Rechtsprechung
| FG Köln, 18.12.1997 - 8 K 5063/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig bei Bereitschaftsdienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Häusliches Arbeitszimmer: Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines EDV-Organisators für ein häusliches Arbeitszimmer ohne Arbeitsplatz beim Arbeitgeber
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Werbungskosten: - Häusliches Arbeitszimmer ohne Arbeitsplatz beim Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Steuervorteil für Arbeitszimmer
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.12.1997 - 8 K 5063/97
- BFH, 07.08.2003 - VI R 41/98
Papierfundstellen
- EFG 1998, 867
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96
Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist …
Auszug aus FG Köln, 18.12.1997 - 8 K 5063/97
Auch aus der vom Beklagten herangezogenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27.9.1996 VI R 47/96, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 68 ergibt sich nichts anderes.Zu den grundsätzlichen Ausführungen des BFH in jenem Urteil VI R 47/96, a.a.O., sieht sich der Senat nicht in Widerspruch.
Nach dem, dem BFH-Urteil VI R 47/96, a.a.O., zugrundeliegenden Sachverhalt hätte allerdings die Frage diskutiert werden können, ob für die Einkünfte des Rechtsanwalts aus selbständiger Arbeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand oder ob das häusliche Arbeitszimmer insoweit, bezogen auf diese Einkunftsquelle, einziger Arbeitsplatz war.
- BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97
Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus FG Köln, 18.12.1997 - 8 K 5063/97
Selbst wenn sie begrifflich auch der Ausstattung des Arbeitszimmers dienen, ist doch der Vorschrift des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG der Vorrang einzuräumen gegenüber dem § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG (so auch BFH-Urteil vom 21.11.1997 VI R 4/97, nv). - BFH, 08.11.1996 - VI R 22/96
Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für einen im steuerlich anerkannten …
Auszug aus FG Köln, 18.12.1997 - 8 K 5063/97
Arbeitsmittel sind solche Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung der beruflichen Arbeiten dienen und deren Einsatz eine sinnvolle und effektive Erledigung der berufsbedingten Arbeiten ermöglicht oder fördert (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 8.11.1996 VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341). - BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75
Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1 …
Auszug aus FG Köln, 18.12.1997 - 8 K 5063/97
Dazu gehören nicht nur Werkzeuge -zu denen der Senat z.B. auch Schreibmaschinen und Computer zählen würde- und typische Berufskleidung, sondern auch Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Bücherregale etc. Die Aufwendungen für Anschaffung dieser zuletzt genannten Wirtschaftsgüter wären auch dann abzugsfähig, wenn sie nicht in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer stünden (vgl. BFH-Urteil vom 18.2.1977 VI R 182/75, BStBl II 1977, 464 ).
- BFH, 07.08.2003 - VI R 41/98
Häusliches Arbeitszimmer: Begriff des anderen Arbeitsplatzes
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 867 veröffentlicht. - FG Nürnberg, 23.02.2000 - III 82/99
Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches
Im übrigen werde auf das BMF-Schreiben vom 16.6.1998, BStBl I 1998, S. 863 sowie auf die Urteile des FG Köln ( EFG 1998, 867 ) und des FG Brandenburg ( EFG 1998, 1678) verwiesen.Der Lehrer ist auf die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers angewiesen (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Münster vom 22.3. 1998 4 K 2953/97 E, EFG 1998, 154 f.; Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.12.1997 8 K 5063/97, EFG 1998, 867 ;… Schmidt / Drenseck, EStG , 18. Auflage § 19 Rz. 60 Stichwort: Arbeitszimmer).
- FG Münster, 24.02.2000 - 2 K 5471/98
Voraussetzungen für ein Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes beim häuslichen …
Rn. 35 FG Köln v.18.12.1997 8 K 5063/97 aaO 867 Rev. eingel.
