Rechtsprechung
| FG Münster, 22.01.2001 - 9 K 4626/98 G |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfassung des Gewinns bei Betriebsaufgabe einer Kapitalgesellschaft als Gewerbeertrag; Veranlagung für den Veranlagungszeitraum einer Liquidation
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbesteuer - Erfassung des Betriebsaufgabegewinns einer Kapitalgesellschaft beim Gewerbeertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Betriebsaufgabegewinn bei GmbH gewerbesteuerpflichtig
Verfahrensgang
- FG Münster, 22.01.2001 - 9 K 4626/98 G
- BFH, 05.09.2001 - I R 27/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 585
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 27.03.1996 - I R 89/95
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.02.1990 - I R 92/86
Gewerbesteuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns bei Umwandlung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.09.1995 - I B 197/94
Vermögensminderung bei einer Kapitalgesellschaft - Verhinderte Vermögensmehrung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 08.05.1991 - I R 33/90
Veräußerungsfreibetrag auch bei Liquidationsgewinn einer Kapitalgesellschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.04.1982 - IV R 51/79
Zur Gewerbesteuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung oder Entnahme …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.11.1970 - I R 116/69
Veräußerung eines Gewerbebetriebs - Gewinn - Teilbetriebs - Veräußerung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 05.09.2001 - I R 27/01
Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 585 abgedruckt. - BFH, 08.08.2001 - I R 104/00
GewSt, Veräußerungsgewinn bei KapG
Dieser Rechtsprechung haben sich --neben der Vorinstanz (vgl. FG München, Urteil vom 8. April 1999 7 K 890/97, EFG 1999, 723, sowie FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 24. August 2000 3 K 264/98, EFG 2000, 1405; FG Münster, Urteil vom 22. Januar 2001 9 K 4626/98 G, EFG 2001, 585)-- die Verwaltungspraxis (vgl. Abschn. 41 Abs. 2 GewStR 1990, Abschn. 40 Abs. 2 GewStR 1998) als auch ganz überwiegend das Schrifttum angeschlossen (…vgl. v. Twickel in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 7 GewStG Rz. 142, 151 ff.).
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Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 03.11.2000 - 18 K 3616/95 G |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
Anwachsungsgewinne sind nicht gewerbesteuerpflichtig
- Wolters Kluwer
Begriff des Ausscheidens eines Gesellschafters; Laufender Gewinn; Anwachsungsgewinn bei Ausscheiden eines Gesellschafters als laufender Gewinn
- datenbank.nwb.de
Anwachsungsgewinn bei Ausscheiden eines Gesellschafters als laufender Gewinn
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 585
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BFH, 15.03.2000 - VIII R 51/98
Gewerbesteuer bei Sonderrechtsnachfolge
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.11.2000 - 18 K 3616/95
Entgegen der Auffassung des Finanzamts ist ein laufender Gewinn nicht stets auch als Gewerbeertrag i.S. von § 7 GewStG anzusehen (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374 und vom 15. März 2000 VIII R 51/98, BStBl II 2000, 316).Vielmehr können ganz allgemein Gewinne, die einem Veräußerungs- oder Aufgabevorgang zuzurechnen sind, nicht Gegenstand der Besteuerung nach dem Gewerbeertrag sein, wobei unerheblich ist, ob es sich um laufende Gewinne handelt oder nicht (BFH-Urteil vom 15. März 2000 VIII R 51/98, BStBl II 2000, 316).
Entsprechend unterliegen auch Gewinne, die in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe von Mitunternehmeranteilen stehen, nicht der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 15. März 2000 VIII R 51/98, BStBl II 2000, 316).
- BFH, 07.02.1995 - VIII R 36/93
Kein Übernahmegewinn, sondern Annahme einer Einlage in Höhe der Differenz …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.11.2000 - 18 K 3616/95
Dieser Vorgang stellt sich nicht als ertragsteuerlich neutrale unentgeltliche Übertragung aus privaten Gründen dar (mit der Folge der Buchwertfortführung i.S.d. § 7 Abs. 1 EStDV und einer Einlage der begünstigten Erwerber in Höhe der unentgeltlich hinzuerworbenen Buchwerte, vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 1995 VIII R 36/93, BFHE 178, 110 , BStBl II 1995, 770).Vielmehr führte das aus betrieblichen Gründen unter Buchwert erfolgte Ausscheiden des Mitunternehmers bei diesem zu einem Veräußerungsverlust, der nicht im "laufenden" Betrieb der Personengesellschaft, sondern in der Person des ausscheidenden Gesellschafters erwachsen ist und deshalb nicht der Gewerbesteuer unterliegt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Februar 1990 I R 92/86, BFHE 160, 262 , BStBl II 1990, 699, vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550 , BStBl II 1994, 809 und in BFHE 178, 110 , BStBl II 1995, 770, 772 a. E.).
