Rechtsprechung
| FG Berlin, 17.01.2001 - 6 K 6186/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rückzahlung von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen durch den Vermittler an Investoren: Minderung der Anschaffungskosten oder Einnahmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
"Kick-Back"-Zahlungen eines Kapitalvermittlers
Verfahrensgang
- FG Berlin, 17.01.2001 - 6 K 6186/98
- BFH, 26.02.2002 - IX R 21/01
Papierfundstellen
- DB 2001, 1454
- EFG 2001, 617
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.03.1992 - IV R 74/90
Schadensersatz von Steuerberater als steuerpflichtiger Ertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.09.1994 - IX R 13/93
Dem Veräußerer eines Grundstücks erstattete Finanzierungskosten als Einnahmen aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.03.1995 - IX R 41/93
Rückzahlung von als Werbungskosten abgezogenen Aufwendungen nach Wegfall der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.02.2002 - IX R 21/01
Geschlossener Immobilienfonds; Minderung der AK bei Provisionsnachlass durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 02.03.2004 - IX R 68/02
Keine Leistung des Versicherungsnehmers durch Weiterleiten der Vertreterprovision …
So verhielt es sich bei den sog. "Kick-Back-Zahlungen" (…vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 21/01, BFH/NV 2002, 913; zum Begriff FG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2001 6 K 6186/98, EFG 2001, 617); denn dort zahlte der Eigenkapitalvermittler, der die --als Anschaffungskosten der Immobilie zu wertende-- Provision vereinnahmte, einen Teil an diesen zurück, ohne dass ein Zusammenhang mit einer besonderen Leistung des Gesellschafters dem Vermittler gegenüber festgestellt war. - BFH, 26.02.2002 - IX R 21/01
Geschlossener Immobilienfonds; Minderung der AK bei Provisionsnachlass durch …
Das Finanzgericht (FG) wertete in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 617 veröffentlichten Urteil die Zahlungen der Kapitalvermittler als Einnahmen der betreffenden Gesellschafter aus Vermietung und Verpachtung (Sondereinnahmen).
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