Rechtsprechung
| FG Münster, 21.11.1997 - 11 K 3585/96 E |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hotelzimmer als Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1998, 444
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung …
Auszug aus FG Münster, 21.11.1997 - 11 K 3585/96
Es genügt jede irgendwie geartete Unterkunft, von der aus sich ein Steuerpflichtiger zur Arbeitsstätte begibt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.12.1985 - VI R 7/83 -, BStBl. II 1986, 221). - BFH, 09.06.1988 - VI R 85/85
Arbeitnehmer - Ort der Familienwohnung - Zweite Wohnung - Aufwendungen für …
Auszug aus FG Münster, 21.11.1997 - 11 K 3585/96
Daher wird gefordert, dass der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine fest angemietete Unterkunft, zur jederzeitigen Verfügung, hat (vgl. BFH-Urteil vom 09.06.1988 - VI R 85/85 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFHE) Bd. 154, 59). - BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89
Zur Gewährung einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger …
Auszug aus FG Münster, 21.11.1997 - 11 K 3585/96
Zumindest in dieser Hinsicht waren, die Verpflegungsbedingungen des Klägers identisch mit denjenigen, die auch seine Arbeitskollegen vorfanden, die am Sitz des Arbeitgebers in B. wohnen und die aus Anlass ihrer Fahrten zu ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte keinen beruflich veranlassten Mehraufwand für Verpflegung geltend machen können (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.1994 - VI R 118/89 -, BStBl. II, 1994, 529). - BFH, 03.10.1985 - VI R 129/82
1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten …
Auszug aus FG Münster, 21.11.1997 - 11 K 3585/96
In Betracht kommt damit jede zur Übernachtung geeignete Bleibe, z.B. ein möbliertes Zimmer, eine Kaserne, eine Baracke oder ein Gleisbauzug (vgl. BFH-Urteil vom 03.10.1985 - VI R 129/82 -, BStBl. II, 1986, 369, sowie u.a. Hartz-Meeßen-Wolf, Lohnsteuer ABC "Doppelte Haushaltsführung", Rdn. 44 ff., Blümich/Thürmer, EStG , § 9 Rdn. 366).
- FG Niedersachsen, 11.07.2001 - 4 K 378/94
Doppelte Haushaltsführung und Wohnen am Beschäftigungsort bei Künstlern
Jedenfalls verlangt der Begriff des Wohnens am Beschäftigungsort im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, dass der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine fest angemietete Unterkunft zur jederzeitigen Verfügung hat (vgl. FG Münster, Urteil vom 21.11.1997 - 11 K 3585/96 E - EFG 1998, 444, m.w.N.). - FG Berlin, 24.02.2003 - 9 K 9380/02
Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß
Inwieweit ein Hotelzimmer bei gelegentlichen Übernachtungen gleichfalls hierzu zählt, kann dahinstehen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 11. Juli 2001 4 K 378/94, EFG 2002, 321 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 21. November 1997 11 K 3585/96 E, EFG 1998, 444 ;… BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 59/97, BFH/NV 1998, 1216 ; BFH-Urteil vom 25. März 1988 VI R 207/84, BStBl II 88, 706).
dejure.org
Übersicht FG Münster
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.