Rechtsprechung
| FG Hamburg, 09.09.1996 - II 53/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,18204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Grunderwerbsteuer; Einbringung zuvor vereinigter Anteile an grundbesitzender Gesellschaft bei Tochtergesellschaft
Papierfundstellen
- EFG 1997, 253
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.03.1988 - II R 81/85
Grunderwerb - Übertragung aller Anteile an einer Gesellschaft - Übertragung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.10.1993 - II R 116/90
Keine erneute Grunderwerbsteuer bei der Vereinigung aller Anteile an einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 12.01.1994 - II R 130/91
Keine Grunderwerbsteuer bei der Vereinigung aller Anteile einer grundbesitzenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.09.1997 - II R 8/96
Bewertung der Erbbauzinsen ist auf die Restlaufzeit des Erbbaurechts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hamburg, 28.02.2000 - I 10/99
Streitgenossenschaft bei zweifacher grunderwerbsteuerlicher
Die diesbezüglichen "Zweifel" (vgl. FG Hamburg, Beschluss - wegen Aussetzung der Vollziehung - vom 9. September 1996 II R 53/96, EFG 1997, 253) wurden inzwischen zurückgewiesen durch die an der bisherigen Rechtsprechung (BFHE 153, 239, BStBl II 1988, 682 ) festhaltende Entscheidung des BFH vom 4. Dezember 1996 II B 110/96 (…BFH/NV 1997, 440; kritisch Beckmann, GmbHR 1999, 217, 211 ff;… Fischer in Boruttau, GrEStG , 14. Aufl., § 1 Rd. 969; Pahlke/Franz, GrEStG , 2. A., § 1 Rd. 344; Stoscheck, BB 1997, 1929; Wienands, Der Betrieb - DB - 1997, 1362, 1363 f).
dejure.org
Übersicht FG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.