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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 105/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6788
FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 105/99 (https://dejure.org/2001,6788)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2001 - 2 K 105/99 (https://dejure.org/2001,6788)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 2 K 105/99 (https://dejure.org/2001,6788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b; EStG § 9 Abs. 5
    Häusliches Arbeitszimmer: Büroraum und Lagerraum eines Pharmareferenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines unbeschränkten Abzuges der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie für einen Lagerraum als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Häusliches Arbeitszimmer: Büroraum und Lagerraum eines Pharmareferenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Lagerraum kein Arbeitszimmer

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Lagerraum kein Arbeitszimmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 677
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 105/99
    Diese Beschränkung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. September 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7, mit weiteren Nachweisen); sie betrifft jedoch nur häusliche Arbeitszimmer.

    Büroräume, die einen Teil einer Wohnung und damit der Privatsphäre bilden und deshalb regelmäßig der Kontrollmöglichkeit des FA entzogen sind, fallen folglich in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG (Urteil des BFH vom 23. September 1999 VI R 74/98, a.a.O.).

    Für die Praxis: Das FG zählt zum Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG nur Büroräume, die einen Teil der Wohnung des Steuerpflichtigen bilden und deshalb regelmäßig der Kontrollmöglichkeit des Finanzamts entzogen sind (vgl. auch BFH v. 23.9.1999, BStBl. II 2000, 7).

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97

    Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 105/99
    Sie ist durch die Berührung mit der privaten Lebensführung und die damit verbundene fehlende Kontrollmöglichkeit der Nutzung durch die Finanzbehörde gerechtfertigt (Urteil des BFH vom 27. November 1997 VI 4/97, BStBl II 1998, 351).
  • FG Baden-Württemberg, 08.08.2000 - 4 K 169/99

    Häusliches Arbeitszimmer als "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 105/99
    Wird hingegen nur ein Teil der beruflichen Tätigkeiten zu Hause erledigt und liegt der quantitative und qualitative Schwerpunkt (Kernbereich) außerhalb, so sind die Aufwendungen nicht voll abzugsfähig (Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. August 2000 4 K 169/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1314 ; vom 4. Mai 1999 1 K 315/98, EFG 1999, 762;… vom 26. Januar 1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rdnrn. 594 bis 597;… Kirchhof/Söhn, EStG , § 4 Rdnr. Lb 216).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.1999 - 1 K 169/97

    Arbeitszimmer eines angestellten Versicherungsvertreters

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 105/99
    Wird hingegen nur ein Teil der beruflichen Tätigkeiten zu Hause erledigt und liegt der quantitative und qualitative Schwerpunkt (Kernbereich) außerhalb, so sind die Aufwendungen nicht voll abzugsfähig (Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. August 2000 4 K 169/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1314 ; vom 4. Mai 1999 1 K 315/98, EFG 1999, 762; vom 26. Januar 1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rdnrn. 594 bis 597;… Kirchhof/Söhn, EStG , § 4 Rdnr. Lb 216).
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 1 K 315/98
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 105/99
    Wird hingegen nur ein Teil der beruflichen Tätigkeiten zu Hause erledigt und liegt der quantitative und qualitative Schwerpunkt (Kernbereich) außerhalb, so sind die Aufwendungen nicht voll abzugsfähig (Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. August 2000 4 K 169/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1314 ; vom 4. Mai 1999 1 K 315/98, EFG 1999, 762;… vom 26. Januar 1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rdnrn. 594 bis 597;… Kirchhof/Söhn, EStG , § 4 Rdnr. Lb 216).
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