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Weitere Entscheidungen unten: FG Münster, 22.06.2001 | FG Köln, 21.06.2001

Rechtsprechung
   FG München, 10.12.1999 - 8 K 2603/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12674
FG München, 10.12.1999 - 8 K 2603/97 (https://dejure.org/1999,12674)
FG München, Entscheidung vom 10.12.1999 - 8 K 2603/97 (https://dejure.org/1999,12674)
FG München, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 8 K 2603/97 (https://dejure.org/1999,12674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell; Angabe einer falschen Norm für die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell; Angabe einer falschen Norm für die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell; Angabe einer falschen Norm für die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1202
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn …

    Auszug aus FG München, 10.12.1999 - 8 K 2603/97
    Nach dem BFH-Urteil vom 22. April 1997 (Az. VIII R 17/96 BStBl II 1997, 650) schließe die Tatsache, dass sich die Eigentümer einer Eigentumswohnung beim Erwerb einer zweiten Wohnung vom Verkäufer beider Wohnungen ein Rückkaufsrecht einräumen lassen, die Absicht, aus beiden Wohnungen einen Überschuß zu erzielen, nicht aus, wenn feststehe, dass der Erwerber von dem Recht nur Gebrauch machen wolle, falls äußere Umstände ihn dazu zwängen.

    Als Indiz hat die Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, BStBl II 1997, 650) die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufrechts oder einer Rückkaufgarantie angesehen, wenn sie für einen Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht.

    Der Hinweis der Kläger auf die Entscheidung des BFH vom 22. April 1997 (a.a.O.) übersieht, dass dort feststand, dass der Steuerpflichtige von dem ihm eingeräumten Rückverkaufsrecht nur Gebrauch machen wollte, wenn ihn äußere Umstände dazu zwingen.

  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 17/96

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; unterlassene notwendige Beiladung

    Auszug aus FG München, 10.12.1999 - 8 K 2603/97
    Nach dem BFH-Urteil vom 22. April 1997 (Az. VIII R 17/96 BStBl II 1997, 650) schließe die Tatsache, dass sich die Eigentümer einer Eigentumswohnung beim Erwerb einer zweiten Wohnung vom Verkäufer beider Wohnungen ein Rückkaufsrecht einräumen lassen, die Absicht, aus beiden Wohnungen einen Überschuß zu erzielen, nicht aus, wenn feststehe, dass der Erwerber von dem Recht nur Gebrauch machen wolle, falls äußere Umstände ihn dazu zwängen.
  • FG Köln, 03.09.2008 - 3 K 6985/99

    Gewährung von Kindergeld im Falle eines gestatteten oder geduldeten Aufenthalts …

    Denn es ist anerkannt, dass auch die Angabe einer falschen Rechtsgrundlage eine Aufhebung des Verwaltungsakts nicht zur Folge hat, wenn sich der Verwaltungsakt anderweitig rechtfertigen lässt (vgl. z.B. FG München Urteil vom 10. Dezember 1999 - 8 K 2603/97; EFG 2001, 1202): Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der das Gericht folgt, ist es unerheblich, wenn die Beklagte den Aufhebungsbescheid auf eine unzutreffende Vorschrift gestützt hat, wenn materiell die Voraussetzungen für eine Änderung vorlagen (vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1981 VIII R 85/80, BStBl II 1981, 778, …und vom 24. April 1990 IX R 58/85, BFH/NV- 1991, 139).
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Rechtsprechung
   FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 2209/00 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13780
FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 2209/00 E (https://dejure.org/2001,13780)
FG Münster, Entscheidung vom 22.06.2001 - 11 K 2209/00 E (https://dejure.org/2001,13780)
FG Münster, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 11 K 2209/00 E (https://dejure.org/2001,13780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Zurechnung von Zinserträgen bei darlehnsweiser Überlassung des zuvor geschenkt erhaltenen Geldbetrages an vom Schenker beherrschte GmbH

