Rechtsprechung
| FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Folgen einer überhöhten Vorabausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überhöhte Gewinnausschüttung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft; Rückforderungsanspruch der Kapitalgesellschaft gegen die Gesellschafter als Einlagenforderung; Vornahme eines Steuerabzugs an der Vorabausschüttung als Gewinnanteil
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98
- BFH, 23.08.2000 - I R 94/99
Papierfundstellen
- EFG 2000, 39
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BFH, 29.05.1996 - I R 118/93
Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung
Auszug aus FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98
Dies gilt nicht nur für verdeckte Gewinnausschüttungen (BFH vom 29.05.1996 - I R 118/93 -, BStBl II 1997, 92 zu vGA); sondern auch für die Erstattung überhöhter Vorabausschüttungen durch die Gesellschafter.Ob der in der berichtigten Bilanz aktivierte Rückforderungsanspruch in der Eigenkapitalgliederung zu erfassen ist, kann nicht mehr geprüft werden (dazu BFH vom 29.5.1996 - I R 118/93 -, BStBl II 1997, 92 ).
- BFH, 30.07.1997 - I R 11/96
Zufluß von Gewinnausschüttungen bei Rückgewähranspruch
Auszug aus FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98
Denn das Entstehen eines Rückgewährungsanspruchs und seine Erfüllung können den ursprünglichen Zufluss der Kapitalerträge aus der Gewinnausschüttung nicht ungeschehen machen (BFH vom 30.07.1997 - I R 11/96 -, BFH/NV 1998, 308 m.w.N.;… BFH vom 17.02.1993 - I R 21/92 -, BFH/NV 1994, 83;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz , 18. Aufl., § 20 Rdn. 33, § 11 Rdn. 14, § 8 Rdn. 34, m.w.N.).Denn das Entstehen eines Rückgewähranspruchs und seine Erfüllung können den ursprünglichen Zufluss der Kapitalerträge aus der Gewinnausschüttung nicht ungeschehen machen (BFH vom 30.7.1997, BFH/NV 1998, 308 ).
- BFH, 17.02.1993 - I R 21/92
Einkommensteuerveranlagung von Vorabgewinnausschüttungen einer GmbH
Auszug aus FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98
Zu den Gewinnanteilen, von denen ein Steuerabzug vorzunehmen ist, gehören auch Vorabausschüttungen (BFH vom 17.02.1993 - I R 21/92 -, BFH/NV 1994, 83).Denn das Entstehen eines Rückgewährungsanspruchs und seine Erfüllung können den ursprünglichen Zufluss der Kapitalerträge aus der Gewinnausschüttung nicht ungeschehen machen (…BFH vom 30.07.1997 - I R 11/96 -, BFH/NV 1998, 308 m.w.N.; BFH vom 17.02.1993 - I R 21/92 -, BFH/NV 1994, 83;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz , 18. Aufl., § 20 Rdn. 33, § 11 Rdn. 14, § 8 Rdn. 34, m.w.N.).
- BFH, 21.07.1999 - I R 57/98
Sonderabschreibungen und Ansparrücklage nach § 7 g EStG : Ausschüttungsbelastung …
Auszug aus FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98
Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, weil das FG Berlin (vom 9.2.1998, EFG 1998, 1540 ; Rev., Az. des BFH: I R 57/98) die Frage der Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung anders beurteilt hat (§ 115 Abs. 2 FGO ). - BFH, 20.01.1999 - I R 32/98
VGA bei Kaufpreisraten
Auszug aus FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98
Maßgeblicher Zeitpunkt ist der tatsächliche Vermögensabfluss bei der Gesellschaft (BFH vom 18.07.1990 - I R 173/87 -, BFH/NV 1991, 190 und BFH vom 20.1.1999 - I R 32/98 -, BB 1999, 1044 ), d.h. im Streitfall der 27. und 28. Dezember 1994. - FG Berlin, 09.02.1998 - 8 K 8168/97
Auszug aus FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98
Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, weil das FG Berlin (vom 9.2.1998, EFG 1998, 1540 ; Rev., Az. des BFH: I R 57/98) die Frage der Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung anders beurteilt hat (§ 115 Abs. 2 FGO ). - BFH, 18.07.1990 - I R 173/87
Herstellung einer Ausschüttungsbelastung bei Gewinnausschüttung durch eine …
Auszug aus FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98
Maßgeblicher Zeitpunkt ist der tatsächliche Vermögensabfluss bei der Gesellschaft (BFH vom 18.07.1990 - I R 173/87 -, BFH/NV 1991, 190 und BFH vom 20.1.1999 - I R 32/98 -, BB 1999, 1044 ), d.h. im Streitfall der 27. und 28. Dezember 1994. - FG Berlin, 08.11.1993 - VIII 54/91
Auszug aus FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98
Ihre Rechtsansicht werde durch Entscheidungen des Finanzgerichts Berlin gestützt (EFG 1994, 409 und 1988, 124).
