Rechtsprechung
| FG Hamburg, 23.11.1999 - II 397/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 357
Wird zitiert von ... (17)
- BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Folglich ist der zeitliche Umfang der Nutzung im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 Alternative 2 EStG kein abschließendes Abgrenzungskriterium für die Frage nach dem Mittelpunkt der gesamten Betätigung (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357; Urban, DStZ 1996, 229, 232). - BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Folglich ist der zeitliche Umfang der Nutzung im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 Alternative 2 EStG kein abschließendes Abgrenzungskriterium für die Frage nach dem Mittelpunkt der gesamten Betätigung (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357; Urban, DStZ 1996, 229, 232). - BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Folglich ist der zeitliche Umfang der Nutzung im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 Alternative 2 EStG kein abschließendes Abgrenzungskriterium für die Frage nach dem Mittelpunkt der gesamten Betätigung (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357; Urban, DStZ 1996, 229, 232).
- FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 10 K 606/98
Voraussetzungen für den unbegrenzten Abzug von Aufwendungen für ein häusliches …
Rn. 21 Die bloß zeitlich überwiegende betriebliche und berufliche Betätigung im Arbeitszimmer macht dieses deshalb nicht schon zum Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung (z.B. FG Köln, Urteil vom 26.06.2000 10 K 965/00, EFG 2000, 1054; FG Hamburg, Urteil vom 23.11.1999 II 397/99, EFG 2000, 357).Rn. 22 Auf der anderen Seite kann es aber auch nicht ausschließlich darauf ankommen, wo der Steuerpflichtige die für seinen betrieblichen oder beruflichen Erfolg wesentliche Leistung erbringt, wenn diese nur wenig Zeit beansprucht; denn wer sich kaum in seinem Arbeitszimmer aufhält, kann dort nicht den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung haben (FG Hamburg, Urteil vom 23.11.1999 II 397/99, EFG 2000, 357).
- FG Hamburg, 23.05.2002 - II 298/01
Häusliches Arbeitszimmer:
b) Der Senat folgt der herrschenden Meinung (s. auch bereits Urteil vom 23.11.1999 II 397/99, EFG 2000, 357).Der Senat folgt wie bereits in seiner Entscheidung vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357 der zuletzt genannten Ansicht.
- FG Niedersachsen, 17.07.2002 - 12 K 594/99
Häuslicher Arbeitsbereich als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit für …
Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. u.a. FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 126/00; FG Köln, Urteil vom 11. November 1998 10 K 3377/98, EFG 1999, 223; FG München, Urteile vom 8. November 2000 I K 1066/98, EFG 2001, 268, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 185/00 und vom 8. November 2000 I K 3219/99, EFG 2001, 264, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 89/00; FG Köln, Urteil vom 18. Dezember 2000 3 K 1309/99, EFG 2001, 488, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 34/01; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 25. Juli 2001 III 250/2000, EFG 2002, 314, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 52/02;… Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum EStG, § 4 Rdnr. Lb 187;… Schmidt/Heinicke, Kommentar zum EStG, 21. Aufl. 2002, Rdz. 594;… Wacker in Blümich, Kommentar zum EStG und andere, § 4 Rdz. 285 n). - BFH, 30.01.2007 - XI B 84/06
NZB: häusliches Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Tätigkeit
Aus diesem Grund ist das FG Hamburg mit (mittlerweile rechtskräftigem) Urteil vom 23. November 1999 II 397/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 357) zu dem Ergebnis gekommen, dass in dem dort zu entscheidenden Fall das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines Fernsehregisseurs bildete. - FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 278/99
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines …
Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. u.a. FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 126/00; FG Köln, Urteil vom 11. November 1998 10 K 3377/98, EFG 1999, 223; FG München, Urteile vom 8. November 2000 I K 1066/98, EFG 2001, 268, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 185/00 und vom 8. November 2000 I K 3219/99, EFG 2001, 264, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 89/00; FG Köln, Urteil vom 18. Dezember 2000 3 K 1309/99, EFG 2001, 488, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 34/01; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 25. Juli 2001 III 250/2000, EFG 2002, 314, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 52/02;… Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum EStG, § 4 Rdnr. Lb 187;… Schmidt/Heinicke, Kommentar zum EStG, 21. Aufl. 2002, Rdz. 594;… Wacker in Blümich, Kommentar zum EStG und andere, § 4 Rdz. 285 n). - FG München, 08.11.2000 - 1 K 3227/99
Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung eines selbständigen Herstellers von …
Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des FG München vom 17.06.1998, EFG 1998, 1315; des FG Köln vom 11.11.1998, EFG 1999, 223; des FG Baden-Württemberg vom 26.01.1999, EFG 1999, 329; des FG Hamburg vom 23.11.1999, EFG 2000, 357, jeweils mit weiteren Hinweisen;… Wacker in Blümich, Komm. zum EStG u.a., § 4 Rdn. 285 n;… Söhn in Kirchhof/Söhn, Komm. zum EStG, § 4 Rdn. Lb 187;… Schmidt/Heinicke, Komm. zum EStG, 19. Aufl. 2000, Rdn. 594). - FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit eines mehrere …
Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des FG München vom 17. Juni 1998, EFG 1998, 1315; des FG Köln vom 11. November 1998, EFG 1999, 223 ; des FG Baden-Württemberg vom 26. Januar 1999, EFG 1999, 329 ; des FG Hamburg vom 23. November 1999, EFG 2000, 357; Wacker in Blümich Komm. Zum EStG § 4 RZ. - FG Baden-Württemberg, 08.08.2000 - 4 K 169/99
Häusliches Arbeitszimmer als "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" …
- FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 250/00
Häusliches Arbeitszimmer bei einem gewerblich tätigen Konstrukteur
- FG Brandenburg, 09.07.2002 - 3 K 2096/00
Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen …
- FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99
Unbeschränkter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; …
- FG Schleswig-Holstein, 26.08.2002 - 3 V 130/02
Häusliches Arbeitszimmer eines Gerichtsvollziehers als Mittelpunkt desen gesamter …
- FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
Häusliches Arbeitszimmer kann auch bei Außendienstmitarbeiter den Mittelpunkt der …
- FG Düsseldorf, 04.07.2001 - 13 K 5701/98
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer; Berücksichtigung von Büroräumen …
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