Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 21.02.2001 - 9 K 505/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vorhalten eines Arbeitszimmers während des Erziehungsurlaubs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Aujfwendungen für häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten; Vorhalten eines Arbeitszimmers während des Erziehungsurlaubs
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Häusliches Arbeitszimmer; Erziehungsurlaub - Vorhalten eines Arbeitszimmers während des Erziehungsurlaubs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Aufwendungen für Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG
Lohnsteuer; Aufwendungen für Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.02.2001 - 9 K 505/99
- BFH, 19.08.2004 - VI R 103/01
Papierfundstellen
- DB 2001, 1805
- EFG 2001, 812
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.04.1996 - VI R 5/95
Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten, wenn der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.02.2001 - 9 K 505/99
Rn. 22 Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 18. April 1996 VI R 5/95 (BStBl II 1996, 482) an.
- FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 10 K 4057/04
Vorweggenommene Werbungskosten; Aufwendungen; Häusliches Arbeitszimmer; …
Rn. 7 Mit Schreiben vom 10.08.2003 legten die Kläger hiergegen Einspruch ein und trugen Folgendes vor: Die Frage, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für die Zeit der Arbeitslosigkeit als Werbungskosten anerkannt werden könnten, sei vom Finanzgericht Niedersachsen in seinem Urteil vom 21.2.2001 - 9 K 505/99 - , EFG 2001, 812, bejaht worden.So wie das Abzugsverbot von Betriebsausgaben/Werbungskosten im Rahmen des § 3 c EStG (Verbot des Abzuges von Betriebsausgaben/Werbungskosten bei steuerfreien Einnahmen) auch vorabentstandene Betriebsausgaben/Werbungskosten erfasst (vgl. Schmidt, EStG, § 3c , RZ. 10), so können Aufwendungen für Arbeitszimmer als vorabentstandene Werbungskosten nicht ohne die Einschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG in Abzug gebracht werden (Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 8.3.2001 - IV 343/98 -, DStRE 2001, 681; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.4.2001 - 2 K 1703/00 -, EFG 2001, 1270, Revision eingelegt (VI R 102/01); Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 20.8.2003 - 3 K 292/99 -, EFG 2004, 97, Revision eingelegt (VI R 63/03); Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2003 - 4 K 350/00 -, JurisDok STRE200471171, Revision eingelegt (VI R 19/04); a.A. Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 21.2.2001 - 9 K 505/99 -, EFG 2001, 812, Revision eingelegt (VI R 103/01); Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 2.9.2001 - VI 241/98 -, DStR E 2001, 683).
Rn. 43 Darin unterscheidet sich die Sachlage auch von dem Sachverhalt des Urteils des Finanzgerichts Niedersachsen vom 21.2.2001, a.a.O., auf das sich die Kläger berufen haben.
- BFH, 19.08.2004 - VI R 103/01
Häusliches Arbeitszimmer: Erziehungsurlaub
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 812 veröffentlicht. - FG Baden-Württemberg, 14.10.2003 - 4 K 350/00
Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer bei Aufwendungen vor Bezug der …
Im Termin zur mündlichen Verhandlung verwies der Kläger ergänzend auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21.2.2001 9 K 505/99 (EFG 2001, 812 ).Zwar hat das Niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil vom 21.2.2001 9 K 505/99 (EFG 2001, 812 ) die Aufwendungen einer Personalreferentin im Erziehungsurlaub uneingeschränkt zum Abzug zugelassen.
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Rechtsprechung
| FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 1771/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Aufwendungen für die Reinigung von Dienstkleidung von Polizisten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Aufwendungen für die Reinigung von Dienstkleidung von Polizisten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Aufwendungen für die Reinigung von Dienstkleidung von Polizisten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 812
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BFH, 29.06.1993 - VI R 77/91
Aufwendungen für die Reinigung von typischer Berufskleidung in der privaten …
Auszug aus FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 1771/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Reinigungsaufwendungen für die typische Berufskleidung gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn die Reinigung in einer privaten Waschmaschine erfolgt und die Höhe der Reinigungsaufwendungen nur im Schätzungswege bestimmt werden kann (BFH Urteil vom 29. Juni 1993 VI R 77/91, BStBl. II 1993, 837).Der erkennende Senat hält eine Schätzung auch in der Form für möglich, dass ausgehend von der jährlich anfallenden Menge der zu reinigenden typischen Berufskleidung die dafür insgesamt erforderliche Zahl zusätzlicher Waschmaschinenläufe bestimmt und mit den Kosten eines einzelnen Waschmaschinenlaufs vervielfältigt wird (so auch BFH Urteil vom 29. Juni 1993, a.a.O.).
- BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97
Eigener Hausstand bei Lebenspartnern
Auszug aus FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 1771/00
(BFH Urteil vom 12. September 2000 - VI R 165/97, DB 2001, 238 ) Wesentlich ist dabei, dass der Steuerpflichtige eine geschützte Rechtsposition innehat, die sein Verbleiben in der Wohnung sichert.So ist eine zusammen mit anderen Personen bewohnte Wohnung kein eigener Hausstand, wenn der Arbeitnehmer die Hausstandsführung nicht zumindest mitbestimmt, sondern in einen fremden Hausstand eingegliedert ist (BFH Urteil vom 12. September 2000 - VI R 165/97, DB 2001, 238 ).
- BFH, 09.03.1979 - VI R 223/77
Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der …
Auszug aus FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 1771/00
Dem steht nicht entgegen, dass die doppelte Haushaltsführung erst Jahre nach Antritt der auswärtigen Tätigkeit begründet wurde (vgl. BFH Urteil vom 09. März 1979 - VI R 223/77, BStBl. II 1979, 520). - BFH, 05.10.1994 - VI R 34/94
Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen
Auszug aus FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 1771/00
Ein eigener Hausstand kann hingegen bestehen wenn die besonderen Umstände des Falles die Annahme rechtfertigen, dass der Steuerpflichtige als die Hausstandsführung wesentlich mit- oder sogar allein bestimmender Teil in den Hausstand eingegliedert ist (BFH Urteil vom 05. Oktober 1994 - VI R 34/94, BFH/NV 1995, 501). - FG Berlin, 12.08.1997 - 5552/96
Auszug aus FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 1771/00
Der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung steht auch nicht entgegen, dass die Kläger beide am Beschäftigungsort wohnten (vgl. auch FG Berlin Urteil vom 12. August 1997 - 5552/96, EFG 1998, 187).
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