Rechtsprechung
| FG Bremen, 26.08.1999 - 397115 K 1 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Freiberufliche Tätigkeit einer Laborärztegemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freiberuflichkeit oder Gewerbesteuerpflicht einer Labor-Ärzte-GbR; tatsächliche Verständigung nur über streitige Sachverhalte zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Eigenverantwortliche freiberufliche Tätigkeit bei Laborärztegemeinschaft
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; freiberufliche Tätigkeit einer Laborärztegemeinschaft?
Papierfundstellen
- EFG 2000, 263
Wird zitiert von ... (4)
- FG Niedersachsen, 22.10.2017 - 13 K 179/15
Arzt für Zytologie
Aus der Zahl der Arbeitnehmer, die der Berufsträger beschäftigt, wie auch aus der Zahl der jährlich durchgeführten Untersuchungen ergibt sich keine unwiderlegbare Vermutung, die für oder gegen eine gewerbliche Tätigkeit spricht; allerdings kann die Zahl der fachlich vorgebildeten Angestellten und der bearbeiteten Aufträge bzw. Untersuchungen ein gewichtiges und leicht greifbares Indiz für die rechtliche Einordnung sein (BFH, Beschluss vom 29.04.2002 - IV B 29/01, BStBl II 2002, 581, BFH…, Beschluss vom 26.01.2000 - IV B 12/99, BFH/NV 2000, 837, BFH…, Urteil vom 19.10.1995 - IV R 45/94, BFH/NV 1996, 463; vgl. dazu auch FG Münster, Urteil vom 31.05.2006 - 1 K 2819/04 G, EFG 2006, 1913; FG Brandenburg, Urteil vom 14.01.2004 - 2 K 1149/01, EFG 2004, 919; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2001 - 9 K 285/96, EFG 2002, 554 und FG Bremen, Urteil vom 29.08.1999 - 397 115 K 1, EFG 2000, 263). - FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
Zur Gewerblichkeit eines Krankenpflegedienstes
Danach muss, wer sich bei der Erbringung seiner Leistung der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, an jedem Werk bzw. jeder Dienstleistung in einer Weise mitgewirkt haben, die sie als Produkt seiner persönlichen und individuellen Arbeitsleistung erscheinen lässt (Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 26. August 1999, 3 97 115 K I EFG 2000, 263, 264). - FG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 K 179/15 Aus der Zahl der Arbeitnehmer, die der Berufsträger beschäftigt, wie auch aus der Zahl der jährlich durchgeführten Untersuchungen ergibt sich keine unwiderlegbare Vermutung, die für oder gegen eine gewerbliche Tätigkeit spricht; allerdings kann die Zahl der fachlich vorgebildeten Angestellten und der bearbeiteten Aufträge bzw. Untersuchungen ein gewichtiges und leicht greifbares Indiz für die rechtliche Einordnung sein ( BFH, Beschluss vom 29.04.2002 - IV B 29/01, BStBl II 2002, 581, BFH…, Beschluss vom 26.01.2000 - IV B 12/99, BFH/NV 2000, 837, BFH…, Urteil vom 19.10.1995 - IV R 45/94, BFH/NV 1996, 463; vgl. dazu auch FG Münster, Urteil vom 31.05.2006 - 1 K 2819/04 G, EFG 2006, 1913; FG Brandenburg, Urteil vom 14.01.2004 - 2 K 1149/01, EFG 2004, 919; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2001 - 9 K 285/96, EFG 2002, 554 und FG Bremen, Urteil vom 26.08.1999 - 397 115 K 1, EFG 2000, 263).
- FG Saarland, 06.12.2000 - 2 K 229/99
Einordnug einer Laborärzte-Mitunternehmerschaft; Abgrenzung zwischen …
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