- BFH, 05.09.2001 - I R 60/00
Berichtigung der Kapitalertragsteuer nach einer überhöhten Vorabausschüttung, die …
Die demgegenüber vom FG --im Anschluss insbesondere an Kohlhaas (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 525, und neuerdings GmbHR 2000, 796)-- vertretene, hiervon abweichende Auffassung beruht auf Erwägungen, die der Senat bereits wiederholt berücksichtigt hat; sie geben keine Veranlassung, die bisherige Rechtsprechung aufzugeben (…vgl. dazu auch z.B. Senatsbeschluss vom 19. Juli 1996 I B 29/95, BFH/NV 1997, 151; ferner den gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG-- nicht begründeten und nicht veröffentlichten Senatsbeschluss vom 23. August 2000 I R 94/99, durch den das Urteil des FG Hamburg vom 21. September 1999 VI 120/98, EFG 2000, 39 bestätigt wurde). - FG Niedersachsen, 18.01.2000 - 6 K 98/96
Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung nur …
Rn. 22 c)Demgegenüber wird mit unterschiedlichen Begründungen in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur zum Teil die Ansicht vertreten, dass die Ausschüttungsbelastung nur auf den Teil der Vorabausschüttung herzustellen sei, der nicht gegen die Kapitalerhaltungsvorschrift des § 30 GmbHG verstoße (vgl. FG Berlin, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 409; FG Nürnberg, I 445/94 n. v.; FG Köln, EFG 1996, 656; FG Berlin, EFG 1998, 1540; Schäfer, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1995, 545; Kohlhaas, DStR 1996, 525; ders., GmbHR 1998, 661;… Arthur Andersen / Jung, KStG, § 20 EStG Rz. 161;… vgl. auch Streck, KStG, 5. Aufl., ABC Stichwort Vorabausschüttung Anm. 7; aA etwa FG Hamburg, EFG 2000, 39). - BFH, 05.09.2001 - I R 61/00
Einkommensteuer - Körperschaftssteuer - GmbH - Rückforderung - Vorabdividende - …
Die demgegenüber vom FG --im Anschluss insbesondere an Kohlhaas (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 525, und neuerdings GmbHR 2000, 796)-- vertretene, hiervon abweichende Auffassung beruht auf Erwägungen, die der Senat bereits wiederholt berücksichtigt hat; sie geben keine Veranlassung, die bisherige Rechtsprechung aufzugeben (…vgl. dazu auch z.B. Senatsbeschluss vom 19. Juli 1996 I B 29/95, BFH/NV 1997, 151; ferner den gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG-- nicht begründeten und nicht veröffentlichten Senatsbeschluss vom 23. August 2000 I R 94/99, durch den das Urteil des FG Hamburg vom 21. September 1999 VI 120/98, EFG 2000, 39 bestätigt wurde).
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Rechtsprechung
| FG München, 16.06.1999 - 3 K 1620/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
Personal-, Dienst- und Sachbeistellungen des Auftraggebers kein Engelt für die Auftragsproduktionen eines Filmproduktionsunternehmens
- Wolters Kluwer
Personalbeistellung, Dienstbestellung und Sachbeistellungen des Auftraggebers; Engelt für die Auftragsproduktionen eines Filmproduktionsunternehmens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Personal-, Dienst- und Sachbeistellungen des Auftraggebers kein Engelt für die Auftragsproduktionen eines Filmproduktionsunternehmens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 39
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.02.1976 - V R 92/74
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Auftragsproduktion von Filmen
Auszug aus FG München, 16.06.1999 - 3 K 1620/96
Die Klägerin erbringt im Rahmen eines Leistungsaustausches mit der Übertragung der in Auftragsproduktion erstellten sendefähigen Bild- und Tonträger und der Übertragung sämtlicher Filmverwertungsrechte eine einheitliche sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG an die Rundfunkanstalt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1976 V R 92/74, BStBl II 1976, 515 ), für das sie - von dritter Seite - steuerpflichtige Vergütungen erhält. - BFH, 09.03.1961 - V 162/58 U
Großhandelsvergünstigung bei Materialbereitstellung und späterer Weiterlieferung
Auszug aus FG München, 16.06.1999 - 3 K 1620/96
Er unterliegt somit nicht der Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1961 V 162/58 U, BStBl III 1961, 267 und vom 18. Mai 1961 V 29/59 U, BStBl III 1961, 325). - BFH, 18.05.1961 - V 29/59 U
Inanspruchnahme einer Großhandelsvergünstigung durch den Besteller eines Werkes …
Auszug aus FG München, 16.06.1999 - 3 K 1620/96
Er unterliegt somit nicht der Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1961 V 162/58 U, BStBl III 1961, 267 und vom 18. Mai 1961 V 29/59 U, BStBl III 1961, 325).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2001 - 1 V 48/00
Unterbringung, Verpflegung und Transport von Vertriebsagenten als …
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