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von Zinserträgen bei darlehnsweiser Überlassung von zuvor geschenkt erhaltenem Geldbetrag an eine vom Schenker beherrschte GmbH; Vermögensverschiebung zwischen Eltern und Kindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 20 EStG
    Einkommensteuer; Schenkung zwischen Angehörigen mit anschließender Darlehensgewährung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Schenkung - Darlehensweise Rückgewährung an die GmbH des Schenkers

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1202
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.01.2001 - IV R 58/99

    Schenkweise begründete Darlehensverbindlichkeit

    Auszug aus FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 2209/00
    Zwar geht der BFH bei Einzelunternehmen und bei vom Schenker beherrschten Personengesellschaften, bei denen das Darlehen nicht dem Schenker, sondern der von ihm beherrschten Gesellschaft gewährt wird (BFH, Urteil vom 15. April 1999 IV R 60/98, BFHE 188, 556 , BStBl II 1999, 524), davon aus, daß keine Schenkung mit anschließendem Darlehensvertrag, sondern ein befristetes Schenkungsversprechen vorliegt, wenn Schenkungs- und Darlehensvertrag in einer Urkunde zusammengefaßt (BFH…, Urteil vom 17. Juni 1994 III R 30/92, BFH/NV 1995, 197; Urteil vom 10. April 1984 VIII R 134/81, BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705) oder zwar die Zusammenfassung in einer Urkunde nicht vorliegt, zwischen Schenkung und Darlehen unter Gesamtwürdigung aller Umstände jedoch eine auf einem Gesamtplan beruhende sachliche Verknüpfung besteht (BFH, Urteil vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, SIS 010510).
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 60/98

    Darlehensgewährung durch Kinder der Gesellschafter

    Auszug aus FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 2209/00
    Zwar geht der BFH bei Einzelunternehmen und bei vom Schenker beherrschten Personengesellschaften, bei denen das Darlehen nicht dem Schenker, sondern der von ihm beherrschten Gesellschaft gewährt wird (BFH, Urteil vom 15. April 1999 IV R 60/98, BFHE 188, 556 , BStBl II 1999, 524), davon aus, daß keine Schenkung mit anschließendem Darlehensvertrag, sondern ein befristetes Schenkungsversprechen vorliegt, wenn Schenkungs- und Darlehensvertrag in einer Urkunde zusammengefaßt (BFH…, Urteil vom 17. Juni 1994 III R 30/92, BFH/NV 1995, 197; Urteil vom 10. April 1984 VIII R 134/81, BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705) oder zwar die Zusammenfassung in einer Urkunde nicht vorliegt, zwischen Schenkung und Darlehen unter Gesamtwürdigung aller Umstände jedoch eine auf einem Gesamtplan beruhende sachliche Verknüpfung besteht (BFH, Urteil vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, SIS 010510).
  • BFH, 10.04.1984 - VIII R 134/81

    Schenkung mit anschließendem Darlehen oder Schenkungsversprechen. …

    Auszug aus FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 2209/00
    Zwar geht der BFH bei Einzelunternehmen und bei vom Schenker beherrschten Personengesellschaften, bei denen das Darlehen nicht dem Schenker, sondern der von ihm beherrschten Gesellschaft gewährt wird (BFH, Urteil vom 15. April 1999 IV R 60/98, BFHE 188, 556 , BStBl II 1999, 524), davon aus, daß keine Schenkung mit anschließendem Darlehensvertrag, sondern ein befristetes Schenkungsversprechen vorliegt, wenn Schenkungs- und Darlehensvertrag in einer Urkunde zusammengefaßt (BFH…, Urteil vom 17. Juni 1994 III R 30/92, BFH/NV 1995, 197; Urteil vom 10. April 1984 VIII R 134/81, BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705) oder zwar die Zusammenfassung in einer Urkunde nicht vorliegt, zwischen Schenkung und Darlehen unter Gesamtwürdigung aller Umstände jedoch eine auf einem Gesamtplan beruhende sachliche Verknüpfung besteht (BFH, Urteil vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, SIS 010510).
  • BFH, 17.06.1994 - III R 30/92

