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Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 23.08.2000

Rechtsprechung
   FG München, 07.09.2000 - 7 K 5080/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11405
FG München, 07.09.2000 - 7 K 5080/98 (https://dejure.org/2000,11405)
FG München, Entscheidung vom 07.09.2000 - 7 K 5080/98 (https://dejure.org/2000,11405)
FG München, Entscheidung vom 07. September 2000 - 7 K 5080/98 (https://dejure.org/2000,11405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 2; GewStG § 7; EStG § 16
    Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns bei einer Kapitalgesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns bei einer Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns bei einer Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1405
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft - …

    Auszug aus FG München, 07.09.2000 - 7 K 5080/98
    Steuerlich gesehen hat sie keine außerbetriebliche Sphäre (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123 ).

    Wie im BFH-Urteil in BFHE 182, 123 dargelegt ist, sind nach § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Erträge im Rahmen laufender gewerblicher Betätigung zu erfassen.

    Wie der BFH nämlich im Urteil v. 4.12.1996 (BFHE 182, 123 ) dargelegt hat, sind nach § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Erträge im Rahmen laufender gewerblicher Betätigung zu erfassen.

  • BFH, 27.03.1996 - I R 89/95

    Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an …

    Auszug aus FG München, 07.09.2000 - 7 K 5080/98
    Dies folgt aus dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Betrieb bezogenen Sachsteuer (BFH-Urteil vom 27. März 1996 I R 89/95, BStBl II 1997, 224 ).

    Nach dem von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführten BFH-Urteil vom 27. März 1996 (I R 89/95, BStBl II 1997, 224 ) ist der Vorgang deshalb als gewerbesteuerfrei beurteilt worden, weil mit der Veräußerung solcher Beteiligungen die im Betrieb der Personengesellschaft rührenden stillen Reserven realisiert worden seien.

    Im Urteil in BStBl II 1997, 224 hat es der BFH ausdrücklich dahinstehen lassen, ob an der bisherigen Rechtsprechung zur Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung des gesamten Betriebs durch eine Kapitalgesellschaft festzuhalten ist.

  • BFH, 22.08.1990 - I R 67/88

    Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Gewerbebetrieb i. S. des …

    Auszug aus FG München, 07.09.2000 - 7 K 5080/98
    Dies hat zur Folge, daß das Ergebnis ihrer Betätigung sogar dann Gewerbeertrag ist, wenn die Tätigkeit nicht unter eine der sieben Einkunftsarten des EStG fällt (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1990 I R 67/88, BStBl II 1991, 250 ).
  • BFH, 05.09.2001 - I R 27/01

    Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften

    Dieser Rechtsprechung haben sich --neben der Vorinstanz (vgl. ebenso FG München, Urteile vom 8. April 1999 7 K 890/97, EFG 1999, 723, und vom 7. September 2000 7 K 5080/98, EFG 2000, 1405; FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 24. August 2000 3 K 264/98, EFG 2000, 1405)-- die Verwaltungspraxis (vgl. Abschn. 41 Abs. 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien --GewStR-- 1990, Abschn. 40 Abs. 2 GewStR 1998) sowie ganz überwiegend das Schrifttum angeschlossen (…vgl. v. Twickel in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 7 GewStG Rz. 142, 151 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2010 - 10 K 3286/09

    Gewinn aus der Veräußerung der inländischen Betriebsstätte einer österreichischen …

    Dieser Rechtsprechung haben sich die Finanzgerichte (vgl. Finanzgericht - FG - München, Urteile vom 8. April 1999 7 K 890/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 723, und vom 7. September 2000 7 K 5080/98, EFG 2000, 1405; FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 24. August 2000 3 K 264/98, EFG 2000, 1405), die Verwaltungspraxis (vgl. Abschnitt 41 Abs. 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien - GewStR - 1990, Abschnitt 40 Abs. 2 GewStR 1998) sowie ganz überwiegend das Schrifttum angeschlossen (…vgl. v. Twickel in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 7 GewStG Rz. 142, 151 ff.).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 23.08.2000 - 3 K 264/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11805
FG Baden-Württemberg, 23.08.2000 - 3 K 264/98 (https://dejure.org/2000,11805)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.08.2000 - 3 K 264/98 (https://dejure.org/2000,11805)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. August 2000 - 3 K 264/98 (https://dejure.org/2000,11805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns bei einer Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns bei einer Kapitalgesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1405
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.03.1996 - I R 89/95

    Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.08.2000 - 3 K 264/98
    Dies folgt aus dem Wesen der GewSt als einer auf den tätigen Betrieb bezogenen Sachsteuer (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 27. März 1996 I R 89/95, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 181, 499, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 224).

