Rechtsprechung
| FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97 F |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigenheimförderung - Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher Überlassung der Wohnung an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten aufgrund eines Vergleiches; Nachholung von Abzugsbeträgen nicht von fortbestehender Nutzung zu eigenen Wohnzwecken abhängig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Frage der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher Überlassung der Wohnung an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten aufgrund eines Vergleiches und zur Frage der Nachholung von Abzugsbeträgen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fördermittel - Eigenheimförderung - Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher Überlassung der Wohnung an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten aufgrund eines Vergleiches; Nachholung von Abzugsbeträgen nicht von fortbestehender Nutzung zu eigenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97 F
- BFH, 26.02.2002 - X R 45/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 1316
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.01.1994 - X R 94/91
Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger …
Auszug aus FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
Der Selbstnutzung durch den Eigentümer steht die Nutzung durch ein Kind gleich, dem der Eigentümer in Erfüllung seiner unterhaltsrechtlichen Verpflichtung eine Wohnung außerhalb des Familienhaushaltes zur Verfügung stellt (BFH-Urteil vom 26.1.1994, X R 94/91, BStBl. II 1994, 544).Nur diese hatte für die Unterbringung der Kinder zu sorgen (vgl. BFH in BStBl. II 1994, 544).
Der Kl. beruft sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil in BStBl. II 1994, 544.
Aus den BFH-Urteilen vom 26.1.1994, X R 11/92, BFH/NV 1994, 846 und X R 54/93, BFH/NV 1994, 842 auf die sich der Kl. beruft ergibt sich nichts anderes, denn der BFH verweist dort jeweils ausdrücklich auf die Gründe des BFH-Urteils in BStBl. II 1994, 544.
- BFH, 26.01.1994 - X R 11/92
Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Kinder
Auszug aus FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
Aus den BFH-Urteilen vom 26.1.1994, X R 11/92, BFH/NV 1994, 846 und X R 54/93, BFH/NV 1994, 842 auf die sich der Kl. beruft ergibt sich nichts anderes, denn der BFH verweist dort jeweils ausdrücklich auf die Gründe des BFH-Urteils in BStBl. II 1994, 544.Die Urteile in BFH/NV 1994, 842 und BFH/NV 1994, 846 erwähnen dabei sogar ausdrücklich den jeweils vorliegenden Zusammenhang zwischen steuerlicher Berücksichtigung des Kindes und der alleinigen Nutzung der vom Steuerpflichtigen zur Verfügung gestellten Wohnung durch das Kind.
- BFH, 26.01.1994 - X R 54/93
Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bei Führung eines selbständigen …
Auszug aus FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
Aus den BFH-Urteilen vom 26.1.1994, X R 11/92, BFH/NV 1994, 846 und X R 54/93, BFH/NV 1994, 842 auf die sich der Kl. beruft ergibt sich nichts anderes, denn der BFH verweist dort jeweils ausdrücklich auf die Gründe des BFH-Urteils in BStBl. II 1994, 544.Die Urteile in BFH/NV 1994, 842 und BFH/NV 1994, 846 erwähnen dabei sogar ausdrücklich den jeweils vorliegenden Zusammenhang zwischen steuerlicher Berücksichtigung des Kindes und der alleinigen Nutzung der vom Steuerpflichtigen zur Verfügung gestellten Wohnung durch das Kind.
- BFH, 26.01.1994 - X R 17/91
Keine Steuerbegünstigung nach § 10e EStG bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung …
Auszug aus FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
Besteht die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft auf Dauer nicht mehr, und überläßt der unterhaltsverpflichtete Eigentümer der von ihm getrennt lebenden Ehefrau eine Wohnung zur unentgeltlichen Nutzung, wird die Wohnung aus der Sicht des überlassenden Ehegatten nicht zu eigenen, sondern zu fremden Wohnzwecken genutzt (BFH-Urteil vom 26.1.1994, X R 17/91, BStBl. II 1994, 542). - FG Hessen, 04.12.1998 - 13 K 2216/96
Abziehbarkeit als Sonderausgaben von Aufwendungen für die Anschaffung einer von …
Auszug aus FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
Auch der Sinn und Zweck der Regelung, dem Steuerpflichtigen die steuerlich vorteilhafteste Verteilung der Abzugsbeträge zu ermöglichen, gebietet es, die Nachholung nicht von einer fortbestehenden Selbstnutzung abhängig zu machen (so auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 4. Dezember 1998, 13 K 2216/96, EFG 1999, 378, Rev. eingelegt;… Drenseck in Schmidt, a.a.O., § 10 e, Rdnr. 101 m.w.N.).
