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Rechtsprechung
   FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7049
FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97 (https://dejure.org/2001,7049)
FG Saarland, Entscheidung vom 21.05.2001 - 1 K 326/97 (https://dejure.org/2001,7049)
FG Saarland, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 1 K 326/97 (https://dejure.org/2001,7049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Buchungsfehler und Geschäftsführergehalt?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Buchungsfehler; Geschäftsführergehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung ; Bloße Buchungsfehlern; Gehaltszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung durch Buchungsfehler und Geschäftsführergehalt?

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1233
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (23)

  • BFH, 14.10.1992 - I R 17/92

    Steuerrechtliche Behandlung der GmbH-Vorgesellschaft

    Auszug aus FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
    Auch rein tatsächliche Handlungen können den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung erfüllen (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1992 I R 17/92, BStBl II 1993, 352).

    Auch bei beherrschenden Gesellschaftern setzt die verdeckte Gewinnausschüttung zumindest voraus, dass sie bewusst eine den Gesellschafter begünstigende Handlung vornehmen (BFH-Urteil, BStBl II 1993, 352).

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den …

    Auszug aus FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
    Dies hat der BFH im Ergebnis nicht beanstandet (vgl. etwa BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …

    Auszug aus FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
    Beurteilungskriterien sind Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BStBl. II 1978, 234; BFH, Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl. II 1989, 854).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen …

    Auszug aus FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
    Beurteilungskriterien sind Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BStBl. II 1978, 234; BFH, Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl. II 1989, 854).
  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95

    Außenprüfung; Bindung an Zusagen im Verlaufe einer Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
    Der erkennende Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. FG des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
    Der BFH hat seine vorgenannte Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung gegenüber beherrschenden Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen in Anlehnung an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470 fortentwickelt.
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als …

    Auszug aus FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. z.B. BFH vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer …

    Auszug aus FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 795).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs …

    Auszug aus FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
    Schließlich lösen Vermögensverschiebungen aufgrund von Buchungsfehlern i. d. R. entsprechende Bereicherungs- oder Ersatzansprüche der Gesellschaft aus, so dass durch den Buchungsfehler insoweit bereits bilanztechnisch keine Vermögensminderung eintritt (BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 6/94, BStBl II 1997, 89).
  • BFH, 29.04.1987 - I R 176/83

    Schmiergeldzahlungen von Warenlieferanten an Gesellschafter-Geschäftsführer einer …

    Auszug aus FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
    Die Rechtsprechung über die sog. Satzungsklauseln (s. z. B. BFH-Urteil vom 29. April 1987 I R 176/83, BStBl II 1987, 733) ist in diesen Fällen nicht anwendbar, weil der reine Buchungsfehler seine Veranlassung nicht im Gesellschaftsverhältnis hat.
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines …

  • BFH, 24.03.1998 - I R 88/97

    Keine vGA bei irrtümlicher Fehlbuchung

  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 102/80

    Kapitalgesellschaft - Verrechnungskonto - Einbuchung der Gehälter - Auszahlung …

  • BFH, 30.01.1985 - I R 37/82

    Zu den Voraussetzungen einer klaren, eindeutigen und im voraus getroffenen …

  • BFH, 18.07.1990 - I R 32/88

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Handlungen, die ein beherrschender …

  • BFH, 30.07.1975 - I R 110/72

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche …

  • BFH, 10.04.1962 - I 65/61 U

    Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei schweren steuerlichen Folgen für …

  • BFH, 18.05.1972 - I R 165/70

    GmbH - Alleingesellschafter - Geschäftsführer - Bilanzerstellung - Gutschrift …

  • BFH, 17.10.1990 - I R 47/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer verseckten Gewinnausschüttung (vGA)

  • FG Saarland, 05.04.1994 - 1 K 102/93

    Körperschaftsteuer; Vereinbarung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld

  • BFH, 24.06.1957 - I 143/56 U

    Rückwirkende Beseitigung von steuerlichen Folgen einer Kapitalerhöhung - …

  • FG Düsseldorf, 17.05.1989 - 6 K 193/81
  • FG Saarland, 28.01.1994 - 1 K 203/93

    Körperschaftsteuer; Abgrenzung der verdeckten Gewinnausschüttung von der bloßen …

  • FG Münster, 22.06.2016 - 7 K 691/12

    Anwendbarkeit des Teileinkünfteverfahrens auf einen Veräußerungsverlust

    Rn. 29 b) Ein bloßer Buchungsfehler löst hingegen keine verdeckte Gewinnausschüttung aus (BFH…, Beschluss vom 18.03.2014 - V B 33/13, BFH/NV 2014, 907; BFH…, Urt. vom 18.04.2002 - III R 43/00, BStBl. II 2003, 149; FG Saarland, Urt. vom 21.05.2001 - 1 K 326/97, EFG 2001, 1233; FG Saarland…, Urt. vom 28.01.1994 - 1 K 203/93, GmbHR 1994, 491).

    Wie alle inneren Tatsachen ist der entsprechende Handlungswille an Hand der äußeren Gegebenheiten festzustellen (FG Saarland, Urt. vom 21.05.2001 - 1 K 326/97, EFG 2001, 1233).

    Darüber hinaus lösen Vermögensverschiebungen aufgrund von Buchungsfehlern entsprechende Bereicherungs- oder Ersatzansprüche der Gesellschaft aus, so dass durch den Buchungsfehler insoweit bereits bilanztechnisch keine Vermögensminderung eintritt (FG Saarland, Urt. vom 21.05.2001 - 1 K 326/97, EFG 2001, 1233 m.w.N.).

  • BFH, 05.04.2004 - X B 130/03

    Fehlerhaft berechneter Zinsbetrag für ein dem ehemaligen Gesellschafter und Vater …

    Beruht die zu geringe Verzinsung allerdings auf einer irrtümlichen Fehlbuchung des Steuerberaters, kann dieser Fehler jedenfalls vor seiner Aufdeckung nicht zu einer vGA führen (…BFH-Entscheidungen vom 24. März 1998 I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374, …und vom 17. November 1999 I B 38/99, BFH/NV 2000, 751; Urteile des FG des Saarlandes vom 28. Januar 1994 1 K 203/93, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1994, 491, und vom 21. Mai 2001 1 K 326/97, EFG 2001, 1233).
  • FG Berlin, 23.07.2003 - 9 B 9393/02

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Veranlagung des Gesellschafters trotz formeller …

    Buchungsfehler oder falsche Berechnungen ohne Handlungsbeitrag durch den Gesellschafter-Geschäftsführer seien nach der Rechtsprechung nicht als vGA zu qualifizieren (Hinweis auf rkr. Urteile des FG Düsseldorf, 6 K 193/81, GmbH-Rundschau - GmbHR - 1990, 56, des Niedersächsischen FG vom 11. Oktober 1991 VI 14/91, GmbHR 1992, 688 sowie des FG Saarland vom 21. Mai 2001 1 K 326/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EEG - 2001, 1233).

    DM herrührte, auf einem Versehen einer Angestellten des mit der Erstellung der laufenden Buchführung und der Jahresabschlüsse der GmbH beauftragten Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters C Fehlbuchungen durch Angestellte eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe können nach dem oben Gesagten allein keine vGA bewirken (FG Düsseldorf in GmbHR 1990, 56, FG Saarland in EFG 2001, 1233 , Streck, KStG , 5. Aufl., § 8 Anm. 81).

  • FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05

    Bewirken einer Einlage; Wirksamkeit einer Steuerbilanz

    Vielmehr stelle die Buchführung nur Vermögensbewegungen dar, sie bewirke sie allerdings nicht (Hinweis auf FG Saarland, Urteil v. 21.05.2001, 1 K 326/97, EFG 2001, 1233).
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