Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 10.06.1999 - 10 K 395/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung von Leistungen als verdeckte Gewinnausschüttungen; Kommissionsgebühren und Lizenzzahlungen als Leistungen an nahestehende Personen; Anwendung des § 153 a StPO (Strafprozessordnung) durch die Staatsanwaltschaft als Indiz für eine begangene Steuerhinterziehung für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 148
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07
Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 …
Rn. 11 Diese vom Tatgericht gezogene Schlussfolgerung ist möglich und vom Revisionsgericht hinzunehmen, da sie erkennbar auf einer Gesamtwürdigung aller wesentlichen für und gegen ein Scheingeschäft sprechenden Umstände beruht (vgl. BGH wistra 2007, 112, 115;… BGHR AO § 41 Abs. 2 Scheinhandlung 3 = wistra 2002, 221, 223; vgl. auch FG Baden-Württemberg EFG 2000, 148 f., dazu BFH/NV 2001, 639). - BFH, 20.12.2000 - I B 93/99
Steuerhinterziehung; Nachweis trotz Einstellungsbeschluss gem. § 153 a Abs. 1 …
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 148 veröffentlicht. - LSG Bayern, 23.11.2000 - L 8 AL 50/97
Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg)
Der Kläger war und ist auch arbeitslos, auch wenn gegenwärtig noch nicht feststeht, ob das Arbeitsverhältnis bei seinem letzten Arbeitgeber wirksam gekündigt worden ist, nachdem der Kläger gegen die auf Antrag seiner letzten Arbeitgeberin vom 24.03.1993 erteilte Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur ordentlichen Kündigung Klage zum Verwaltungsgericht Münster (Az.: 10 K 395/96) erhoben hat, über die noch nicht entschieden ist.
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