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Weitere Entscheidung unten: FG Nürnberg, 18.04.2000

Rechtsprechung
   FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9536
FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97 (https://dejure.org/2000,9536)
FG Berlin, Entscheidung vom 08.05.2000 - 8 K 8059/97 (https://dejure.org/2000,9536)
FG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 8 K 8059/97 (https://dejure.org/2000,9536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hörgeräteakustiker: Bildung einer Rückstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hörgeräteakustiker: Bildung einer Rückstellung für "Nachbetreuungsaufwand"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1306
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91

    Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern

    Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
    Im Anschluß an eine Außenprüfung vertrat er sodann die Auffassung, daß die Rückstellung nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 10. Dezember 1992 XI R 34/91, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE 170, 149 -, Bundessteuerblatt - BStBl - 1994, 158 steuerrechtlich nicht anzuerkennen sei.

    aa) Im Unterschied zu dem vom BFH in BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158 entschiedenen Fall sind die Nachbetreuungsleistungen im Streitfall unmittelbarer Bestandteil der zwischen den Krankenkassen und der Klägerin geschlossenen zivilrechtlichen Verträge über die Fertigung und Lieferung der Hörgeräte.

  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer …

    Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
    Die Vorschrift enthält insoweit einen Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung und begründete eine handelsrechtliche und damit nach § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - auch steuerrechtlich zu beachtende Passivierungspflicht (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 1. August 1984 I 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44 m. w. N.).
  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 327/83

    Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Überholung eines Lüftfahrtgeräts vor …

    Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
    Rückstellung dürfen und müssen danach gebildet werden, wenn das Bestehen oder künftige Entstehen einer betrieblichen Verbindlichkeit dem Grund und / oder der Höhe nach sowie die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlich sind und, sofern es sich um eine künftige Verbindlichkeit handelt, wenn die Verbindlichkeit wirtschaftlich in abgelaufenen oder in dem (den) vorangegangenen Wirtschaftsjahr(en) verursacht ist (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55 , BStBl II 1987, 845 ; vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140 , BStBl II 1987, 848 ; vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146 , BStBl II 1991, 479 , jeweils m. w. N.).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine …

    Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
    Rückstellung dürfen und müssen danach gebildet werden, wenn das Bestehen oder künftige Entstehen einer betrieblichen Verbindlichkeit dem Grund und / oder der Höhe nach sowie die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlich sind und, sofern es sich um eine künftige Verbindlichkeit handelt, wenn die Verbindlichkeit wirtschaftlich in abgelaufenen oder in dem (den) vorangegangenen Wirtschaftsjahr(en) verursacht ist (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55 , BStBl II 1987, 845 ; vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140 , BStBl II 1987, 848 ; vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146 , BStBl II 1991, 479 , jeweils m. w. N.).
  • BFH, 12.12.1990 - I R 153/86

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei …

    Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
    Rückstellung dürfen und müssen danach gebildet werden, wenn das Bestehen oder künftige Entstehen einer betrieblichen Verbindlichkeit dem Grund und / oder der Höhe nach sowie die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlich sind und, sofern es sich um eine künftige Verbindlichkeit handelt, wenn die Verbindlichkeit wirtschaftlich in abgelaufenen oder in dem (den) vorangegangenen Wirtschaftsjahr(en) verursacht ist (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55 , BStBl II 1987, 845 ; vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140 , BStBl II 1987, 848 ; vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146 , BStBl II 1991, 479 , jeweils m. w. N.).
  • FG München, 10.03.1997 - 7 V 440/97

    Zulässigkeit von Rückstellungen für Nachbetreuung im Zusammenhang mit der …

    Auszug aus FG Berlin, 08.05.2000 - 8 K 8059/97
    Sie ist ihrer Entstehung nach gewiß, lediglich ihre Höhe ist ungewiß, weil das individuelle Maß der Betreuungsleistungen noch nicht feststeht (…vgl. auch Niedersächsisches FG, a. a. O.; a. A. FG München, Beschluß vom 3. Oktober 1997 7 V 440/97, nicht veröffentlicht).
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6777
FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95 (https://dejure.org/2000,6777)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18.04.2000 - I 156/95 (https://dejure.org/2000,6777)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18. April 2000 - I 156/95 (https://dejure.org/2000,6777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für die Gewährung von Beihilfen bei einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1306
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • FG Münster, 17.09.1998 - 9 K 8064/97

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Beihilfen an …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95
    Die Ansicht des Finanzgerichts Münster in seinem Urteil vom 17. September 1998 9 K 8064/97 K ( EFG 1999, 63), das wirtschaftlich wesentliche Tatbestandsmerkmal für das Entstehen der Verbindlichkeit zur Beihilfegewährung sei der Eintritt der Mitarbeiter in die Dienste des Kreditinstituts und die bis zum Ausscheiden als Pensionär erbrachte Arbeitsleistung, könne nicht geteilt werden.

    Dem stehe auch das Nachholungsverbot nach § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG nicht entgegen, weil die Bildung einer zulässigen Rückstellung bis zum Ergehen des Urteils des Finanzgerichts Münster vom 17. September 1998 (a. a. O.) auf Veranlassung der Finanzverwaltung unterblieben sei.

    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. September 1998 (a. a. O.) hat eine Rückstellungspflicht für künftige Beihilfezahlungen an Pensionäre bejaht; es hat indessen nicht entsprechend dem Sachverhalt der vorliegenden Streitsache darüber entschieden, wie eine Verpflichtung zur Beihilfegewährung gegenüber aktiven Mitarbeitern nach deren Eintritt in den Ruhestand zu behandeln ist.

