Rechtsprechung
| FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94 E |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 16 Abs. 2; EStG § 16 Abs. 2 S 1
Folgen der Ablösung einer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begründeten und als Versorgungsleistung zu qualifizierenden Rentenverpflichtung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Folgen der Ablösung einer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begründeten und als Versorgungsleistung zu qualifizierenden Rentenverpflichtung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünfteermittlung: - Folgen der Ablösung einer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begründeten und als Versorgungsleistung zu qualifizierenden Rentenverpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94 E
- BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
Papierfundstellen
- EFG 1998, 1675
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches …
Auszug aus FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94
Sie ist vielmehr in einem spezifisch steuerrechtlichen Sinne unentgeltlich, weil dieses besondere Instrument der Nachfolgeregelung spezialgesetzlich dem Rechtsinstitut der Sonderausgaben zugewiesen ist, vgl. BFH, Urteil vom 31.8.1994 - X R 44/93 -, in DStR 1995, 408, 409 l.Sp. m.w.M. - BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90
Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über …
Auszug aus FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94
Veräußert ein Steuerpflichtiger seinen ganzen Gewerbebetrieb gegen wiederkehrende Bezüge, so besteht, sofern die Bezüge wagnisbehaftet sind oder Versorgungszwecken dienen, ein Wahlrecht des Veräußerers zwischen einer Versteuerung eines begünstigten Veräußerungsgewinns im Zeitpunkt der Veräußerung nach §§ 16, 34 EStG oder einer Versteuerung nichtbegünstigter nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Zuflußzeitpunkt nach §§ 15 Abs. 1, 24 Nr. 2 EStG , vgl. BFH, Urteil vom 19.5.1992 - VIII R 37/90 -, BFH/NV 1993, 87 sowie grundlegend BFH, Urteil vom 12.6.1968 - IV 254/62 -, BStBl. II 1968, 653. - BFH, 12.06.1968 - IV 254/62
Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge …
Auszug aus FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94
Veräußert ein Steuerpflichtiger seinen ganzen Gewerbebetrieb gegen wiederkehrende Bezüge, so besteht, sofern die Bezüge wagnisbehaftet sind oder Versorgungszwecken dienen, ein Wahlrecht des Veräußerers zwischen einer Versteuerung eines begünstigten Veräußerungsgewinns im Zeitpunkt der Veräußerung nach §§ 16, 34 EStG oder einer Versteuerung nichtbegünstigter nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Zuflußzeitpunkt nach §§ 15 Abs. 1, 24 Nr. 2 EStG , vgl. BFH, Urteil vom 19.5.1992 - VIII R 37/90 -, BFH/NV 1993, 87 sowie grundlegend BFH, Urteil vom 12.6.1968 - IV 254/62 -, BStBl. II 1968, 653. - BFH, 27.10.1977 - IV R 60/74
Behandlung der durch die Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer …
Auszug aus FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94
Veräußerungskosten sind aus den übrigen Betriebsausgaben herausgenommene (betriebliche) Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft stehen, d. h. alle durch die Veräußerung unmittelbar veranlaßten Kosten wie z. B. Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren u.ä., vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 27.10.1977 - IV R 60/74 -, in Bundessteuerblatt (BStBl.) II, 1978, 100, 101 r.Sp.
- BFH, 23.11.2000 - VI R 93/98
Werbungskostenabzug bei Bezug von Konkursausfallgeld
Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen erhobenen Klage mit den in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1675 veröffentlichten Gründen statt. - FG München, 26.10.1999 - 16 K 2935/98
Aufteilung der einheitlichen Anschaffungskosten für ein Mietwohngrundstück nach …
Diese Rechtsauffassung wird von der erstinstanzlichen Rechtsprechung im wesentlichen geteilt (vgl. z. B. Urteil des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 29. November 1990 III K 412/84, Datev Lexinform Nr. 97735, rkr.; Urteil des FG Düsseldorf vom 12. Juni 1997 14 K 6480/93 E, G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 1302, rkr.; Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 29. April 1998 12 K 351/92, EFG 1998, 1191 , rkr.; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Juli 1998 X 128/96, EFG 1998, 1675, rkr. - FG Münster, 27.11.2002 - 7 K 559/99
Anforderungen an die Annahme von Sonderbetriebsvermögen II
Der vorliegende Sachverhalt könne auch nicht mit der Verpachtung eines Gaststättengrundstücks verbunden mit einer Getränkebezugsverpflichtung für einen längeren Zeitraum verglichen werden (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.1966 IV R 380/62, BStBl. III 1967, 97; FG Düsseldorf vom 29.09.1998 8 K 711/95 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1675). - FG Münster, 27.11.2002 - 7 K 556/99
Kriterien für das Vorliegen von Sonderbetriebsvermögen II und Mieten als …
Der vorliegende Sachverhalt könne auch nicht mit der Verpachtung eines Gaststättengrundstücks verbunden mit einer Getränkebezugsverpflichtung für einen längeren Zeitraum verglichen werden (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.1966 IV R 380/62, BStBl. III 1967, 97; FG Düsseldorf vom 29.09.1998 8 K 711/95 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1675). - FG Münster, 15.02.2003 - 7 K 559/99F Der vorliegende Sachverhalt könne auch nicht mit der Verpachtung eines Gaststättengrundstücks verbunden mit einer Getränkebezugsverpflichtung für einen längeren Zeitraum verglichen werden (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.1966 IV R 380/62, BStBl. III 1967, 97; FG Düsseldorf vom 29.09.1998 8 K 711/95 F , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1675).
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