Rechtsprechung
| FG Brandenburg, 31.05.2000 - 6 K 460/99 KG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung von Kindergeld bei Zahlung an vorrangig und nachrangig Berechtigten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von Kindergeld bei Zahlung an vorrangig und nachrangig Berechtigten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rückforderung von Kindergeld bei Zahlung an vorrangig und nachrangig Berechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 954
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.05.1999 - VI B 364/98
Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle
Auszug aus FG Brandenburg, 31.05.2000 - 6 K 460/99
(BFH, Beschluss vom 19. Mai 1999, VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592 ; vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01. Juli 1998 II 672/97 Ki, EFG 1998, 1525). - BFH, 07.10.1993 - V R 67/91
Ablieferung von Traubengut an eine Winzergenossenschaft - Erlass von Umsatzsteuer …
Auszug aus FG Brandenburg, 31.05.2000 - 6 K 460/99
Die ablehnende Entscheidung der Familienkasse kann damit grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden (BFH Urteil vom 07. Oktober 1993 V R 67/91, BFH/NV 1994, 669). - FG Hessen, 07.09.1999 - 9 K 6413/97
Rückforderung von Kindergeld in Trennungsfällen
Auszug aus FG Brandenburg, 31.05.2000 - 6 K 460/99
(vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 07. September 1999 9 K 6413/97, EFG 2000, 2 ).
- FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
Billigkeit; Verrechnungsvertrag; Weiterleitung; Vorrangig Berechtigter; …
Die Finanzgerichte haben sich dieser Auffassung weitgehend angeschlossen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteile vom 19.04.1999 9 K 5154/98, Familienrechtszeitung -FamRZ- 1999, 1547, und vom 23.10.2000 9 K 1120/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 407; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1999 14 V 4590/99 A/Kg, Juris; Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 31.05.2000 6 K 460/99 Kg, EFG 2000, 954; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.03.2001 9 K 437/97 Ki, EFG 2001, 829).In der bisherigen Rechtsprechung wird zwar ausgeführt, es sei nicht sachwidrig, den Verzicht auf den Rückforderungsanspruch von einer Erklärung des vorrangig Berechtigten nach Maßgabe der o.g. Dienstanweisung abhängig zu machen, weil sich die Familienkasse ansonsten dem Risiko einer "doppelten Inanspruchnahme" aussetzen würde (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 36 ; Finanzgericht des Landes Brandenburg in EFG 2000, 954).
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