    Die rechtlichen Unterschiede zwischen der Veräußerung des Betriebs und der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft hat die Rechtsprechung (u. a. für die Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile) eingehend erörtert und begründet (zuletzt BFH-Urteil in BFHE 181, 499 , BStBl II 1997, 224 ).

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, da der BFH im Urteil in BFHE 181, 499 , BStBl II 1997, 224 es ausdrücklich hat dahinstehen lassen, ob an der bisherigen Rechtsprechung zur GewSt-Pflicht des Gewinns aus der Veräußerung des gesamten Betriebs durch eine Kapitalgesellschaft festzuhalten ist, in dieser Frage also auch eine andere Beurteilung für möglich erachtet hat.

  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft - …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.08.2000 - 3 K 264/98
    Steuerlich gesehen hat sie keine außerbetriebliche Sphäre (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123 , Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1997, 190).
  • BFH, 22.08.1990 - I R 67/88

    Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Gewerbebetrieb i. S. des …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.08.2000 - 3 K 264/98
    Dies hat zur Folge, dass das Ergebnis ihrer Betätigung sogar dann Gewerbeertrag ist, wenn die Tätigkeit nicht unter eine der sieben Einkunftsarten des EStG fällt (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1990 I R 67/88, BFHE 162, 439 , BStBl II 1991, 250 ).
  • BFH, 18.11.1970 - I R 116/69

    Veräußerung eines Gewerbebetriebs - Gewinn - Teilbetriebs - Veräußerung von …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.08.2000 - 3 K 264/98
    Die (stillschweigende) Weitergeltung der GewSt-Freiheit des Gewinns aus der Veräußerung eines Betriebs bezog sich (wie schon zuvor) nicht auf die Kapitalgesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1970 I R 116/69, BFHE 101, 112 , BStBl II 1971, 182 ).
  • FG München, 08.04.1999 - 7 K 890/97

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus Betriebsveräußerungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.08.2000 - 3 K 264/98
    Das bejaht der Senat mit der bisherigen Rechtsprechung und begründet dies im Anschluss an das rechtskräftige Urteil das Finanzgerichts -FG- München vom 8. April 1999 7 K 890/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 723 ) wie folgt:.
  • BFH, 05.09.2001 - I R 27/01

    Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften

    Dieser Rechtsprechung haben sich --neben der Vorinstanz (vgl. ebenso FG München, Urteile vom 8. April 1999 7 K 890/97, EFG 1999, 723, und vom 7. September 2000 7 K 5080/98, EFG 2000, 1405; FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 24. August 2000 3 K 264/98, EFG 2000, 1405)-- die Verwaltungspraxis (vgl. Abschn. 41 Abs. 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien --GewStR-- 1990, Abschn. 40 Abs. 2 GewStR 1998) sowie ganz überwiegend das Schrifttum angeschlossen (…vgl. v. Twickel in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 7 GewStG Rz. 142, 151 ff.).
  • BFH, 08.08.2001 - I R 104/00

    GewSt, Veräußerungsgewinn bei KapG

    Dieser Rechtsprechung haben sich --neben der Vorinstanz (vgl. FG München, Urteil vom 8. April 1999 7 K 890/97, EFG 1999, 723, sowie FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 24. August 2000 3 K 264/98, EFG 2000, 1405; FG Münster, Urteil vom 22. Januar 2001 9 K 4626/98 G, EFG 2001, 585)-- die Verwaltungspraxis (vgl. Abschn. 41 Abs. 2 GewStR 1990, Abschn. 40 Abs. 2 GewStR 1998) als auch ganz überwiegend das Schrifttum angeschlossen (…vgl. v. Twickel in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 7 GewStG Rz. 142, 151 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2010 - 10 K 3286/09

    Gewinn aus der Veräußerung der inländischen Betriebsstätte einer österreichischen …

    Dieser Rechtsprechung haben sich die Finanzgerichte (vgl. Finanzgericht - FG - München, Urteile vom 8. April 1999 7 K 890/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 723, und vom 7. September 2000 7 K 5080/98, EFG 2000, 1405; FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 24. August 2000 3 K 264/98, EFG 2000, 1405), die Verwaltungspraxis (vgl. Abschnitt 41 Abs. 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien - GewStR - 1990, Abschnitt 40 Abs. 2 GewStR 1998) sowie ganz überwiegend das Schrifttum angeschlossen (…vgl. v. Twickel in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 7 GewStG Rz. 142, 151 ff.).
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