Rechtsprechung
| FG Münster, 25.04.2001 - 10 K 8195/99 E |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für im eigenen Hause belegende Arbeitszimmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Verfahrensgang
- FG Münster, 25.04.2001 - 10 K 8195/99 E
- BFH, 28.08.2003 - IV R 38/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1113
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99
Speziell zum Texten und Komponieren ausgestatteter Raum kein "häusliches …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97
Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96
Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 3546/99 E |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
- Wolters Kluwer
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer als abzugsfähige Werbungskosten; Kriterien für die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Nutzung bei Entscheidung über die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten; Begriff des Mittelpunkts bei der Abzugsfähigkeit ...
- datenbank.nwb.de
Arbeitnehmer - Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 3546/99 E
- BFH, 22.07.2003 - VI R 97/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1113
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 3546/99
Diese Beschränkungen des WK-Abzugs sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß (vgl. Urteil vom 07.12.1999 II BvR 301/98, BStBl. II 2000, 162). - FG Baden-Württemberg, 26.01.1999 - 1 K 169/97
Arbeitszimmer eines angestellten Versicherungsvertreters
Auszug aus FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 3546/99
Wenn auch nicht eine 100 %ige Erfüllung der maßgebenden Tätigkeit an dem zu prüfenden Ort zu verlangen ist, können aber nur geringe Abweichungen erlaubt sein (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26.01.1999 1 K 169/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 329 ).
- FG München, 18.06.2002 - 6 K 876/02
Häusliches Arbeitszimmer eines im Außendienst tätigen Verkaufsleiters; …
Soweit ersichtlich, wird diese Rechtsauffassung allgemein von den Finanzgerichten gebilligt (vgl. z. B. Urteile des FG München vom 17. Juni 1998 11 K 3220/97, EFG 1998, 1315, rkr.; des FG Köln vom 11. November 1998 10 K 3377/98, EFG 1999, 223 , rkr.; des FG Baden-Württemberg vom 26. Januar 1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 , rkr.; und vom 4. Mai 1999 1 K 315/98, EFG 1999, 762, rkr.; des FG Düsseldorf vom 19. Oktober 2000 15 K 7678/98 E, EFG 2001, 814, Rev. BFH VI R 178/00; des FG München vom 8. November 2000 1 K 3227/99, EFG 2001, 270, Rev. BFH X R 75/00; und vom 15. November 2000 10 K 3634/99, EFG 2001, 272, Rev. BFH VI R 9/01; des FG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2001 2 K 105/99, EFG 2001, 677, Rev. BFH VI R 40/01; des FG Münster vom 16. März 2001 11 K 3546/99, EFG 2001, 1113, NZB BFH VI B 100/01; des FG Köln vom 25. April 2001 2 K 2176/00, EFG 2001, 1031, Rev. BFH VI R 82/01; sowie des FG Münster vom 10. Mai 2001 7 K 3440/98 E, EFG 2001, 1183, Rev. BFH VI R 79/01).Im Urteil in EFG 2001, 1113 hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass auch dann, wenn einer im Außendienst tätigen Mitarbeiterin der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte kein anderes Büro als das "häusliche Arbeitszimmer" zur Verfügung steht und der Arbeitgeber sich an dessen Kosten beteiligt, das "häusliche Arbeitszimmer" nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet, wenn ein wesentlicher Teil der Arbeitsleistung außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers erbracht wird.
- FG Münster, 28.08.2001 - 11 K 1454/00
Angemietete Wohnung als häusliches Arbeitszimmer
Insbesondere spricht eine Außendiensttätigkeit, die einen wesentlichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, dagegen, daß ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, auch wenn ein Büro am Sitz des Arbeitgebers nicht zur Verfügung steht (…vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 19.10.2000 15 K 7678/98 E, a.a.O. sowie Urteil des Senats vom 16.03.2001, 11 K 3546/99 E (bisher nicht veröffentlicht, das beiden Beteiligten zur Kenntnis gegeben worden ist).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".