- FG Hessen, 30.09.2015 - 1 K 1654/14
§ 23 Abs.1 S.1 Nr.1 S.3 EStG
Im Übrigen habe auch das FG Münster in seiner Entscheidung vom 21.06.2000 (7 K 5576/97 F) zu § 10e EStG entschieden, dass eine Nutzung der Wohnung durch den dauernd getrennt lebenden Ehegatten und minderjährige Kinder nur dann als eigene Nutzung zugerechnet werden könne, wenn das Sorgerecht nicht allein diesem Ehegatten zustehe.Dies beruht auf der Obliegenheit, für die Unterbringung des Kindes zu sorgen, sofern dies aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Verpflichtung geschieht, was regelmäßig bei der auswärtigen Unterbringung eines Kindes am Studienort der Fall ist (vgl. dazu auch FG Münster, Urteil vom 21.06.2000 7 K 5576/97 F, EFG 2000, 1316).
Denn aus der Sicht des überlassenden Klägers wurde die Wohnung dadurch gerade nicht mehr zu eigenen, sondern zu fremden Wohnzwecken genutzt, da der gemeinsame Haushalt mit dem Kind und der Lebensgefährtin aufgelöst wurde (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 21.06.2000 7 K 5576/97 F, EFG 2000, 1316).
- FG München, 11.03.2021 - 11 K 2405/19
Gewinn aus der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus
Anders als bei der Überlassung einer Wohnung an ein erwachsenes Kind am Studienort (wie im Urteil des BFH vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 zu § 10e EStG) konnte deshalb im Streitfall die (alleinige) Überlassung an S bereits aus praktischen Gründen nicht erfolgen (so im Ergebnis auch das Hessische Finanzgericht, Urteil vom 30. September 2015 1 K 1654/15, juris, Rz 37, bzgl. der Überlassung einer im Alleineigentum des Klägers stehenden Wohnung an dessen frühere Lebensgefährtin und das gemeinsame, minderjährige Kind und das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2000, Az. 7 K 5576/97 F, juris). - FG Münster, 19.05.2022 - 8 K 19/20
Vorliegen einer zu eigenen Wohnzwecken erfolgten Nutzung
Denn in dieser Konstellation erfolgt die Überlassung an die Kinder gerade nicht zur alleinigen Nutzung (u.a. FG Münster, Urt. v. 21.06.2000, 7 K 5576/97 F, juris;… Hessisches FG, Urt. v. 30.09.2015, 1 K 1654/14, EFG 2016, 201;… FG München, Urt. v. 11.03.2021, 11 K 2405/19, EFG 2021, 1625 - Rev. BFH unter IX R 11/21;… Niedersächsisches FG, Urt. v. 16.06.2021, 9 K 16/20, EFG 2022, 670 - Rev. BFH unter IX R 28/21).
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Rechtsprechung
| FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98 E |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen anschaffungsnahen Aufwandes
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen für ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude als Sonderausgaben bei Überschreitung des Förderhöchtsbetrages
- datenbank.nwb.de
Immobilien - Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen anschaffungsnahen Aufwandes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Abgrenzung zwischen anschaffungsnahen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Abgrenzung zwischen anschaffungsnahen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand
Verfahrensgang
- FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98 E
- BFH, 20.08.2002 - IX R 2/01
Papierfundstellen
- EFG 2000, 1316
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge
Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Er hält die Klage unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 17.06.1997 (IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802) und vom 06.05.1995 (IX R 5/93, BFHE 178, 40 , BStBl. II 1996, 588) für teilweise begründet, da die Klin. von einer Erbengemeinschaft erworben habe.Die Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten richtet sich im Steuerrecht allein nach § 255 Abs. 2 Handelsgesetzbuch ( HGB ) - BFH-Beschluß vom 04.07.1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466 , BStBl. II 1990, 830, BFH-Urteil vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802.
