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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 15 K 857/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6677
FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 15 K 857/97 (https://dejure.org/2000,6677)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.04.2000 - 15 K 857/97 (https://dejure.org/2000,6677)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. April 2000 - 15 K 857/97 (https://dejure.org/2000,6677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kinderfreibetrag, wenn das behinderte Kind Eigentümer einer Eigentumswohnung ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinderfreibetrag; Eigentumswohnung; Behindertes Kind - Kinderfreibetrag auch, wenn das behinderte Kind Eigentümer einer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kinderfreibetrag auch, wenn das behinderte Kind Eigentümer einer Eigentumswohnung ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 286
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 15 K 857/97
    Dies ist dann der Fall, wenn die Behinderung einer Erwerbstätigkeit entgegensteht und das Kind keine anderen Einkünfte oder Bezüge hat (BFH-Urteile vom 12. November 1996 III R 53/95, BStBl II 1997, 173, und vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BStBl II 2000, 75).

    Der Grundbedarf für das Streitjahr 1996 kann in Anlehnung an § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mit einem Betrag in Höhe von 12.000,00 DM angenommen werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98 a.a.O.).

    Die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BStBl II 2000, 72; VI R 40/98, BStBl II 2000, 75, und VI R 182/98, BStBl II 2000, 79) hat die Voraussetzungen, unter denen ein behindertes Kind zu berücksichtigen ist, insoweit der Regelung für nicht behinderte Kinder angeglichen, als auch Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes den Abzug eines Kinderfreibetrages dann ausschließen, wenn das Kind hiervon seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 15 K 857/97
    Die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BStBl II 2000, 72; VI R 40/98, BStBl II 2000, 75, und VI R 182/98, BStBl II 2000, 79) hat die Voraussetzungen, unter denen ein behindertes Kind zu berücksichtigen ist, insoweit der Regelung für nicht behinderte Kinder angeglichen, als auch Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes den Abzug eines Kinderfreibetrages dann ausschließen, wenn das Kind hiervon seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
  • BFH, 14.06.1996 - III R 13/94

    Für die Beurteilung, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 15 K 857/97
    Dies ist dann der Fall, wenn die Behinderung einer Erwerbstätigkeit entgegensteht und das Kind keine anderen Einkünfte oder Bezüge hat (BFH-Urteile vom 12. November 1996 III R 53/95, BStBl II 1997, 173, und vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BStBl II 2000, 75).
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 15 K 857/97
    Die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BStBl II 2000, 72; VI R 40/98, BStBl II 2000, 75, und VI R 182/98, BStBl II 2000, 79) hat die Voraussetzungen, unter denen ein behindertes Kind zu berücksichtigen ist, insoweit der Regelung für nicht behinderte Kinder angeglichen, als auch Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes den Abzug eines Kinderfreibetrages dann ausschließen, wenn das Kind hiervon seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
  • BFH, 12.11.1996 - III R 53/95

    Kinderfreibetrag für volljähriges behindertes Kind

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 15 K 857/97
    Dies ist dann der Fall, wenn die Behinderung einer Erwerbstätigkeit entgegensteht und das Kind keine anderen Einkünfte oder Bezüge hat (BFH-Urteile vom 12. November 1996 III R 53/95, BStBl II 1997, 173, und vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BStBl II 2000, 75).
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 17/02

    Vermögen eines volljährigen behinderten Kindes, welches das 27. Lebensjahr noch …

    Unter Berücksichtigung des allen Tatbeständen des § 32 Abs. 4 EStG gemeinsamen Zwecks sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber den typisierenden Charakter des § 32 Abs. 4 EStG punktuell, d.h. beschränkt auf den Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, zugunsten einer umfassenden Prüfung der Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes (einschließlich seines Vermögens) aufgeben wollte (im Ergebnis ebenso: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2000 6 K 2856/98, EFG 2001, 287; FG Münster, Urteil vom 6. Februar 2001 6 K 4490/99 Kg, EFG 2001, 982; Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. April 2000 15 K 857/97, EFG 2001, 286;… Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 62;… Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 32 EStG Anm. 118;… Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 32 Rz. 51;… Jachmann in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rdnr. C 35; a.A. FG München, Urteil vom 23. Januar 2001 12 K 5096/97, EFG 2001, 1458; DA-FamEStG 63.3.6.3 Abs. 4, BStBl I 1998, 389, 421;… Berlebach, Familienleistungsausgleich Fach A, I. Kommentierung, § 32 EStG Rz. 116;… Dürr in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 83;… Stache in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 132 a).
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 51/01

