Rechtsprechung
| FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art zu einem einheitlichen Betrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art einer Stadt zu einem einheitlichen Betrieb unter dem Dach der Stadwerke; Erfassung von Solequelle und Gradierwerk; Fehlen technischer Verflechtungen; Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vergabe zinsloser Darlehen; ...
Verfahrensgang
- FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
- BFH, 18.12.2002 - I R 5/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 591
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 310/83
Toto- und Lotto-Annahmestelle kann mit Tabakwareneinzelhandel einen einheitlichen …
Auszug aus FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Die Frage, ob mehrere gewerbliche Betätigungen bei einem Einzelunternehmer zu mehreren selbständigen Gewerbebetrieben führen, richtet sich nach der sachlichen Selbständigkeit der einzelnen Betätigungen (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719).So sind insbesondere die Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit der Betätigung von großer Bedeutung (BFH, BStBl II 1986, 719, m. w. N.).
- BFH, 14.09.1965 - I 64/63 U
Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebes
Auszug aus FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Maßgebend sind seit jeher das Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall (z. B. bereits: BFH-Urteil vom 14. September 1965 I 64/63 U, BStBl III 1965, 656) unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573).Allerdings ist ein gewisser finanzieller (und wohl auch organisatorischer) Zusammenhang in dem einheitlichen Jahresabschluß zu sehen, wobei ein solcher Zusammenhang indes stets äußerst schwach ist (vgl. BFH, BStBl III 1965, 656), weil er ohne realwirtschaftlichen Hintergrund mehr oder weniger willkürlich vom Betriebsinhaber herbeigeführt werden kann.
- BFH, 11.02.1997 - I R 161/94
Körperschaftsteuerpflicht von Betrieben gewerblicher Art von juristischen …
Auszug aus FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Die Klägerin ist mit ihren einzelnen Betrieben gewerblicher Art. i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG körperschaftsteuerpflichtig (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 11. Februar 1997 I R 161/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1997, 625 m. w. N.;… Blümich/Rengers, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , Körperschaftsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz , § 1 KStG Rz. 122 m.w.N.).Zwar sind gewerbliche Betriebe nicht nur gleichartig, wenn sie im gleichen Gewerbezweig - der nur ihrer Art. nach ähnliche wirtschaftliche Betätigungen erfaßt - ausgeübt werden, sondern auch dann, wenn sie sich zwar unterscheiden, aber einander ergänzen (BFH, BFH/NV 1997, 625).
- BFH, 08.11.1989 - I R 187/85
1. Zusammenfassung von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben einer juristischen …
Auszug aus FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Das bedeutet notwendigerweise, daß für jeden einzelnen Betrieb gewerblicher Art. eine gesonderte Einkommensermittlung vorzunehmen ist (z.B.: BFH-Urteile: vom 8. November 1989 I R 187/85, BStBl II 1990, 242; vom 4. Dezember 1991 I R 74/89, BStBl II 1992, 432).b) Ungleichartige Einrichtungen können nach dem zum Bewertungsrecht ergangenen BFH-Urteil vom 16. Januar 1967 GrS 4/66 (BStBl III 1967, 240), dessen Grundsätze nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch für das Körperschaftsteuerrecht gelten (z.B. Urteile: BStBl II 1990, 242; BStBl II 1992, 432), nur unter einer weiteren Voraussetzung zu einem einheitlichen Betrieb gewerblicher Art. werden, und zwar muß zwischen den Einrichtungen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung bestehen.
- BFH, 04.12.1991 - I R 74/89
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art; Verlustabzug nach Zusammenfassung
Auszug aus FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Das bedeutet notwendigerweise, daß für jeden einzelnen Betrieb gewerblicher Art. eine gesonderte Einkommensermittlung vorzunehmen ist (z.B.: BFH-Urteile: vom 8. November 1989 I R 187/85, BStBl II 1990, 242; vom 4. Dezember 1991 I R 74/89, BStBl II 1992, 432).b) Ungleichartige Einrichtungen können nach dem zum Bewertungsrecht ergangenen BFH-Urteil vom 16. Januar 1967 GrS 4/66 (BStBl III 1967, 240), dessen Grundsätze nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch für das Körperschaftsteuerrecht gelten (z.B. Urteile: BStBl II 1990, 242; BStBl II 1992, 432), nur unter einer weiteren Voraussetzung zu einem einheitlichen Betrieb gewerblicher Art. werden, und zwar muß zwischen den Einrichtungen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung bestehen.
- BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66
Anerkennung der Zusammenfassung städtischer Versorgungsbetriebe und städtischer …
Auszug aus FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
b) Ungleichartige Einrichtungen können nach dem zum Bewertungsrecht ergangenen BFH-Urteil vom 16. Januar 1967 GrS 4/66 (BStBl III 1967, 240), dessen Grundsätze nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch für das Körperschaftsteuerrecht gelten (z.B. Urteile: BStBl II 1990, 242; BStBl II 1992, 432), nur unter einer weiteren Voraussetzung zu einem einheitlichen Betrieb gewerblicher Art. werden, und zwar muß zwischen den Einrichtungen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung bestehen.Auch sonstige wechselseitige technische Verflechtungen bestehen so gut wie nicht, anders als z.B. zwischen einem Wärmeversorgungsbetrieb und einem Badebetrieb, wenn der Überdruck des Heizkraftwerks durch Erwärmung des Badebetriebs ausgeglichen wird (vgl. BFH, BStBl III 1967, 240, 242).
- BFH, 18.12.1996 - XI R 63/96
1. Keine Fortführung des Betriebs eines ehemaligen Versicherungsbezirksdirektors …
Auszug aus FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Maßgebend sind seit jeher das Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall (z. B. bereits: BFH-Urteil vom 14. September 1965 I 64/63 U, BStBl III 1965, 656) unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573). - BFH, 20.03.1956 - I 317/55 U
Sinn und Zweck der Besteuerung gewerblicher Betriebe der öffentlichen Hand - …
Auszug aus FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
unter Berücksichtigung des Zwecks der Vorschriften des § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG , nämlich die Wettbewerbsneutralität des Körperschaftsteuerrechts zu wahren, für die Körperschaftsteuer nichts anderes gelten dürfe (…vgl. zum o.a. Zweck des Gesetzes: Begründung zum Regierungsentwurf des KStG 1925, abgedruckt bei Dötsch/Eversberg/Jost/ Witt, Die Körperschaftsteuer, Kommentar, § 4 KStG Rz. 6; BFH-Urteil vom 20. März 1956 I 317 U, BStBl III 1956, 166;… weitere Nachweise bei: Bott in Arthur/Andersen, Körperschaftsteuergesetz , Kommentar, § 4 KStG Rz. 3 und 13):. - BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den …
Auszug aus FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Urteil vom 1. Februar 1989 I R 73/85, BStBl II 1989, 522; z.B.: Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl II 95, 549, m.w.N.). - BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Auszug aus FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH seit seinem Urteil vom 16. März 1967 I 261/63 (BStBl III 1967, 626) eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte. - BFH, 14.03.1984 - I R 223/80
Zur Anerkennung von Miet- bzw. Pachtverträgen zwischen Trägerkörperschaft und …
- BFH, 01.02.1989 - I R 73/85
Zusammenrechnung der Anteile von Ehegatten an einer Kapitalgesellschaft nur bei …
- BFH, 22.08.1984 - I R 102/81
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Wasserversorgungsverband
- FG Schleswig-Holstein, 15.01.2019 - 1 K 116/13
Betrieb gewerblicher Art; Müllverbrennungsanlage; steuerlicher Querverbund
Von einer solchen ist nur dann auszugehen, wenn sich aus der Verflechtung für beide Betriebe Vorteile ergeben, die sich nicht allein auf eine Verknüpfung aufgrund einer subjektiven Willensentscheidung begründen, sondern sich zwangsläufig aufgrund physikalischer oder chemischer Vorgänge ergeben und technische Einrichtungen eine Doppelfunktion erhalten (…vgl. Bott in Ernst & Young, KStG , § 4 Rz. 163); reine Lieferverhältnisse erfüllen diese Voraussetzungen daher nicht (vgl. den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3 , BStBl III 1967, 240 ; und die Urteile des Hessischen FG vom 6. November 2000 4 K 1984/00, EFG 2001, 591 ; sowie des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juni 2016 3 K 199/13, zitiert nach juris). - FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
Gewerbesteuer: Einheitlicher Gewerbebetrieb bei Vermietung und Grundstückshandel:
Je gleichartiger die Tätigkeiten sind, um so eher ist ein einheitlicher Gewerbebetrieb anzunehmen (Hessisches FG-Urteil vom 06. November 2000 4 K 1984/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 591).Ein wirtschaftlicher Zusammenhang liegt insbesondere vor, wenn die verschiedenen Betätigungen demselben Gewerbezweig zuzurechnen sind oder wenn eine enge wechselseitige gegenständliche oder technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BFHE 182, 369 , BStBl II 1997, 573 ;… BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816 ; Hessisches FG Urteil vom 06. November 2000 4 K 1984/00, EFG 2001, 591).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".