Diese fordert eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung durch die zu beurteilenden Instandhaltungsmaßnahmen, um Herstellungskosten annehmen zu können (BFH-Urteile vom 01.10.1997, X R 149, 94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247, 248 f, vom 09.05.1995 IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl. II 1996, 588 und vom 09.05.1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl. II 1996, 632, 634 sowie vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804).
Um eine Werterhöhung anzunehmen, müssen darüber hinausgehende Baumaßnahmen erfolgen (BFH-Urteile vom 17.06.1997, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804 …und vom 28.04.1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220 , BStBl. II 1998, 512 sowie BFH-Beschluß vom 17.06.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ).
Derartige Maßnahmen stellen typische Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen dar, die auch dann nicht Herstellungskosten werden, wenn sie umfangreich sind und zu einer Werterhöhung des Hauses geführt haben (so der IX. Senat ausdrücklich in seinem Urteil vom 17.06.1997, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804).
- BFH, 23.09.1992 - X R 10/92
Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks
Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Diese seien dann anzunehmen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfielen (BFH-Urteile vom 29.10.1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 , BStBl. II 1992, 285 und vom 23.09.1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl. II 1993, 338).Danach ist anschaffungsnaher Herstellungsaufwand nicht begünstigt, weil es sich hierbei um Herstellungskosten handelt (BFH-Urteil vom 23.09.1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl. II 1993, 338 und BFH-Beschluß vom 22.10.1997 X B 271/96, BFH/NV 1998, 314).
Diese beruhte auf der Vorstellung, daß die Kosten für die Instandsetzung eines reparatur- und modernisierungsbedürftigen Gebäudes den Kaufpreis gemindert und die anschließende Instandsetzung das Gebäude um einen Wert erhöht haben, der in den Anschaffungskosten des Erwerbers noch nicht enthalten ist (so u. a. BFH-Urteil vom 23.09.1992, X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl. II 1993, 338).
- BFH, 01.10.1997 - X R 149/94
Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb
Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Die Rechtsprechung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten werde im übrigen auch durch die neuere Rechtsprechung bestätigt (BFH-Urteil vom 01.10.1997 X R 149/94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247 sowie BFH-Beschluß vom 22.10.1997 X B 271/96, BFH/NV 1998, 314).Diese fordert eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung durch die zu beurteilenden Instandhaltungsmaßnahmen, um Herstellungskosten annehmen zu können (BFH-Urteile vom 01.10.1997, X R 149, 94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247, 248 f, vom 09.05.1995 IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl. II 1996, 588 und vom 09.05.1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl. II 1996, 632, 634 sowie vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804).
Diesen Überlegungen und Abgrenzungskriterien hat sich auch der (für Fragen des § 10 e EStG zuständige) X. Senat ausdrücklich angeschlossen (BFH-Urteile vom 01.10.1997 X R 149/94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247 …und vom 16.12.1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776 ).
- BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes
Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Er hält die Klage unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 17.06.1997 (IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802) und vom 06.05.1995 (IX R 5/93, BFHE 178, 40 , BStBl. II 1996, 588) für teilweise begründet, da die Klin. von einer Erbengemeinschaft erworben habe.Diese fordert eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung durch die zu beurteilenden Instandhaltungsmaßnahmen, um Herstellungskosten annehmen zu können (BFH-Urteile vom 01.10.1997, X R 149, 94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247, 248 f, vom 09.05.1995 IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl. II 1996, 588 und vom 09.05.1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl. II 1996, 632, 634 sowie vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804).
- BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98
Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar
Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Ferner verweisen sie u. a. auf den Beschluß des BFH vom 17.06.1998 (IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ).Um eine Werterhöhung anzunehmen, müssen darüber hinausgehende Baumaßnahmen erfolgen (BFH-Urteile vom 17.06.1997, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804 und vom 28.04.1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220 , BStBl. II 1998, 512 sowie BFH-Beschluß vom 17.06.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ).
- BFH, 22.10.1997 - X B 271/96
Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Die Rechtsprechung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten werde im übrigen auch durch die neuere Rechtsprechung bestätigt (BFH-Urteil vom 01.10.1997 X R 149/94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247 sowie BFH-Beschluß vom 22.10.1997 X B 271/96, BFH/NV 1998, 314).Danach ist anschaffungsnaher Herstellungsaufwand nicht begünstigt, weil es sich hierbei um Herstellungskosten handelt (BFH-Urteil vom 23.09.1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl. II 1993, 338 und BFH-Beschluß vom 22.10.1997 X B 271/96, BFH/NV 1998, 314).
