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Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 21.01.2000

Rechtsprechung
   FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9841
FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97 F (https://dejure.org/2000,9841)
FG Münster, Entscheidung vom 21.06.2000 - 7 K 5576/97 F (https://dejure.org/2000,9841)
FG Münster, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 7 K 5576/97 F (https://dejure.org/2000,9841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenheimförderung - Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher Überlassung der Wohnung an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten aufgrund eines Vergleiches; Nachholung von Abzugsbeträgen nicht von fortbestehender Nutzung zu eigenen Wohnzwecken abhängig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher Überlassung der Wohnung an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten aufgrund eines Vergleiches und zur Frage der Nachholung von Abzugsbeträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fördermittel - Eigenheimförderung - Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher Überlassung der Wohnung an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten aufgrund eines Vergleiches; Nachholung von Abzugsbeträgen nicht von fortbestehender Nutzung zu eigenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1316
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger …

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
    Der Selbstnutzung durch den Eigentümer steht die Nutzung durch ein Kind gleich, dem der Eigentümer in Erfüllung seiner unterhaltsrechtlichen Verpflichtung eine Wohnung außerhalb des Familienhaushaltes zur Verfügung stellt (BFH-Urteil vom 26.1.1994, X R 94/91, BStBl. II 1994, 544).

    Nur diese hatte für die Unterbringung der Kinder zu sorgen (vgl. BFH in BStBl. II 1994, 544).

    Der Kl. beruft sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil in BStBl. II 1994, 544.

    Aus den BFH-Urteilen vom 26.1.1994, X R 11/92, BFH/NV 1994, 846 und X R 54/93, BFH/NV 1994, 842 auf die sich der Kl. beruft ergibt sich nichts anderes, denn der BFH verweist dort jeweils ausdrücklich auf die Gründe des BFH-Urteils in BStBl. II 1994, 544.

  • BFH, 26.01.1994 - X R 11/92

    Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Kinder

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
    Aus den BFH-Urteilen vom 26.1.1994, X R 11/92, BFH/NV 1994, 846 und X R 54/93, BFH/NV 1994, 842 auf die sich der Kl. beruft ergibt sich nichts anderes, denn der BFH verweist dort jeweils ausdrücklich auf die Gründe des BFH-Urteils in BStBl. II 1994, 544.

    Die Urteile in BFH/NV 1994, 842 und BFH/NV 1994, 846 erwähnen dabei sogar ausdrücklich den jeweils vorliegenden Zusammenhang zwischen steuerlicher Berücksichtigung des Kindes und der alleinigen Nutzung der vom Steuerpflichtigen zur Verfügung gestellten Wohnung durch das Kind.

  • BFH, 26.01.1994 - X R 54/93

    Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bei Führung eines selbständigen …

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
    Aus den BFH-Urteilen vom 26.1.1994, X R 11/92, BFH/NV 1994, 846 und X R 54/93, BFH/NV 1994, 842 auf die sich der Kl. beruft ergibt sich nichts anderes, denn der BFH verweist dort jeweils ausdrücklich auf die Gründe des BFH-Urteils in BStBl. II 1994, 544.

    Die Urteile in BFH/NV 1994, 842 und BFH/NV 1994, 846 erwähnen dabei sogar ausdrücklich den jeweils vorliegenden Zusammenhang zwischen steuerlicher Berücksichtigung des Kindes und der alleinigen Nutzung der vom Steuerpflichtigen zur Verfügung gestellten Wohnung durch das Kind.

  • BFH, 26.01.1994 - X R 17/91

    Keine Steuerbegünstigung nach § 10e EStG bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung …

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
    Besteht die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft auf Dauer nicht mehr, und überläßt der unterhaltsverpflichtete Eigentümer der von ihm getrennt lebenden Ehefrau eine Wohnung zur unentgeltlichen Nutzung, wird die Wohnung aus der Sicht des überlassenden Ehegatten nicht zu eigenen, sondern zu fremden Wohnzwecken genutzt (BFH-Urteil vom 26.1.1994, X R 17/91, BStBl. II 1994, 542).
  • FG Hessen, 04.12.1998 - 13 K 2216/96

    Abziehbarkeit als Sonderausgaben von Aufwendungen für die Anschaffung einer von …

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
    Auch der Sinn und Zweck der Regelung, dem Steuerpflichtigen die steuerlich vorteilhafteste Verteilung der Abzugsbeträge zu ermöglichen, gebietet es, die Nachholung nicht von einer fortbestehenden Selbstnutzung abhängig zu machen (so auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 4. Dezember 1998, 13 K 2216/96, EFG 1999, 378, Rev. eingelegt;… Drenseck in Schmidt, a.a.O., § 10 e, Rdnr. 101 m.w.N.).
  • FG Hessen, 30.09.2015 - 1 K 1654/14

    § 23 Abs.1 S.1 Nr.1 S.3 EStG

    Im Übrigen habe auch das FG Münster in seiner Entscheidung vom 21.06.2000 (7 K 5576/97 F) zu § 10e EStG entschieden, dass eine Nutzung der Wohnung durch den dauernd getrennt lebenden Ehegatten und minderjährige Kinder nur dann als eigene Nutzung zugerechnet werden könne, wenn das Sorgerecht nicht allein diesem Ehegatten zustehe.

