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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 23.08.2000 - 16 K 7553/98 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9216
FG Düsseldorf, 23.08.2000 - 16 K 7553/98 E (https://dejure.org/2000,9216)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2000 - 16 K 7553/98 E (https://dejure.org/2000,9216)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2000 - 16 K 7553/98 E (https://dejure.org/2000,9216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
    Ausbildung; Verkehrspilot; Fortbildungskosten; Pilotenausbildung; Musterberechtigung - Erwerb einer Musterberechtigung für größere Flugzeugtypen als Ausbildungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss der Pilotenausbildung; Erwerb einer Musterberechtigung für größere Flugzeugtypen als Ausbildungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erwerb einer Musterberechtigung für größere Flugzeugtypen als Ausbildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1238
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.04.1996 - VI R 24/95

    Aufwendungen für ein auf ein abgeschlossenes Erststudium der …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.08.2000 - 16 K 7553/98
    Fortbildungskosten sind demgegenüber solche Aufwendungen, die getätigt werden, um in dem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. dazu z. B. BFH-Urteile vom 19.4.1996 VI R 24/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 452; vom 28.8.1997 III R 195/94, BStBl II 1998, 183 ).

    Darauf beruht auch die neuere Rechtsprechung zu den Kosten für ein Zweitstudium (vgl. z.B. BFH-Urteil in BStBl II 1996, 452 , m.w.N.).

  • BFH, 28.08.1997 - III R 195/94

    Umschulungskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.08.2000 - 16 K 7553/98
    Fortbildungskosten sind demgegenüber solche Aufwendungen, die getätigt werden, um in dem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. dazu z. B. BFH-Urteile vom 19.4.1996 VI R 24/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 452; vom 28.8.1997 III R 195/94, BStBl II 1998, 183 ).
  • FG Münster, 21.12.1999 - 7 K 5381/97

    Aufwendungen für "Typerating" eines Piloten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.08.2000 - 16 K 7553/98
    d) Vor diesem Hintergrund ist dem Urteil des FG Münster vom 21.12.1999 7 K 5381/97 E ( EFG 2000, 356 ) darin beizupflichten, dass die Berufsausbildung erst mit dem erstmaligen Erwerb einer - dem Berufsziel als Verkehrsflugzeugführer angemessenen - Musterberechtigung (im Urteilsfall: Boeing 737) abgeschlossen und eine Musterberechtigung als verantwortlicher Flugzeugführer einmotoriger kolbengetriebener Landflugzeuge bis 2.000 kg Höchstmasse jedenfalls nicht dem Berufsziel als Verkehrsflugzeugführer angemessen ist.
  • FG München, 07.07.1999 - 1 K 773/97
    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.08.2000 - 16 K 7553/98
    Im Übrigen belegen auch die wesentlich erschwerten Voraussetzungen für den Erwerb der ATPL (§ 14 LuftPersV ), dass es sich hierbei um einen eigenständigen Beruf unter den von der LuftPersV erfassten Luftfahrern handelt (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - München vom 25.9.1999 1 K 773/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1175).
  • FG München, 21.08.2002 - 1 K 3262/00

    "Eigener Hausstand" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG; Ein "eigener …

    Dies sei nur in einer Wohnung, in der die üblichen Nebenräume wie eine Küche, Bad/Dusche und eine Toilette vorhanden seien, möglich (Hinweise auf Urteile des Hessischen Finanzgerichts in Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 32 und des Saarländischen Finanzgerichts, EFG 2000, 1238 sowie auf BFH-Urteile in BStBl II 1985, 151, 318 und 319).
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 153/00

    Aufwendungen eines kaufmännischen Angestellten für den Erwerb einer …

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1238 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Saarland, 11.03.2008 - 2 K 1183/06

    Einkommensteuer; Flüge eines inländischen Arbeitnehmers nach Afrika als Fahrten …

    Die hiervon zugelassene Ausnahme (beide Eheleute sind im Zeitpunkt der Eheschließung an verschiedenen Orten beruflich tätig sind, wohnen jeweils dort und machen anlässlich ihrer Heirat eine der beiden Wohnungen oder eine neue Wohnung an einem dritten Ort zum Familienhausstand) kommt im Streitfall schon deshalb nicht zur Anwendung, weil die Ehefrau des Klägers nicht berufstätig war und der Kläger nicht -wie im Urteil des FG Saarland vom 30. August 2000 1 K 92/00, EFG 2000, 1238- nur eine bereits vorher begründete doppelte Haushaltsführung beibehalten hat.
  • FG Düsseldorf, 02.08.2002 - 16 K 658/99

    Fortbildungskosten; Fluglizenzerweiterung; Ausbildungskosten; Verkehrspilot; …

    Damit hat der Kläger schon vor dem Streitzeitraum seine Berufsausbildung zum Verkehrsluftfahrzeugführer vollständig abgeschlossen (vgl. zum Abschluss der Berufsausbildung eines Verkehrsluftfahrzeugführers das Urteil des erkennenden Senats vom 23.08.2000, 16 K 7553/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, S. 1238;… vgl. ferner auch Urteil des FG Münster vom 21.12.1999, 7 K 5381/97 E, EFG, 2000, S. 356 ).
  • FG München, 25.06.2001 - 13 K 4526/96

    Aufwendungen eines Dipl.-Ing. der Luft- und Raumfahrttechnik zum Erwerb der …

    Bezüglich der Problematik der Aufwendungen zum Erwerb der Erlaubnis zum Verkehrsflugzeugführer sind beim BFH mehrere Revisionsverfahren anhängig (z. B. Az. VI R 153/00 betr. Urteil des FG Düsseldorf vom 23. August 2000 - 16 K 7553/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 1238 ).
  • FG Düsseldorf, 26.06.2002 - 16 K 658/99
    Rn. 25 Damit hat der Kläger schon vor dem Streitzeitraum seine Berufsausbildung zum Verkehrsluftfahrzeugführer vollständig abgeschlossen (vgl. zum Abschluss der Berufsausbildung eines Verkehrsluftfahrzeugführers das Urteil des erkennenden Senats vom 23.08.2000, 16 K 7553/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, S. 1238;… vgl. ferner auch Urteil des FG Münster vom 21.12.1999, 7 K 5381/97 E, EFG, 2000, S. 356).
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