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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8453
FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96 E (https://dejure.org/1999,8453)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.1999 - 13 K 6803/96 E (https://dejure.org/1999,8453)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 13 K 6803/96 E (https://dejure.org/1999,8453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschaffungsnaher Aufwand: Überschreiten der Aufgriffsgrenze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ersatz einer Ölheizung durch Gasheizung bei nur geringfügig überschrittener Aufgriffsgrenze als sofort abzugsfähige Vorbezugskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 892
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
    Ob Aufwendungen als Herstellungskosten zu qualifizieren sind, richtet sich auch für das Steuerrecht allein nach § 255 Abs. 2 HGB (vgl. BFH Beschluß vom 4.7.1990 GrS 1/89, BStBl. II 1990, 830 unter C.III.1.c dd und BFH Urteil vom 17.6.1997 IX R 30/95, BStBl. II 1997, 802 m.w.N.).

    Das ist dann der Fall, wenn durch die Baumaßnahmen nach objektiven Maßstäben der Gebrauchswert des Hauses als Ganzes deutlich erhöht worden ist (vgl. aaO. BFH BStBl. II 1997, 802).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
    Zwar können nach der Rechtsprechung des BFH Herstellungskosten auch als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung vorliegen, wenn Aufwendungen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung anfallen und sie im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind, auch dann, wenn es sich isoliert betrachtet um Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen, also um Erhaltungsmaßnahmen handelt (sog. anschaffungsnaher Aufwand, vgl. z.B. BFH Urteil vom 9.5.1995 IX R 116/92, BStBl.II 1996, 632 und BFH Beschluß vom 22.10.1997 X B 271/96, BFH/NV 1998, 314).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Wegen Konkurs des Bauunternehmers vergebliche Bauaufwendungen als Werbungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
    Ob Aufwendungen als Herstellungskosten zu qualifizieren sind, richtet sich auch für das Steuerrecht allein nach § 255 Abs. 2 HGB (vgl. BFH Beschluß vom 4.7.1990 GrS 1/89, BStBl. II 1990, 830 unter C.III.1.c dd und BFH Urteil vom 17.6.1997 IX R 30/95, BStBl. II 1997, 802 m.w.N.).
  • BFH, 17.04.1997 - III B 216/96

    Die Rechtsprechung, wonach Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
    Die o.g. Grenze von 20 % stellt lediglich eine Aufgriffsgrenze dar, bei deren Überschreiten nicht zwingend Herstellungskosten anzunehmen sind; sie gibt für die Steuergerichte einen Anhalt (…vgl. BFH Beschluß vom 17.6.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 und Beschluß vom 21.1.1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346), der umso schwächer wiegt je knapper die Aufgriffsgrenze überschritten ist.
  • BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98

    Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
    Die o.g. Grenze von 20 % stellt lediglich eine Aufgriffsgrenze dar, bei deren Überschreiten nicht zwingend Herstellungskosten anzunehmen sind; sie gibt für die Steuergerichte einen Anhalt (vgl. BFH Beschluß vom 17.6.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 …und Beschluß vom 21.1.1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346), der umso schwächer wiegt je knapper die Aufgriffsgrenze überschritten ist.
  • BFH, 21.01.1997 - X B 81/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
    Die o.g. Grenze von 20 % stellt lediglich eine Aufgriffsgrenze dar, bei deren Überschreiten nicht zwingend Herstellungskosten anzunehmen sind; sie gibt für die Steuergerichte einen Anhalt (…vgl. BFH Beschluß vom 17.6.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 und Beschluß vom 21.1.1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346), der umso schwächer wiegt je knapper die Aufgriffsgrenze überschritten ist.
  • BFH, 22.10.1997 - X B 271/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
    Zwar können nach der Rechtsprechung des BFH Herstellungskosten auch als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung vorliegen, wenn Aufwendungen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung anfallen und sie im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind, auch dann, wenn es sich isoliert betrachtet um Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen, also um Erhaltungsmaßnahmen handelt (sog. anschaffungsnaher Aufwand, vgl. z.B. BFH Urteil vom 9.5.1995 IX R 116/92, BStBl.II 1996, 632 und BFH Beschluß vom 22.10.1997 X B 271/96, BFH/NV 1998, 314).
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