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Rechtsprechung
   FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 1839/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16537
FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 1839/00 (https://dejure.org/2000,16537)
FG Köln, Entscheidung vom 24.10.2000 - 8 K 1839/00 (https://dejure.org/2000,16537)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 8 K 1839/00 (https://dejure.org/2000,16537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerveranlagung - Wiedereinsetzung bei versäumter Antragsfrist auf Einkommensteuerveranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer; Versäumung der Ausschlussfrist wegen Unkenntnis; Anspruch auf Wiedereinsetzung; Steuerliche Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Nicht erfolgte Zusendung der Anleitung zur ...

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 755
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.07.1986 - IV R 133/84

    Informationspflichten des Steuerpflichtigen über das Wesen einer Ausschlußfrist …

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  • BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91

    Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

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  • BFH, 27.08.1998 - III R 47/95

    Zuständiges Finanzamt für Investitionszulagen-Antrag

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  • FG Niedersachsen, 10.12.2003 - 4 K 508/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis über Antragsfristen

    Gleich zu behandeln sind Fälle, bei denen eine unverschuldete Unkenntnis einer einzuhaltenden gesetzlichen Frist vorliegt (vgl. etwa für die hier versäumte Frist gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG, FG Köln, Urteil vom 24.10.2000 - 8 K 1839/00 - EFG 2001, 755;… ferner Klein/Brockmeyer, a.a.O., Tz 15;… Tipke/ Kruse, AO/FGO, 16. Aufl., § 110 Tz. 14;… Schmidt/Glanegger, EStG, 22. Aufl. 2003, § 46 Tz 87; a.A. FG des Saarlandes…, Urteil vom 25.09.2002 - 1 K 361/01 - EFG 1610, das sich zu Unrecht auf den Beschluss des BFH vom 08.05.1996 - X B 166/95 - BFH/NV 1996, 771 beruft und Nds. FG, Urteil vom 26.02.2003 - 2 K 881/99 - nicht veröffentlicht).

    Das erkennende Gericht schließt sich der Auffassung des FG Köln, Urteil vom 24.10.2000, a.a.O., uneingeschränkt an.

    Das Unterlassen einer solchen Nachfrage ist deshalb auch nicht als sorgfaltswidrig zu bewerten (vgl. zu einer entsprechenden Fallgestaltung, BVerfG, Beschluss vom 28.01.1981 - 1 BvL 131/78 - BStBl II 1982, 234 [235 f.] und FG Köln, Urteil vom 24.10.2000, a.a.O.).

  • FG Münster, 10.11.2005 - 8 K 4606/02

    Wiedereinsetzung bei Versäumnis der Frist für die Einkommensteuerveranlagung

    Zur Begründung des hiergegen eingelegten Einspruchs trugen die Kl. vor, nicht einmal Berufsjuristen müssten den § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG kennen (Hinweise auf Urteile des Finanzgerichts Köln vom 24.10.2000 8 K 1839/00 EFG 2001, 755).

    Nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 24.10.2000 8 K 1839/00 EFG 2001, 755 könne selbst bei einem Berufsjuristen nicht von vornherein unterstellt werden, dass er insbesondere steuerliche Vorschriften betreffend materielles und formelles Recht zu kennen bzw. sich entsprechend zu informieren habe.

    Die Kl. können sich ebenfalls nicht mit Erfolg auf die Gründe im Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24.10.2000 VIII K 1839/00 EFG 2001, 755 berufen.

  • FG Hessen, 02.04.2003 - 11 K 4715/00

    Wiedereinsetzung bei Versäumen die Antragsfrist

    Rn. 16 Es kann dahingestellt bleiben, ob bei der Prüfung der Frage, ob der Steuerpflichtige die Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG unverschuldet versäumt hat, im Hinblick auf die "Anleitung zur ESt-Erklärung" ein strenger Maßstab anzulegen ist ( so OFD Frankfurt/M. a.a.O., anders FG Köln Urteil vom 24. Oktober 2000 8 K 1839/00, EFG 2001, 755).
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