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Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000

Rechtsprechung
   FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2453
FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99 (https://dejure.org/2000,2453)
FG München, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 K 3219/99 (https://dejure.org/2000,2453)
FG München, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 K 3219/99 (https://dejure.org/2000,2453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Speziell zum Texten und Komponieren ausgestatteter Raum kein "häusliches Arbeitszimmer"; Begriff des häuslichen Arbeitszimmers und Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Abzugsbeschränkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsraum als Betriebsausgaben; Betriebsausgabenabzug; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Häusliches Arbeitszimmer; Geänderter Einkommenssteuerbescheid; Vorläufigkeitsvermerk im Einspruchsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Speziell zum Texten und Komponieren ausgestatteter Raum kein "häusliches Arbeitszimmer"; Begriff des häuslichen Arbeitszimmers und Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Abzugsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abzugsbeschränkung für Betriebsstätte in der Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abzugsbeschränkung für Betriebsstätte in der Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 264
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99
    Letzteres Tatbestandsmerkmal wäre ungeachtet der hiergegen bestehenden rechtlichen Bedenken nicht gegen den eindeutigen Wortlaut der geänderten Gesetzesfassung auslegungsfähig (vgl. auch BFH-Urteil vom 23.9.1999 - VI R 74/98 -, BFHE 189, 43 8, BStBl II 2000, 7).

    Ein derartiger Zusammenhang war auch in dem vom VI. Senat des BFH entschiedenen Urteilsfall BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7 nicht auszuschließen.

    Die Änderung zielt zutreffend ab auf die typischen häuslichen Arbeitszimmer (vgl. zum Begriff BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7).

    Voraussetzung ist, dass die Nutzung in den Kernbereich der Nutzung eines typischen häuslichen Arbeitszimmers fallen (vgl. BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99
    In dem Fall des BVerfG-Urteils vom 7.12.1999 - 2 BvR 301/98 - (BStBl II 2000, 162) handelte es sich jedoch um das häusliche Arbeitszimmer eines Gymnasiallehrers, bei dem die Problematik des Streitfalls nicht gegeben war und in dem das BVerfG unter U 2 c der Entscheidungsgründe § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3 EStG ohne erkennbaren Grund entgegen dem Gesetzeswortlaut zitiert hat ("oder" statt "und").

    Diese Ausnahme wird von der Verwaltung und der Rechtsprechung zutreffend relativ weit ausgelegt, so dass etwa einem Lehrer kein anderer Arbeitsplatz im Sinne dieser Vorschrift zur Verfügung steht, obwohl er den Mittelpunkt seiner gesamten Betätigung in der Schule hat (…vgl. BMF, BStBl I 1998, 863 unter Rdn. 12; BVerfG, aaO. BStBl II 2000, 162; BFH-Urteil vom 21.11.1997 - VI R 4/97 -, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351).

    Das alles erscheint wenig sachgerecht angesichts der Rechtfertigung der Differenzierung des Abzuges der Höhe nach durch das BVerfG aaO., BStBl II 2000, 162 unter II. 2. b/bb mit dem zutreffenden Hinweis auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen nach der Erforderlichkeit der Aufwendungen und auf die mögliche Differenzierung nach dem "Mittelpunkt" erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit (des Lehrers).

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97

    Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99
    Diese Ausnahme wird von der Verwaltung und der Rechtsprechung zutreffend relativ weit ausgelegt, so dass etwa einem Lehrer kein anderer Arbeitsplatz im Sinne dieser Vorschrift zur Verfügung steht, obwohl er den Mittelpunkt seiner gesamten Betätigung in der Schule hat (…vgl. BMF, BStBl I 1998, 863 unter Rdn. 12;… BVerfG, aaO. BStBl II 2000, 162; BFH-Urteil vom 21.11.1997 - VI R 4/97 -, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351).
  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165 …

    Auszug aus FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99
    Insoweit wird auf die Ausführungen im BFH-Beschluss vom 22.3.1996 - III 173/95 -, BFHE 180, 217, BStBl II 1996, 506 Bezug genommen.
  • BFH, 19.09.1990 - X R 44/89

