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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 7550/96 G   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6304
FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 7550/96 G (https://dejure.org/2000,6304)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2000 - 7 K 7550/96 G (https://dejure.org/2000,6304)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2000 - 7 K 7550/96 G (https://dejure.org/2000,6304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • competence-site.de

    Personalvermittlung als gewerbliche Tätigkeit. keine einheitliche Behandlung getrennt beurteilbarer Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuerpflicht; Beratender Betriebswirt; Personalvermittlung; Trennung der Einkünfte - Personalvermittlung als gewerbliche Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratender Betriebswirt als freiberufliche Tätigkeit; Personalvermittlung als gewerbliche Tätigkeit; Gewinn aus der Unternehmensberatung als Gewerbeeinkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Personalvermittlung als gewerbliche Tätigkeit - keine einheitliche Behandlung getrennt beurteilbarer Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1390
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.08.1965 - IV 61/61 U

    Aufgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung und Errichtung von Gebäuden als …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 7550/96
    Der Senat ist der Auffassung, dass dieses Tatbestandsmerkmal eng auszulegen ist (vgl. dazu auch Urteil des BFH vom 12. August 1965 IV 61/61, 100/61, 336/64 U; BStBl III 1965, 586 [587]).
  • BFH, 21.04.1994 - IV R 99/93

    Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Treuhänderleistungen bei Tätigkeit …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 7550/96
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die einzelnen Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass nach der Verkehrsauffassung ein einheitlicher Betrieb anzunehmen ist (Urteil des BFH vom 21. April 1994 IV R 99/93, BStBl. II 1994, 650 f. [652]).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 114/85

    Selbständiger "Aktionsleiter" für Absatz von Bausparverträgen ist gewerblich …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 7550/96
    Bei den vorgenannten Aufträgen handelt es sich um typische Beratungsleistungen, denn der Kläger, der als Diplomkaufmann über die notwendige berufliche Qualifikation für einen beratenden Betriebswirt verfügt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 28. Juni 1989 I R 114/85 Bundessteuerblatt - BStBl. II 1989, 965), hat seinen Auftraggebern Wissen zu bestimmten betriebswirtschaftlichen Problemstellungen vermittelt und ihnen dadurch ermöglicht, ihre eigenen Entscheidungen aufgrund breiterer Erkenntnisse zu treffen.
  • FG Niedersachsen, 18.04.2001 - 13 K 15/96

    Tätigkeit als Projektmanager als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ; …

    Das eigenständige Treffen von Unternehmerentscheidungen oder die Umsetzung von getroffenen Unternehmensentscheidungen gehört dagegen nicht zu dem Berufsbild eines beratenden Betriebswirts (…ebenso: BFH-Urteil vom 14. März 1991 IV R 135/90, BStBl II 1991, S. 169; Urteil des FG Düsseldorf vom 16. August 2000, 7 K 7550/96 G, EFG 2000, S. 1390; Urteil des FG Neustadt (Weinstraße) vom 27. Oktober 1999, 1 K 1495/97, juris).
  • BFH, 19.09.2002 - IV R 70/00

    Personalberater als Gewerbetreibender

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1390 veröffentlicht.
  • FG Schleswig-Holstein, 13.12.2001 - II 553/98

    Einkünfte eines Personalberaters bzw. Personalvermittlers

    Diese kann steuerlich aber nicht als freiberufliche Tätigkeit qualifiziert werden, weil die Hauptleistungspflicht des Personalvermittlers nicht die für eine freiberufliche Tätigkeit typische Beratungsleistung als solche, sondern die Beschaffung und Präsentation geeigneter Bewerber für die von den Auftraggebern jeweils zu besetzenden Positionen ist (Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1390 ; Hess. FG, EFG 1987, 620).

    So ist denn auch anerkannt, dass ein Unternehmensberater im Umfange seiner Personalvermittlungstätigkeit selbst dann keine freiberuflichen Einkünfte erzielt, wenn er über einen qualifizierten Hochschulabschluss als Diplom-Kaufmann verfügt und möglicherweise gerade deshalb mandiert wird (FG Düsseldorf, EFG 2000, 1390 ).

  • BFH, 26.06.2003 - IV R 12/02

    Freiberufliche Tätigkeit: Personalvermittlung

    Der erkennende Senat hat in Bestätigung des vom FG und den Beteiligten zitierten Urteils des FG Düsseldorf vom 16. August 2000 7 K 7550/96 G (EFG 2000, 1390) mit Urteil in BFHE 200, 49, BStBl II 2003, 25 entschieden, dass ein als Personalberater tätiger Diplom-Kaufmann, der seinen Auftraggebern von ihm ausgesuchte Kandidaten für eine zu besetzende Stelle gegen Honorar vermittelt, gewerblich tätig ist.
  • FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06

    Anerkennung der Bildung einer Ansparrücklage im Schätzungsjahr

    Rn. 35 Dahinstehen kann deshalb, ob der Antragsteller - wie der Antragsgegner meint - durch die für 2008 behauptete Investition wirtschaftlich und finanziell überfordert wäre und eine dadurch bedingte Unmöglichkeit der Investition einer Rücklagenbildung entgegenstünde (vgl. hierzu FG Köln, Urteil vom 16.06.2000, 14 K 1799/99, EFG 2000, 1390).
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