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Rechtsprechung
   FG Bremen, 13.01.2000 - 299302 Ko 2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10563
FG Bremen, 13.01.2000 - 299302 Ko 2 (https://dejure.org/2000,10563)
FG Bremen, Entscheidung vom 13.01.2000 - 299302 Ko 2 (https://dejure.org/2000,10563)
FG Bremen, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 299302 Ko 2 (https://dejure.org/2000,10563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung eines Verfahrensbeteiligten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Körperschaftsteuer - Keine Beweisgebühr für den Bevollmächtigten bei nur informatorischer Anhörung des Klägers ohne förmlichen Beweisbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 289
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.1993 - 11 E 12267/91

    Anhörung eines Asylbewerbers; Verwaltungsstreitverfahren; Beweisaufnahme; …

    Auszug aus FG Bremen, 13.01.2000 - 299302Ko 2
    Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Tatsachenvortrag im Lauf des Verfahrens schriftlich erfolgt oder durch persönlichen Vortrag in der mündlichen Verhandlung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 21. Juni 1993 11 E 12267/98, JurBüro 1994, 433).

    Vielmehr hat es den durch die persönliche Anhörung des Klägers ergänzten Sachvortrag seines Prozeßbevollmächtigten als in sich schlüssig und widerspruchsfrei angesehen und deshalb zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht (vgl. zur Anhörung eines Asylbewerbers OVG Rheinland-Pfalz; JurBüro 1994, 433).

  • BFH, 17.08.1976 - VII B 7/75

    Anhörung einer Partei - Beweisaufnahme - Erörterung der Sachlage - Erörterung der …

    Auszug aus FG Bremen, 13.01.2000 - 299302Ko 2
    Diese Mühewaltung sei nur von der Tatsache der Beweisaufnahme selbst abhängig, nicht aber auch davon, ob das Gericht dabei ordnungsgemäß verfahren sei (so ausdrücklich BFH-Beschluß vom 17. August 1976, VII B 7/75, BFHE 119, 400 , BStBl. II 1976, 687).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.09.1990 - 4 O 7/90

    Beweisgebühr bei formloser Befragung eines Zeugen ohne Beweisbeschluß; Anhörung, …

    Auszug aus FG Bremen, 13.01.2000 - 299302Ko 2
    Entsprechend wird in der Kostenrechtsprechung der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit davon ausgegangen, daß auch am Verfahren nicht beteiligte Personen "informatorisch" angehört, Lichtbilder betrachtet und Akten zur Sachverhaltsfeststellung beigezogen werden können, ohne daß tatsächlich (der Sache nach) ein Beweisaufnahmeverfahren stattfindet und eine Beweisgebühr entsteht (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 14. Oktober 1985, X Ko 1/85, DStR 1986, 235; OVG Lüneburg, Beschluß vom 25. September 1990, 4 O 7, 8/90, NVwZ-RR 1991, 279; VGH München, Beschluß vom 22. Februar 1995 6 C 95/399, NVwZ-RR 1996, 480).
  • VGH Bayern, 22.02.1995 - 6 C 95.399
    Auszug aus FG Bremen, 13.01.2000 - 299302Ko 2
    Entsprechend wird in der Kostenrechtsprechung der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit davon ausgegangen, daß auch am Verfahren nicht beteiligte Personen "informatorisch" angehört, Lichtbilder betrachtet und Akten zur Sachverhaltsfeststellung beigezogen werden können, ohne daß tatsächlich (der Sache nach) ein Beweisaufnahmeverfahren stattfindet und eine Beweisgebühr entsteht (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 14. Oktober 1985, X Ko 1/85, DStR 1986, 235; OVG Lüneburg, Beschluß vom 25. September 1990, 4 O 7, 8/90, NVwZ-RR 1991, 279; VGH München, Beschluß vom 22. Februar 1995 6 C 95/399, NVwZ-RR 1996, 480).
  • FG Baden-Württemberg, 27.08.2007 - 8 KO 1/07

    Kostenfestsetzung - Ansatz einer Erledigungsgebühr - Entscheidungsbefugnis des …

    Gerichtskosten werden mangels eines entsprechenden Gebührentatbestandes im Gerichtskostengesetz (GKG) nicht erhoben (vgl. FG Thüringen Beschluss vom 31. März 2000 II 10/99 KO, EFG 2000, 653; FG Bremen Beschluss vom 13. Januar 2000 299302 KO 2, EFG 2000, 289;… Stapperfend in Gräber, FGO, 6. Auflage, § 149 Rz. 18).
  • FG Hessen, 26.11.2002 - 12 Ko 1552/00

    Erörterungsgebühr; Kosten; mehrere Verfahren; Erörterungstermin; Beiziehung; …

    In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit keiner Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289 ; beide m.w.N.).
  • FG Hamburg, 23.11.2005 - V 213/02

    Verfahrensrecht/Kostenrecht: Voraussetzungen für eine Erledigungs- und eine …

    In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, ob statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit einer Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17.03.1992, 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000, 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289 ; beide m.w.N.).
  • FG Hessen, 20.12.2004 - 12 Ko 92/02

    Beweisgebühr bei Einholen einer schriftlichen Information

    Wird der objektive Wille des Gerichts, Beweis erheben zu wollen, nach außen erkennbar, so liegt ein Beweisaufnahmeverfahren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auch dann vor, wenn das Gericht zwar keinen förmlichen Beweisbeschluss erlässt, tatsächlich jedoch eine Beweisaufnahme durchführt und der Rechtsanwalt am Beweisaufnahmeverfahren beteiligt ist (BVerfG in BVerfGE 77, 360, und in BVerfGE 96, 217; vgl. ferner die Beschlüsse des FG Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289; beide m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05

    Charakter einer gerichtlichen Kostenentscheidung als Verhandlungsgebühr im Sinne …

    In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit keiner Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289; beide m.w.N.).
  • FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00

    Erinnerung; Kosten; Beweisgebühr; Beweisaufnahme; Prozessstoff; Fotografie; …

    Insoweit herrscht Einigkeit in der Kostenrechtsprechung, dass ein Beweisaufnahmeverfahren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auch dann vorliegt, wenn das Gericht zwar keinen förmlichen Beweisbeschluss erlassen, tatsächlich jedoch eine Beweisaufnahme durchgeführt hat (z.B. Beschlüsse des FG Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289 ; beide m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 2 KO 2625/09

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Entstehen einer Beweisgebühr - …

    In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit keiner Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z. B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17. März 1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13. Januar 2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289; beide m.w.N.).
  • FG Bremen, 12.04.2000 - 299369Ko 2

    Erstattungsfähige Gebühr für die Vertretung im Beweisaufnahmeverfahren

    Beweisaufnahme ist die besondere Tätigkeit des Gerichts, die darauf zielt, sich die Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit der Tatsachenbehauptung eines Prozeßbeteiligten oder der Richtigkeit oder Unrichtigkeit eines für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblichen Umstandes zu verschaffen (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Januar 2000 299302Ko2, EFG 2000, 289 ).
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