    Beschäftigungsstätte als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

    Auszug aus FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99
    Das gilt auch für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf Dienstreisen nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (der Kläger hatte den "Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit" in seinem Wohnhaus) und für die Beurteilung der betrieblichen Fahrtkosten von der Betriebsstätte bzw. von der Wohnung (für diese Abgrenzung hat die Rechtsprechung einen besonderen Betriebsstättenbegriff entwickelt, vgl. etwa BFH-Urteil vom 19.9.1990 - X R 44/89 -, BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97 - im Streitfall bestehen keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Kläger im betrieblichen Bereich Fahrten von der Wohnung zu einer Betriebsstätte durchgeführt hätte).
  • BFH, 19.05.1999 - XI R 99/96

    Geringes Vermögen des Unterhaltsempfängers bis 30.000 DM

    Auszug aus FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99
    Es handelte sich zwar nicht - wie beim Lehrer - um ein und dieselbe Tätigkeit, die teilweise im Hause und teilweise außerhalb ausgeübt wird; ein Zusammenhang der nichtselbständigen Tätigkeiten als kaufmännischer Angestellter bei einem Industrieunternehmen und als Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfevereins war jedoch nicht auszuschließen; das Urteil war nur der erste Schritt auf dem Wege einer Fallgruppenbildung zur Abgrenzung von Arbeitszimmern und häuslichen Betriebsstätten" (so Drüen, HFR 2000, 98).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00

    Häusliches Arbeitszimmer

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 264 veröffentlicht.
  • BFH, 27.04.2006 - IV R 18/04

    Untätigkeitsklage

    Das Einspruchsverfahren ruhte entgegen der Ansicht des FG auch nicht deshalb nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO 1977, weil die Kläger in der Begründung ihrer Untätigkeitsklage zu dem Streitpunkt "Arbeitszimmer" auf das Urteil des FG München vom 8. November 2000 1 K 3219/99 (EFG 2001, 264) Bezug genommen haben, das dem Revisionsverfahren XI R 89/00 zugrunde lag.
  • FG Münster, 25.04.2001 - 10 K 8195/99

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

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  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06

    Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein …

    cc) Das Gericht teilt nicht die - unter Bezugnahme auf Heinicke (…Schmidt/Heinicke, EStG, 19. Aufl. 2000, § 4 Rz. 591 und 596; ebenso: FG München, Urteil vom 8. November 2000, 1 K 3219/99, EFG 2001, 264) begründete - Auffassung des Klägers, dass Büroräume eines Schriftstellers generell aus dem Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer auszunehmen seien.
  • FG Niedersachsen, 17.07.2002 - 12 K 594/99

    Häuslicher Arbeitsbereich als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit für …

    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. u.a. FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 126/00; FG Köln, Urteil vom 11. November 1998 10 K 3377/98, EFG 1999, 223; FG München, Urteile vom 8. November 2000 I K 1066/98, EFG 2001, 268, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 185/00 und vom 8. November 2000 I K 3219/99, EFG 2001, 264, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 89/00; FG Köln, Urteil vom 18. Dezember 2000 3 K 1309/99, EFG 2001, 488, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 34/01; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 25. Juli 2001 III 250/2000, EFG 2002, 314, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 52/02;… Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum EStG, § 4 Rdnr. Lb 187;… Schmidt/Heinicke, Kommentar zum EStG, 21. Aufl. 2002, Rdz. 594;… Wacker in Blümich, Kommentar zum EStG und andere, § 4 Rdz. 285 n).
  • BFH, 31.10.2005 - XI B 221/04

    Grundsätzliche Bedeutung; häusliches Arbeitszimmer

    Nach der Entscheidung des FG München vom 8. November 2000 1 K 3219/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 264) sei § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben auszulegen; die "Mittelpunktregelung" verstoße mehrfach gegen Verfassungsrecht.
  • FG Münster, 29.05.2001 - 1 K 2681/00

    Kein unbegrenzter Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug von Aufwendungen für …