    Dies beruht auf der Obliegenheit, für die Unterbringung des Kindes zu sorgen, sofern dies aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Verpflichtung geschieht, was regelmäßig bei der auswärtigen Unterbringung eines Kindes am Studienort der Fall ist (vgl. dazu auch FG Münster, Urteil vom 21.06.2000 7 K 5576/97 F, EFG 2000, 1316).

    Denn aus der Sicht des überlassenden Klägers wurde die Wohnung dadurch gerade nicht mehr zu eigenen, sondern zu fremden Wohnzwecken genutzt, da der gemeinsame Haushalt mit dem Kind und der Lebensgefährtin aufgelöst wurde (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 21.06.2000 7 K 5576/97 F, EFG 2000, 1316).

  • FG München, 11.03.2021 - 11 K 2405/19

    Gewinn aus der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus

    Anders als bei der Überlassung einer Wohnung an ein erwachsenes Kind am Studienort (wie im Urteil des BFH vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 zu § 10e EStG) konnte deshalb im Streitfall die (alleinige) Überlassung an S bereits aus praktischen Gründen nicht erfolgen (so im Ergebnis auch das Hessische Finanzgericht, Urteil vom 30. September 2015 1 K 1654/15, juris, Rz 37, bzgl. der Überlassung einer im Alleineigentum des Klägers stehenden Wohnung an dessen frühere Lebensgefährtin und das gemeinsame, minderjährige Kind und das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2000, Az. 7 K 5576/97 F, juris).
  • FG Münster, 19.05.2022 - 8 K 19/20

    Vorliegen einer zu eigenen Wohnzwecken erfolgten Nutzung

    Denn in dieser Konstellation erfolgt die Überlassung an die Kinder gerade nicht zur alleinigen Nutzung (u.a. FG Münster, Urt. v. 21.06.2000, 7 K 5576/97 F, juris;… Hessisches FG, Urt. v. 30.09.2015, 1 K 1654/14, EFG 2016, 201;… FG München, Urt. v. 11.03.2021, 11 K 2405/19, EFG 2021, 1625 - Rev. BFH unter IX R 11/21;… Niedersächsisches FG, Urt. v. 16.06.2021, 9 K 16/20, EFG 2022, 670 - Rev. BFH unter IX R 28/21).
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Rechtsprechung
   FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9133
FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98 E (https://dejure.org/2000,9133)
FG Münster, Entscheidung vom 21.01.2000 - 4 K 7316/98 E (https://dejure.org/2000,9133)
FG Münster, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 4 K 7316/98 E (https://dejure.org/2000,9133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen anschaffungsnahen Aufwandes

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen für ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude als Sonderausgaben bei Überschreitung des Förderhöchtsbetrages

  • datenbank.nwb.de

    Immobilien - Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen anschaffungsnahen Aufwandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung zwischen anschaffungsnahen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung zwischen anschaffungsnahen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1316
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
    Er hält die Klage unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 17.06.1997 (IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802) und vom 06.05.1995 (IX R 5/93, BFHE 178, 40 , BStBl. II 1996, 588) für teilweise begründet, da die Klin. von einer Erbengemeinschaft erworben habe.

    Die Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten richtet sich im Steuerrecht allein nach § 255 Abs. 2 Handelsgesetzbuch ( HGB ) - BFH-Beschluß vom 04.07.1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466 , BStBl. II 1990, 830, BFH-Urteil vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802.

    Diese fordert eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung durch die zu beurteilenden Instandhaltungsmaßnahmen, um Herstellungskosten annehmen zu können (BFH-Urteile vom 01.10.1997, X R 149, 94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247, 248 f, vom 09.05.1995 IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl. II 1996, 588 und vom 09.05.1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl. II 1996, 632, 634 sowie vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804).

    Um eine Werterhöhung anzunehmen, müssen darüber hinausgehende Baumaßnahmen erfolgen (BFH-Urteile vom 17.06.1997, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804 …und vom 28.04.1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220 , BStBl. II 1998, 512 sowie BFH-Beschluß vom 17.06.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ).

    Derartige Maßnahmen stellen typische Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen dar, die auch dann nicht Herstellungskosten werden, wenn sie umfangreich sind und zu einer Werterhöhung des Hauses geführt haben (so der IX. Senat ausdrücklich in seinem Urteil vom 17.06.1997, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804).

  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
    Diese seien dann anzunehmen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfielen (BFH-Urteile vom 29.10.1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 , BStBl. II 1992, 285 und vom 23.09.1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl. II 1993, 338).