    Berücksichtigung behinderter Kinder

    Unter Berücksichtigung des allen Tatbeständen des § 32 Abs. 4 EStG gemeinsamen Zwecks sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber den typisierenden Charakter des § 32 Abs. 4 EStG punktuell, d.h. beschränkt auf den Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, zugunsten einer umfassenden Prüfung der Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes (einschließlich seines Vermögens) aufgeben wollte (im Ergebnis ebenso: Urteil der Vorinstanz in EFG 2001, 287; FG Münster, Urteil vom 6. Februar 2001 6 K 4490/99 Kg, EFG 2001, 982; Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. April 2000 15 K 857/97, EFG 2001, 286;… Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 62;… Kanzler in Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 32 EStG Anm. 118;… Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 32 Rz. 51;… Jachmann in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rdnr. C 35; a.A. FG München, Urteil vom 23. Januar 2001 12 K 5096/97, EFG 2001, 1458; DA-FamEStG 63.3.6.3 Abs. 4, BStBl I 1998, 389, 421;… Berlebach, Familienleistungsausgleich Fach A, I. Kommentierung, § 32 EStG Rz. 116;… Dürr in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 83;… Stache in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 132a).
  • FG Münster, 25.06.2003 - 6 K 7313/00

    Rückforderung zuviel gezahlten Kindergeldes; Nachweis eines behinderungsbedingten …

    Dieser Gesichtspunkt spricht vielmehr dafür, das Vermögen des Kindes, zumindest wenn es - wie im vorliegenden Fall - von den Eltern auf das Kind übertragen worden ist, bei der Kindergeldfestsetzung unberücksichtigt zu lassen, denn das Kindesvermögen kann in diesen Fällen dazu dienen, den Lebensunterhalt des Kindes, auch über den Tod der Eltern hinaus, zumindest teilweise zu sichern (vgl. FG Hannover, Urteil vom 11. April 2000, 15 K 875/97, EFG 2001, 286) und eine solche Vorsorge zu treffen, ohne den Zwängen nicht abdingbarer erbrechtlicher Vorschriften, wie z. B. dem Pflichtteilsrecht, zu unterliegen.

    Denn das Gebot der Berücksichtigung von nicht geringem Vermögen ist kein allgemeiner, das Einkommensteuerrecht beherrschender Grundsatz, sondern die Ausnahme (vgl. FG Hannover, Urteil vom 11. April 2000, 15 K 875/97, EFG 2001, 286, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2000 6 K 2856/98, EFG 2001, 287).

  • FG Münster, 25.06.2002 - 6 K 7313/00

    Existenzieller Lebensbedarf eines behinderten Kindes - Anrechnung eigenen …

    Dieser Gesichtspunkt spricht vielmehr dafür, das Vermögen des Kindes, zumindest wenn es - wie im vorliegenden Fall - von den Eltern auf das Kind übertragen worden ist, bei der Kindergeldfestsetzung unberücksichtigt zu lassen, denn das Kindesvermögen kann in diesen Fällen dazu dienen, den Lebensunterhalt des Kindes, auch über den Tod der Eltern hinaus, zumindest teilweise zu sichern (vgl. FG Hannover, Urteil vom 11. April 2000, 15 K 875/97, EFG 2001, 286) und eine solche Vorsorge zu treffen, ohne den Zwängen nicht abdingbarer erbrechtlicher Vorschriften, wie z. B. dem Pflichtteilsrecht, zu unterliegen.

    Denn das Gebot der Berücksichtigung von nicht geringem Vermögen ist kein allgemeiner, das Einkommensteuerrecht beherrschender Grundsatz, sondern die Ausnahme (vgl. FG Hannover, Urteil vom 11. April 2000, 15 K 875/97, EFG 2001, 286, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2000 6 K 2856/98, EFG 2001, 287 ).

  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 66/01

    Volljährige behinderte Kinder, kein Ansatz eigenen Vermögens

    Unter Berücksichtigung des allen Tatbeständen des § 32 Abs. 4 EStG gemeinsamen Zwecks sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber den typisierenden Charakter des § 32 Abs. 4 EStG punktuell, d.h. beschränkt auf den Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, zugunsten einer umfassenden Prüfung der Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes (einschließlich seines Vermögens) aufgeben wollte (im Ergebnis ebenso: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2000 6 K 2856/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 287; FG Münster, Urteil vom 6. Februar 2001 6 K 4490/99 Kg, EFG 2001, 982; Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. April 2000 15 K 857/97, EFG 2001, 286;… Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 62;… Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 32 EStG, Anm. 118;… Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 32 Rz. 51;… Jachmann in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rdnr. C 35; a.A. FG München, Urteil vom 23. Januar 2001 12 K 5096/97, EFG 2001, 1458; DA-FamEStG 63.3.6.3 Abs. 4, BStBl I 1998, 389, 421;… Berlebach, Familienleistungsausgleich Fach A, I. Kommentierung, § 32 EStG, Rz. 116;… Dürr in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 83;… Stache in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 132 a).
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