    Aus den vorgenannten Gründen schließt sich der Senat der vom FG München mit Urteil vom 08.11.2000 1 K 3219/99, EFG 2001, 264 vertretenen Auffassung, daß zur Vermeidung einer ansonsten gegebenen Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 EStG der Begriff des Arbeitszimmers restriktiv auszulegen sei, nicht an.
  • FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 278/99

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines …

    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. u.a. FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 126/00; FG Köln, Urteil vom 11. November 1998 10 K 3377/98, EFG 1999, 223; FG München, Urteile vom 8. November 2000 I K 1066/98, EFG 2001, 268, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 185/00 und vom 8. November 2000 I K 3219/99, EFG 2001, 264, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 89/00; FG Köln, Urteil vom 18. Dezember 2000 3 K 1309/99, EFG 2001, 488, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 34/01; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 25. Juli 2001 III 250/2000, EFG 2002, 314, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 52/02;… Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum EStG, § 4 Rdnr. Lb 187;… Schmidt/Heinicke, Kommentar zum EStG, 21. Aufl. 2002, Rdz. 594;… Wacker in Blümich, Kommentar zum EStG und andere, § 4 Rdz. 285 n).
  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 3227/99

    Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung eines selbständigen Herstellers von …

    Ob die Betriebsräume als häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG anzusehen sind, braucht der Senat in diesem Fall nicht abschließend zu entscheiden (vgl. hierzu das veröffentlichte Urteil des Senats vom gleichen Tag in der Streitsache - 1 K 3219/99 -).
  • FG Nürnberg, 05.12.2002 - IV 254/01

    Zum Begriff häusliches Arbeitszimmer

    Die Kosten für das Büro seien daher ohne Beschränkung der Höhe nach abziehbar; insoweit werde auf das Urteil des Finanzgerichts München vom 08.11.2000 (EFG 2001, 264) verwiesen.
  • FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 250/00

    Häusliches Arbeitszimmer bei einem gewerblich tätigen Konstrukteur

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.03.2001 - 6 K 1095/99

    Einfluß von Datenschutzmaßnahmen auf Beurteilung als häusliches Arbeitszimmer

  • FG München, 26.04.2001 - 13 K 3200/99

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen …

  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 1066/98

    Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung eines Servic-Technikers im häuslichen …

  • FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99

    Unbeschränkter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; …

  • FG München, 12.06.2001 - 2 K 5598/00

    Häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Vermögensberaters; Mittelpunkt der …

  • FG München, 12.06.2001 - 2 K 5598/99

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines …

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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 1 K 1308/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13553
FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 1 K 1308/99 (https://dejure.org/2000,13553)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.04.2000 - 1 K 1308/99 (https://dejure.org/2000,13553)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. April 2000 - 1 K 1308/99 (https://dejure.org/2000,13553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 31.10.1991 - X R 9/91

    Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 1 K 1308/99
    Der Fall ist deshalb nicht mit dem vom BFH mit Urteil vom 31. Oktober 1991 X R 9/91, BStBl II 1992, 341 entschiedenen Fall vergleichbar, da dort das Kind des Steuerpflichtigen an einem außerhalb des Ortes des Familienwohnsitzes gelegenen Ort ein Appartement nutzte, das der Steuerpflichtige teilweise zu Übernachtungszwecken nutzte, weil er auch an diesem Ort beruflich tätig war.
  • BFH, 23.04.2002 - IX R 101/00

    Zur Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 264 veröffentlichten Entscheidung die Ansicht, die Kinderzulage sei zu Recht nicht gewährt worden.
  • FG Saarland, 24.09.2003 - 1 K 62/02

    Keine anteilige Eigenheimzulage bei untergeordneter privater Mitbenutzung einer …

    Dies setzt voraus, dass die Wohnung - jedenfalls bei ihrem Bezug - der Deckung eines dauernden eigenen oder Angehörigenwohnbedarfs dienen soll, sie also tatsächlich bewohnt und nicht nur ohne eigentliches dortiges Wohnen für sonstige private Zwecke mitbenutzt wird (…FG Düsseldorf a.a.O., bestätigt durch BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. April 2000, 1 K 1308/99, DStRE 2001, 318).
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