    Danach ist anschaffungsnaher Herstellungsaufwand nicht begünstigt, weil es sich hierbei um Herstellungskosten handelt (BFH-Urteil vom 23.09.1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl. II 1993, 338 und BFH-Beschluß vom 22.10.1997 X B 271/96, BFH/NV 1998, 314).

    Diese beruhte auf der Vorstellung, daß die Kosten für die Instandsetzung eines reparatur- und modernisierungsbedürftigen Gebäudes den Kaufpreis gemindert und die anschließende Instandsetzung das Gebäude um einen Wert erhöht haben, der in den Anschaffungskosten des Erwerbers noch nicht enthalten ist (so u. a. BFH-Urteil vom 23.09.1992, X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl. II 1993, 338).

  • BFH, 01.10.1997 - X R 149/94

    Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
    Die Rechtsprechung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten werde im übrigen auch durch die neuere Rechtsprechung bestätigt (BFH-Urteil vom 01.10.1997 X R 149/94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247 sowie BFH-Beschluß vom 22.10.1997 X B 271/96, BFH/NV 1998, 314).

    Diese fordert eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung durch die zu beurteilenden Instandhaltungsmaßnahmen, um Herstellungskosten annehmen zu können (BFH-Urteile vom 01.10.1997, X R 149, 94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247, 248 f, vom 09.05.1995 IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl. II 1996, 588 und vom 09.05.1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl. II 1996, 632, 634 sowie vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804).

    Diesen Überlegungen und Abgrenzungskriterien hat sich auch der (für Fragen des § 10 e EStG zuständige) X. Senat ausdrücklich angeschlossen (BFH-Urteile vom 01.10.1997 X R 149/94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247 …und vom 16.12.1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776 ).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
    Er hält die Klage unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 17.06.1997 (IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802) und vom 06.05.1995 (IX R 5/93, BFHE 178, 40 , BStBl. II 1996, 588) für teilweise begründet, da die Klin. von einer Erbengemeinschaft erworben habe.

    Diese fordert eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung durch die zu beurteilenden Instandhaltungsmaßnahmen, um Herstellungskosten annehmen zu können (BFH-Urteile vom 01.10.1997, X R 149, 94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247, 248 f, vom 09.05.1995 IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl. II 1996, 588 und vom 09.05.1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl. II 1996, 632, 634 sowie vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804).

  • BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98

    Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar

    Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
    Ferner verweisen sie u. a. auf den Beschluß des BFH vom 17.06.1998 (IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ).

    Um eine Werterhöhung anzunehmen, müssen darüber hinausgehende Baumaßnahmen erfolgen (BFH-Urteile vom 17.06.1997, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804 und vom 28.04.1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220 , BStBl. II 1998, 512 sowie BFH-Beschluß vom 17.06.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ).

  • BFH, 22.10.1997 - X B 271/96
    Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
    Die Rechtsprechung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten werde im übrigen auch durch die neuere Rechtsprechung bestätigt (BFH-Urteil vom 01.10.1997 X R 149/94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247 sowie BFH-Beschluß vom 22.10.1997 X B 271/96, BFH/NV 1998, 314).

    Danach ist anschaffungsnaher Herstellungsaufwand nicht begünstigt, weil es sich hierbei um Herstellungskosten handelt (BFH-Urteil vom 23.09.1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl. II 1993, 338 und BFH-Beschluß vom 22.10.1997 X B 271/96, BFH/NV 1998, 314).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
    Diese fordert eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung durch die zu beurteilenden Instandhaltungsmaßnahmen, um Herstellungskosten annehmen zu können (BFH-Urteile vom 01.10.1997, X R 149, 94, BFHE 184, 412 , BStBl. II 1998, 247, 248 f, vom 09.05.1995 IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl. II 1996, 588 und vom 09.05.1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl. II 1996, 632, 634 sowie vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Wegen Konkurs des Bauunternehmers vergebliche Bauaufwendungen als Werbungskosten

    Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
    Die Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten richtet sich im Steuerrecht allein nach § 255 Abs. 2 Handelsgesetzbuch ( HGB ) - BFH-Beschluß vom 04.07.1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466 , BStBl. II 1990, 830, BFH-Urteil vom 17.06.1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802.
  • BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
    Um eine Werterhöhung anzunehmen, müssen darüber hinausgehende Baumaßnahmen erfolgen (BFH-Urteile vom 17.06.1997, BFHE 183, 470 , BStBl. II 1997, 802, 804 und vom 28.04.1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220 , BStBl. II 1998, 512 sowie BFH-Beschluß vom 17.06.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ).
  • BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe …

    Auszug aus FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
    Diese seien dann anzunehmen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfielen (BFH-Urteile vom 29.10.1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 , BStBl. II 1992, 285 und vom 23.09.1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl. II 1993, 338).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 89/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung

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