Rechtsprechung
| FG Berlin, 05.09.1996 - I 330/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,23023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Steuerbescheides; Nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln; Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht ; Gemeinsame Nutzung einer Wohnung als Untermieter; Anforderungen an das Innehaben eines gewöhnlichen Aufenthalts ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1997, 26
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86
Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.11.1974 - VI R 58/72
Einkommensteuerveranlagung - Unbekannte Tatsache - Unvollständieg Ausfüllung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 20.08.1998 - VI B 157/97
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim FG
Dieser Rechtsansicht, die auch von anderen FG und im Schrifttum vertreten wird (Beschluß des Hessischen FG vom 2. Oktober 1997 6 V 4419/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 498; Beschluß des Niedersächsischen FG vom 9. August 1996 VI 132/96 V, EFG 1997, 26; wohl auch FG Hamburg, Beschluß vom 28. September 1992 III 189/92, EFG 1993, 95; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Tz. 74), kann sich zwar auf den Entlastungszweck der Vorschrift berufen (…vgl. dazu Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, BTDrucks 8/842, S. 16, zu Art. 3 § 7 des Gesetzentwurfs, sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze, BTDrucks 12/1061, S. 15, zu § 69 des Entwurfs). - FG Hamburg, 20.06.2002 - I 22/02
Aussetzung der Vollziehung / Vorangegangene Prüfung und Ablehnung des Antrags …
Nach einer Auffassung führt die im Verwaltungsverfahren unterlassene und erst im finanzgerichtlichen Verfahren nachgeholte Begründung zur Unzulässigkeit des Antrags (FG Saarland, Beschluss vom 22.3.2001 1 V 67/01, juris-Nr. STRE2001170612, FG Hamburg, EFG 1982, 360 und EFG 1993, 95, FG Niedersachsen, EFG 1979, 193 und 1997, 26 sowie FG München, EFG 1992, 352; wohl auch BFH…, Beschluss vom 13.12.1999, III 15/99, BFH/NV 2000, 827 unter II,1).
dejure.org
Übersicht FG Berlin
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.