- FG Hessen, 27.06.2003 - 13 K 1698/02
Arbeitszimmer für Fortbildungszwecke - Zeitschriften DM, Finanzen, Focus und …
(vgl. Finanzgericht Köln Urteil vom 18.12.1997, 8 K 5063/97, EFG 1998, 867;… Schmidt/Heinicke EStG 32. Aufl. 2003, § 4 Textziffer 592 mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen). - FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2001 - 5 K 2934/99
Häusliches Arbeitszimmer eines Hauptfeldwebels
Die Erforderlichkeit ist auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber für bestimmte, vom Arbeitnehmer zu erbringende, abgrenzbare Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (so auch FG Köln, Urteil vom 18. Dezember 1997 VIII K 5063/97, EFG 1998, 867 ; FG Brandenburg Urteil vom 17. September 1998 V K 1588/97, EFG 1998, 1678; vom 25. Februar 1999 V K 89/98 E, EFG 1999, 601; FG Köln Urteil vom 3. November 1999 1 K 1656/98 EFG 2000, 169 ). - FG Düsseldorf, 10.05.2000 - 9 K 6204/97
Häusliches Arbeitszimmer eines Bundesbetriebsprüfers als Mittelpunkt der …
Gleicher Auffassung sei auch das FG Köln, (EFG 1998, 867 ), Einsprüche könnten bis zu einer Entscheidung des BFH in dieser Sache ruhen, auch ihre Klage solle bis zur Entscheidung des BFH zurückgestellt werden. - FG Hessen, 05.12.2001 - 10 K 6008/97
Arbeitszimmer; Teil der Tätigkeit; Wochenende; Versicherungsangestellte; …
Das von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung zitierte Urteil des FG Köln vom 18.12.1997 ( 8 K 5063/97, EFG 1998, 867 ) betrifft einen anderen Sachverhalt. - FG Köln, 03.11.1999 - 1 K 1656/98
Abgrenzbarkeit der bestimmten Tätigkeit, für die kein eigener
Diese Erforderlichkeit ist aber nicht nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überhaupt keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, sondern sie muß auch dann bejaht werden, wenn der Arbeitgeber für bestimmte vom Arbeitnehmer zu erbringende abgrenzbare Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (vgl. Urteil des FG Köln vom 18.12.1997 8 K 5063/97, EFG 1998, 867 , Urteile des FG Brandenburg vom 17.9.1998 5 K 1588/97E, EFG 1998, 1678 und vom 25.2.1999 5 K 89/98E, EFG 1999, 601). - FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 440/01
Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den …
Die Erforderlichkeit ist in der Regel auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber für bestimmte, vom Arbeitnehmer zu erbringende, abgrenzbare Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (vgl. FG Köln, Urteil vom 18.12.1997 8 K 5063/97, EFG 1998, 867; FG Brandenburg, Urteile vom 17.09.1998 5 K 1588/97, EFG 1998, 1670; vom 25.02.1999 5 K 89/98 E, EFG 1999, 590; FG Köln, Urteil vom 03.11.1999 1 K 1656/98 EFG 2000, 169), wobei diese Beurteilung - auch nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Erlass vom 16.06.1998 IV B 2 - S 2145 -59/98, BStBl I 1998, 863, Tz. 11) - tätigkeitsbezogen anhand objektiver Kriterien vorzunehmen ist. - FG Nürnberg, 22.09.1999 - III 185/98 Für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung bzw. für die nebenberufliche Lehrtätigkeit steht dem Kläger in der Schule damit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung; er ist hierfür auf die Nutzung seines häuslichen Arbeitszimmers angewiesen (vgl. auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.03.1998 4 K 2953/97 E , EFG 1998, 1054 ff; Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.12.1997 8 K 5063/97 , EFG 1998, 867; anderer Ansicht: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.1998 2 K 213/97, EFG 1999, 159;… zum Arbeitszimmer: Schmidt/Drenseck, EStG, 18. Auflage, § 19 Rz. 60 Stichwort: Arbeitszimmer).
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