    Damit ist ihr Anspruch auf Beihilfe und die Verpflichtung der Klägerin, diese zu leisten, wirtschaftlich entstanden, während der tatsächliche Eintritt des Beihilfefalles, etwa infolge Erkrankung eines Arbeitnehmers, nicht als wesentlich für die wirtschaftliche Verursachung erscheint (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. September 1998, a. a. O.).

  • BFH, 25.08.1989 - III R 95/87

    1. Abgrenzung zwischen Verpflichtungsrückstellung und Aufwandsrückstellung - 2. …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95
    Es könne handelsrechtlich allenfalls ein Wahlrecht zur Passivierung angenommen werden, was steuerrechtlich zu einem Passivierungsverbot führe (vgl. Urteil des BFH vom 25. August 1989 III R 95/87, BStBl II 1989, 893 ).

    Dies sei dann der Fall, wenn das Entstehen der Verbindlichkeit nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestandsmerkmalen abhänge und damit der Tatbestand, an den das Gesetz des Entstehens der Verpflichtung knüpfe, im wesentlichen bereits verwirklicht sei (vgl. Urteil des BFH vom 25. August 1989 III R 95/87, a. a. O. sowie Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BStBl II 1969, 291).

  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) als Ausformung der allgemeinen Grundsätze …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95
    Dies sei dann der Fall, wenn das Entstehen der Verbindlichkeit nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestandsmerkmalen abhänge und damit der Tatbestand, an den das Gesetz des Entstehens der Verpflichtung knüpfe, im wesentlichen bereits verwirklicht sei (…vgl. Urteil des BFH vom 25. August 1989 III R 95/87, a. a. O. sowie Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BStBl II 1969, 291).
  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95
    Es trifft zwar die Auffassung der Finanzverwaltung zu, die Beihilfeleistung knüpfe an den Eintritt einer künftigen Krankheit an, doch sind anderweitige wirtschaftlich wesentliche Tatbestandsmerkmale erfüllt und zwar entsprechend dem Erfordernis der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits an den jeweiligen Bilanzstichtagen (vgl. Urteil des BFH vom 6. Dezember 1995 I R 14/95, BStBl II 1996, 406 hier 407 Abs. 3 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95
    Denn es sprechen aus der Sicht eines gewissenhaften und sorgfältigen Kaufmanns auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender Tatsachen mehr Gründe für als gegen die Inanspruchnahme der Klägerin (vgl. Urteil des BFH vom 1. August 1984 I R 88/80, BStBl II 1985, 44 ).
  • BFH, 15.03.1995 - I R 14/94

    Außensteuer - Hinzurechnungsbetrag - Gewinnanteil

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95
    Insofern handelt es sich nicht um ein Tatbestandsmerkmal, das der Voraussetzung für die Rückstellung künftiger Prozeßkosten, nämlich der Anhängigkeit eines Verfahrens, in der vom BFH entschiedenen Streitsache (Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 14/94, a. a. O.) vergleichbar wäre.
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93

    Bei der Bemessung der Pensionsrückstellung können auch freiwillig gezahlte …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95
    Dazu verweist die Klägerin auf das Urteil des BFH vom 9. November 1995 IV R 2/93 (BStBl II 1996, 589 ).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der …

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang zwar zu Recht darauf, dass das FG Nürnberg im Jahr 2000 für die hier in Rede stehende Konstellation die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für notwendig erachtet hatte (FG Nürnberg, Urteil vom 18. April 2000 I 156/95, EFG 2000, 1306).
  • BFH, 05.04.2006 - I R 46/04

    Pensionsrückstellung bei Betrieb gewerblicher Art - Bilanzänderung wegen nicht …

    Erst in der Zeit seit Ende 1998 haben mehrere FG im Sinne einer Zulassung derartiger Rückstellungen entschieden (FG Münster, Urteil vom 17. September 1998 9 K 8064/97 K, EFG 1999, 63; FG Nürnberg, Urteil vom 18. April 2000 I 156/95, EFG 2000, 1306).
  • BFH, 17.07.2008 - I R 85/07

    Voraussetzungen und Zulässigkeit einer Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung …

    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der künftige Aufwand für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Gegenstand einer Rückstellung sein kann, war seinerzeit streitig; die Finanzverwaltung hielt eine solche Rückstellung für unzulässig, während mehrere FG die später vom BFH bestätigte Rückstellungspflicht befürwortet hatten (FG Münster, Urteil vom 17. September 1998 9 K 8064/97 K, EFG 1999, 63; FG Nürnberg, Urteil vom 18. April 2000 I 156/95, EFG 2000, 1306).
  • BFH, 16.12.2008 - I R 54/08

    Bildung einer Rückstellung für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von …

    Im Ansatz zu Recht wendet das FA allerdings ein, dass in den Entscheidungsgründen dieses Urteils zum Beleg für die Unklarheit der Rechtslage zwei finanzgerichtliche Urteile zitiert worden sind (FG Münster, Urteil vom 17. September 1998 9 K 8064/97 K, EFG 1999, 63; FG Nürnberg, Urteil vom 18. April 2000 I 156/95, EFG 2000, 1306), die sich nicht mit der Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für die zukünftige Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen befasst haben.
  • EGMR, 20.09.2005 - 68741/01

    CBC-UNION, S. R. O. v. THE CZECH REPUBLIC

    [2] Judgments of the Brno Regional Court no. 30 Ca 156/95 and no. 30 Ca 170/95 of 11 December 1996.
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