Rechtsprechung
| FG Münster, 13.04.2000 - 11 V 1147/00 AO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO 1977 § 193 Abs. 1 ; AO § 102
Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei Trägern von - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei Trägern von Berufsgeheimnissen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren - Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei Trägern von Berufsgeheimnissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 662
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.04.1995 - VIII B 133/94
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus FG Münster, 13.04.2000 - 11 V 1147/00
Ob und inwieweit einzelne Prüfungsmodalitäten, wie z. B. die Vorlage von Unterlagen von den Vorschriften zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse erfaßt sind (ggf. Schwärzung personenbezogener Daten oder Herstellung von Aktenauszügen, Zusammenstellungen und Nachweisen über dem Aussageverweigerungsrecht unterliegende Tatsachen und Vorgänge, vgl. BFH-Beschluß vom 21.04.1995 VIII B 133/94, BFH/NV 1995, 954) und ggf. durch besondere Rechtsmittel verfolgt werden können, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, mit dem der Ast. die generelle Unzulässigkeit einer Außenprüfung bei ihm geltend macht. - BFH, 27.11.1996 - IV B 5/96
Prüfungsanordnung bei Auskunftsverweigerungsrecht
Auszug aus FG Münster, 13.04.2000 - 11 V 1147/00
Daß Außenprüfungen gem. § 193 Abs. 1 AO auch bei zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Steuerpflichtigen durchgeführt werden können, entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluß vom 27.11.1996 IV B 5/96, BFH/NV 1997, 274), der der Senat folgt.
- BFH, 26.02.2004 - IV R 50/01
Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht …
Denn nach ständiger Rechtsprechung sind Rechtsanwälte generell zur Duldung von Außenprüfungen verpflichtet (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 27. November 1996 IV B 5/96, BFH/NV 1997, 274, und Urteil des FG Münster vom 13. April 2000 11 V 1147/00 AO, EFG 2000, 662). - FG Hessen, 24.11.2021 - 10 K 403/20
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit freiberuflicher …
Es ist nämlich durch die Rechtsprechung anerkannt, dass auch gegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete und zur Verweigerung von Auskünften berechtigte Personen eine Außenprüfung angeordnet werden kann (BFH-Urteil vom 8. April 2008 VIII R 61/06, BStBl II 2009, 579, bestätigt durch BVerfG-Beschluss über die Nichtannahme vom 24. Juli 2008 1 BvR 1828/08;… BFH-Beschluss vom 24. August 2006 I S 4/06, BFH/NV 2006, 2034; Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 13. April 2000 11 V 1147/00 AO, EFG 2000, 662).
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