beruflich veranlaßten Fahrt ( BFH, Urteil vom 14. November 1986 VI R 79/83 , BStBl. II 1987, 275 ) bzw. einem Diebstahl des PKW auf einer Dienstreise ( BFH, Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 , BStBl. II 1993, 44; anders für den Verlust der Geldbörse BFH, Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 227/83 , BStBl. II 1986, 771 ).
  • BFH, 12.07.1984 - IV R 76/82

    Zur Behandlung eines aktivierten Disagios bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung …

    Auszug aus FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94
    In einem Damnum liegt wirtschaftlich eine zusätzliche Vergütung für die Kapitalüberlassung und damit ein Teil des Effektivzinses ( BFH, Urteil vom 12. Juli 1984 IV R 76/82 , BStBl. II 1984, 713 ).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 44/03

    Kursverlust bei Fremdwährungsdarlehen keine Werbungskosten

    Nimmt daher ein Steuerpflichtiger ein Darlehen in ausländischer Währung auf, das in gleicher Währung zurückzuzahlen ist, um damit den Erwerb eines Grundstücks oder die Beteiligung an einem solchen zu finanzieren, so sind diese Aufwendungen, die aus einer ungünstigen Entwicklung des Wechselkurses zwischen der DM und der ausländischen Währung resultieren, grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 1979 VIII R 67/77, BFHE 129, 132, BStBl II 1980, 116; in BFHE 173, 97, BStBl II 1994, 289, unter 3.; FG des Saarlandes, Urteil vom 13. Dezember 1994 1 K 171/94, EFG 1995, 474, bestätigt durch BFH vom 16. Oktober 1996 VIII B 19/95, BFH/NV 1997, 489, unter 2.;… von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 850, C 180, Stichwort: "Kursverluste";… Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 9 Rz. 93; a.A. Maly, Finanz-Rundschau --FR-- 1994, 457).
  • FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 133/97

    Wertverlust bei Fremdwährungsdarlehen und Erlass von Steuern; des Erlasses von …

    Mit Urteil des erkennenden Senats vom 30. Dezember 1994, Gz. 1 K 171/94, wurde die Klage als unbegründet abgewiesen.

    Der BFH hat im übrigen, nämlich auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers im Verfahren 1 K 171/94 hin, die Rechtsprechung zu Fremdwährungsdarlehnsverlusten auch im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen bestätigt.

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