    Darlehensverträge zwischen Eltern und minderjährigen Kindern

    Auszug aus FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 2209/00
    Zwar geht der BFH bei Einzelunternehmen und bei vom Schenker beherrschten Personengesellschaften, bei denen das Darlehen nicht dem Schenker, sondern der von ihm beherrschten Gesellschaft gewährt wird (BFH, Urteil vom 15. April 1999 IV R 60/98, BFHE 188, 556 , BStBl II 1999, 524), davon aus, daß keine Schenkung mit anschließendem Darlehensvertrag, sondern ein befristetes Schenkungsversprechen vorliegt, wenn Schenkungs- und Darlehensvertrag in einer Urkunde zusammengefaßt (BFH, Urteil vom 17. Juni 1994 III R 30/92, BFH/NV 1995, 197; Urteil vom 10. April 1984 VIII R 134/81, BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705) oder zwar die Zusammenfassung in einer Urkunde nicht vorliegt, zwischen Schenkung und Darlehen unter Gesamtwürdigung aller Umstände jedoch eine auf einem Gesamtplan beruhende sachliche Verknüpfung besteht (BFH, Urteil vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, SIS 010510).
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dejure.org Übersicht FG Münster

Rechtsprechung
   FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 2455/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15677
FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 2455/96 (https://dejure.org/2001,15677)
FG Köln, Entscheidung vom 21.06.2001 - 10 K 2455/96 (https://dejure.org/2001,15677)
FG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 10 K 2455/96 (https://dejure.org/2001,15677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    Außergewöhnliche Belastungen: - Aufwendungen für den Austausch einer asbesthaltigen Heizung als außergewöhnliche Belastung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1202
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Einfamilienhaus - Vermögensgegenstand - Steuerpflicht - Ersatzanspruch

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  • BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85

    Auskunft - Steuerfahndung - Anforderungen - Rechtsweg - Objektive …

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  • BFH, 23.10.1990 - VIII R 1/86

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens an eine Sparkasse bei hohen …

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  • BFH, 29.11.1991 - III R 74/87

    1. Aufwendungen, die ihrer Art nach Werbungskosten sind, fallen auch dann nicht …

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  • FG Saarland, 14.11.2001 - 1 K 124/00

    Sanierung einer asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizung keine außergewöhnliche …

    Die Nutzungsdauer einer Nachtstromspeicherheizung beläuft sich auf ca. 25 Jahre (s. Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 2455/96, Steuer-Eildienst 2001, 494 - nur Leitsatz - Finanzsenator Bremen, Erlass vom 24. Februar 2000, Finanz-Rundschau 2000, 530).

      Allein der Umstand, dass innere oder äußere Bauteile eines Hauses asbesthaltig sind, vermag indes zur Überzeugung des Senats noch nicht die objektive Zwangsläufigkeit entsprechender Sanierungsmaßnahmen zu begründen (a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juli 1999 10 K 3923/96 E, EFG 1999, 1075 - mit ausführlicherem Sachverhalt auch abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 1999, 862 - für die Sanierung eines 18 Jahre alten Asbestdaches, welche Bedachung jedoch bei jahrelanger Erosion für ihre Gesundheitsgefährlichkeit allgemein bekannt ist; positiv offen gelassen für asbesthaltige Nachspeicheröfen: FG Köln, Urteil 10 K 2455/96, S. 4 f.).

  • BFH, 08.02.2007 - III B 11/06

    AgB: Austausch asbestbelasteter Elektro-Speicheröfen

    Die Nutzungsdauer einer Nachtstromspeicherheizung betrage nach dem Urteil des FG Köln vom 21. Juni 2001 10 K 2455/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 1202) sowie dem Erlass des Finanzsenators Bremen vom 24. Februar 2000 (Finanz-Rundschau 2000, 530) ca. 25 Jahre.
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