Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 31.05.2000 - 17 V 1736/00 A (H (L)) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslohn; Steuerberatung; Geldwerter Vorteil; Nettolohnvereinbarung; Eigenbetriebliches Interesse - Steuerberatung auf Kosten des Arbeitgebers im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung als Arbeitslohn
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerberatung auf Kosten des Arbeitgebers im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung als Arbeitslohn
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerberatung auf Kosten des Arbeitgebers im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung als Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1613
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92
Lohnsteuer - Arbeitgeber-Haftung - Personalrabatt - Bewertung - Arbeitslohn
Auszug aus FG Düsseldorf, 31.05.2000 - 17 V 1736/00
Demnach sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (BFH-Urteil vom 04.06.1993 VI R 95/92, BStBl. II 1993, 687, m. w. N.). - BFH, 28.11.1974 - V B 52/73
Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …
Auszug aus FG Düsseldorf, 31.05.2000 - 17 V 1736/00
Ernstliche Zweifel gemäß § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FGO an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide sind gegeben, wenn eine überschlägige Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechts- oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28.11.1974 V B 52/73, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1975, 239). - BFH, 13.12.1989 - I R 118/87
Zur Anwendung des § 25 Abs. 2 UmwStG 1977 (Veräußerung des übergegangenen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 31.05.2000 - 17 V 1736/00
Denn für die Annahme einer Lohnzuwendung ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer die Ausgaben auch mit einiger Wahrscheinlichkeit getätigt hätte, wenn er den Vorteil nicht kostenlos hätte in Anspruch nehmen können; entscheidend ist allein, dass er den ihm angebotenen Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (BFH-Urteil vom 13.12.1998 I R 118/87, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1990, 432).
- FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
Arbeitgeberseitige Haftung für nichtentrichtete, auf Steuerberatungskosten …
Auch die formale Stellung des Arbeitnehmers als Steuerschuldner - die durch den Abschluss der Nettolohnvereinbarung nicht berührt wird (…BFH vom 1. September 2005 VI B 30/05 BFH/NV 2005, 2046; Schmidt/Drenseck § 39 b EStG Tz. 11; Lademann/Wermelskirchen § 39 b EStG Tz. 67) - stellt nach Auffassung des Senats kein geeignetes Kriterium dar, um die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gegeneinander abzuwägen und zu entscheiden, inwieweit der zugewendete Vorteil im vorliegenden Fall Entlohnungscharakter hat (vgl. auch FG Düsseldorf vom 31. Mai 2000 17 V 1736/00 A (H) EFG 2001, 1613).
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