- BFH, 17.02.1994 - VIII R 13/94
Die Zahlung eines Spitzenausgleichs bei der Realteilung einer …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.11.2000 - 18 K 3616/95
Vielmehr führte das aus betrieblichen Gründen unter Buchwert erfolgte Ausscheiden des Mitunternehmers bei diesem zu einem Veräußerungsverlust, der nicht im "laufenden" Betrieb der Personengesellschaft, sondern in der Person des ausscheidenden Gesellschafters erwachsen ist und deshalb nicht der Gewerbesteuer unterliegt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Februar 1990 I R 92/86, BFHE 160, 262 , BStBl II 1990, 699, vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550 , BStBl II 1994, 809 und in BFHE 178, 110 , BStBl II 1995, 770, 772 a. E.).Der nach den Vorschriften des EStG oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb ist deshalb zur Ermittlung des Gewerbeertrags um solche Bestandteile zu bereinigen, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogenen Sachsteuer übereinstimmen (BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550 , BStBl II 1994, 809).
- BFH, 28.02.1990 - I R 92/86
Gewerbesteuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns bei Umwandlung einer …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.11.2000 - 18 K 3616/95
Vielmehr führte das aus betrieblichen Gründen unter Buchwert erfolgte Ausscheiden des Mitunternehmers bei diesem zu einem Veräußerungsverlust, der nicht im "laufenden" Betrieb der Personengesellschaft, sondern in der Person des ausscheidenden Gesellschafters erwachsen ist und deshalb nicht der Gewerbesteuer unterliegt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Februar 1990 I R 92/86, BFHE 160, 262 , BStBl II 1990, 699, vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550 , BStBl II 1994, 809 und in BFHE 178, 110 , BStBl II 1995, 770, 772 a. E.).Diese Vorgänge führen zu keinem gewerbesteuerpflichtigen Ertrag (BFH-Urteile vom 25. Mai 1962 I 78/61 S, BFHE 75, 467, BStBl III 1962, 438; vom 28. Februar 1990 I R 92/86, BFHE 160, 262 , BStBl II 1990, 699; Abschn. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Gewerbesteuer-Richtlinien 1998).
- BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85
Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.11.2000 - 18 K 3616/95
Entgegen der Auffassung des Finanzamts ist ein laufender Gewinn nicht stets auch als Gewerbeertrag i.S. von § 7 GewStG anzusehen (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374 und vom 15. März 2000 VIII R 51/98, BStBl II 2000, 316). - BFH, 24.10.1996 - IV R 90/94
Kein Anwachsungsgewinn für verbleibende Gesellschafter bei nachträglicher …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.11.2000 - 18 K 3616/95
In Höhe der Differenz zwischen den fortgeführten Buchwerten (entsprechend dem übernommenen Kapitalkonto des Ausgeschiedenen) und den Aufwendungen für den Erwerb (ggf. von 0 DM) ergibt sich für die verbleibenden Gesellschafter buchmäßig ein Gewinn (BFH-Urteil vom 11. Juli 1973 I R 126/71, BFHE 110, 402 , BStBl II 1974, 50, 51 unter 2. c); Hörger in Littmann/ Bitz/ Hellwig, § 16 EStG Rn 176; Gänger in Bordewin/ Brandt, § 16 EStG Rz. 210; zweifelnd BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 IV R 90/94, BFHE 181, 476 , BStBl II 1997, 241, 243 unter 2 e) ). - BFH, 11.07.1973 - I R 126/71
Personengesellschaft - Ausscheidender Gesellschafter - Abfindung - Buchwert der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.11.2000 - 18 K 3616/95
In Höhe der Differenz zwischen den fortgeführten Buchwerten (entsprechend dem übernommenen Kapitalkonto des Ausgeschiedenen) und den Aufwendungen für den Erwerb (ggf. von 0 DM) ergibt sich für die verbleibenden Gesellschafter buchmäßig ein Gewinn (BFH-Urteil vom 11. Juli 1973 I R 126/71, BFHE 110, 402 , BStBl II 1974, 50, 51 unter 2. c); Hörger in Littmann/ Bitz/ Hellwig, § 16 EStG Rn 176; Gänger in Bordewin/ Brandt, § 16 EStG Rz. 210; zweifelnd BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 IV R 90/94, BFHE 181, 476 , BStBl II 1997, 241, 243 unter 2 e) ). - BFH, 25.05.1962 - I 78/61 S
Steuerrechtliche Bewertung von Gewinnen aus der Veräußerung eines …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.11.2000 - 18 K 3616/95
Diese Vorgänge führen zu keinem gewerbesteuerpflichtigen Ertrag (BFH-Urteile vom 25. Mai 1962 I 78/61 S, BFHE 75, 467, BStBl III 1962, 438; vom 28. Februar 1990 I R 92/86, BFHE 160, 262 , BStBl II 1990, 699; Abschn. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Gewerbesteuer-Richtlinien 1998).
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