Rechtsprechung
| FG München, 12.08.1999 - 16 K 652/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abänderbarkeit einer Rente bei Vermögensübergabe; Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last; Merkmale "ähnlicher Versorgungsverträge"
Papierfundstellen
- EFG 1999, 1218
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.03.1992 - X R 141/88
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95
Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.03.1995 - IX R 47/93
Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind kein Mißbrauch von …
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- BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.11.1996 - X R 85/94
Zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs oder eines Pflichtteilsanspruchs von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.11.1993 - X R 123/90
Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )
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- BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung
Auch wenn die monatlichen Leistungen rückblickend über einen langen Zeitraum unverändert geblieben sind, nimmt ihnen dies nicht den Charakter als grundsätzlich abänderbare dauernde Last (a.A. --für einen Sonderfall-- FG München, Urteil vom 12. August 1999 16 K 652/97, EFG 1999, 1218). - FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4238/00 Rn. 15 Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG München, Urteil vom 12. August 1999, EFG 1999, 1218; FG Münster, Urteil vom 28. Dezember 2000, EFG 2001, 489) werde die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel als unschädlich angesehen, wenn der Charakter als Versorgungsvertrag unberührt bleibe.
- FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4239/00
Steuerliche Anerkennung eines Versorgungsvertrags bei Nichtbeachtung einer …
Rn. 15 Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG München, Urteil vom 12. August 1999, EFG 1999, 1218; FG Münster, Urteil vom 28. Dezember 2000, EFG 2001, 489) werde die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel als unschädlich angesehen, wenn der Charakter als Versorgungsvertrag unberührt bleibe.
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