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Diese fordert eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung durch die zu beurteilenden Instandhaltungsmaßnahmen, um Herstellungskosten annehmen zu können (BFH-Urteile vom 01.10.1997, X R 149, 94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247, 248 f, vom 09.05.1995 IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl. II 1996, 588 und vom 09.05.1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl. II 1996, 632, 634 sowie vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804). - BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Wegen Konkurs des Bauunternehmers vergebliche Bauaufwendungen als Werbungskosten
Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Die Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten richtet sich im Steuerrecht allein nach § 255 Abs. 2 Handelsgesetzbuch ( HGB ) - BFH-Beschluß vom 04.07.1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466 , BStBl. II 1990, 830, BFH-Urteil vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802. - BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb
Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Um eine Werterhöhung anzunehmen, müssen darüber hinausgehende Baumaßnahmen erfolgen (BFH-Urteile vom 17.06.1997, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804 und vom 28.04.1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220 , BStBl. II 1998, 512 sowie BFH-Beschluß vom 17.06.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ). - BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe …
Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Diese seien dann anzunehmen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfielen (BFH-Urteile vom 29.10.1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 , BStBl. II 1992, 285 und vom 23.09.1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl. II 1993, 338). - BFH, 16.12.1998 - X R 89/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung
- FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
Altbausanierung als "Neuherstellung"
Der Einbau der Heizungsanlage mit den dazugehörigen Installationsarbeiten, die Erneuerung von Sanitärgegenständen, Austausch von Fenstern, Innentüren und Bodenbelägen stellen typische Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen dar, die auch dann nicht zu Herstellungskosten werden, wenn sie umfangreich sind und zu einer Werterhöhung des Objektes geführt haben (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997, Az.: IX R 30/95, BStBl II 1997 S. 802 ; in diesem Sinne zu § 10i EStG FG Münster vom 21. Januar 2000, Az.: 4 K 7316/98, EFG 2000 S. 1316 ). - FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98
Steuerliche Abzugfähigkeit von Aufwendungen für ein selbstgenutztes …
Der Senat schließt sich damit der von zahlreichen Finanzgerichten vertretenen Auffassung an (FG Schleswig-Holstein vom 11.9.1990 III 676/89, EFG 1991, 70; FG Düsseldorf vom 27.5.1999 13 K 6803/96 E, EFG 1999, 892; FG Rheinland-Pfalz vom 31.8.1999 3 K 1234/98; EFG 2000, 59; FG Münster vom 21.1.2000 4 K 7316/98 E; EFG 2000, 1316; FG Nürnberg vom 18.5.2000 III 172/97 EFG 2001, 18; und vom 6.10.2000 I 207/98, EFG 2001, 69), der nunmehr wohl auch der BFH zuzuneigen scheint (…vgl. BFH Beschluss vom 21.11.2000 IX R 39/97, BFH/NV 2001, 264;… siehe auch Beschluss vom 17.6.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32). - FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99
Zur Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten
Das Gericht schließt sich insoweit der vom Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht mit Urteil vom 11. September 1990 III 676/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 70) und von zahlreichen weiteren Finanzgerichten vertretenen Auffassung an (Finanzgericht Düsseldorf vom 27. Mai 1999 13 K 6803/96 E, EFG 1999, 892 ; Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 31. August 1999 3 K 1234/98, EFG 2000, 59; Finanzgericht Münster vom 21. Januar 2000 4 K 7316/98 E, EFG 2000, 1316 ; Finanzgericht Nürnberg vom 18. Mai 2000 III 172/97, EFG 2001, 18 und vom 6. Oktober 2000 I 207/98, EFG 2001, 69; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13. März 2001, 15 K 208/98, EFG 2001, 965), der nunmehr wohl auch der BFH zuzuneigen scheint (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 2001 X S 10/00, BFH/NV 2001, 780 ;… vom 21. November 2000 IX R 39/97, BFH/NV 2001, 264 …und vom 17. Juni 1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ).
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