Rechtsprechung
| FG München, 19.08.1999 - 15 V 2468/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung des Gewerbeertrags bei Ende von zwei Wirtschaftsjahren in einem Kalenderjahr und Übergang der Organträgereigenschaft auf eine Holdinggesellschaft zu Beginn des zweiten (Rumpf-)Wirtschaftsjahrs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung des Gewerbeertrags bei Ende von zwei Wirtschaftsjahren in einem Kalenderjahr ; Übergang der Organträgereigenschaft auf eine Holdinggesellschaft zu Beginn des zweiten Wirtschaftsjahrs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zurechnung des Gewerbeertrags bei Ende von zwei Wirtschaftsjahren in einem Kalenderjahr und Übergang der Organträgereigenschaft auf eine Holdinggesellschaft zu Beginn des zweiten (Rumpf-)Wirtschaftsjahrs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.09.1996 - I R 44/95
Abzug der von einem nicht zum Organkreis gehörenden Gläubiger aufgenommenen …
Auszug aus FG München, 19.08.1999 - 15 V 2468/99
Vielmehr bleiben alle selbständige Gewerbebetriebe, die einzeln für sich bilanzieren und deren Gewerbeerträge auch weiter getrennt zu ermitteln sind (st. Rechtsprechung des BFH, vgl. BGH-Urteil vom 18.09.1996 I R 44/95, BFHE 181, 504 , BStBl II 1997, 181 ;… Glanegger/Güroff, Komm. zum GewStG . 4. Aufl. 1999, § 2 Rz. 199).Allerdings ist die persönliche Gewerbesteuerpflicht der eingegliederten Kapitalgesellschaften ab Beginn der Organschaft dem Organträger zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.1996, a.a.O.).
- BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus FG München, 19.08.1999 - 15 V 2468/99
Ernstliche Zweifel sind im allgemeinen gegeben, wenn nach dem vorliegenden Streitstoff in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutagetreten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Bundesfinanzhof-BFH-Beschluß vom 10.02.1967 III B 9/67, BStBl III 1967 S. 182). - BVerwG, 24.02.1967 - III B 9.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruflichkeit einer …
Auszug aus FG München, 19.08.1999 - 15 V 2468/99
Ernstliche Zweifel sind im allgemeinen gegeben, wenn nach dem vorliegenden Streitstoff in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutagetreten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Bundesfinanzhof-BFH-Beschluß vom 10.02.1967 III B 9/67, BStBl III 1967 S. 182).
- BFH, 09.08.2000 - I R 92/99
Verwaltungskostenbeiträge als Entgelt für Dauerschulden
Dies ist mit der Vorinstanz zu bejahen (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 1999 11 K 2196/97 G, EFG 2000, 92).
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