Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 8 K 6038/01 VERK |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KraftStG § 3 Nr. 5
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; Krankenbeförderung; Krankenfürsorgerische Betreuung - Beförderung Behinderter zu Tageseinrichtungen regelmäßig keine kraftfahrzeugsteuerbefreite Krankenbeförderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bei Krankenbeförderung; Begriff der krankenfürsorgerische Zwecke; Beförderung Behinderter zu Tageseinrichtungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beförderung Behinderter zu Tageseinrichtungen regelmäßig keine kraftfahrzeugsteuerbefreite Krankenbeförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1058
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.08.1989 - VII R 9/87
Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Rettungsdienst - Kassenärztlicher Dienst - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 8 K 6038/01
Es sind sofortige Einsätze gemeint, durch die akuten Notständen begegnet werden soll (Urteil des BFH vom 22.08.1989 VII R 9/87, Bundessteuerblatt II 1989, 936). - FG München, 03.02.1977 - IV 265/75
Auszug aus FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 8 K 6038/01
Ebenso hatte bereits das Finanzgericht München mit Urteilen vom 03.02.1977 IV 77/74 und IV 265/75 (EFG 1977, 343) für die Vorschrift des § 2 Nr. 4 KraftStG a.F., die der heutigen Norm des § 3 Nr. 5 KraftStG entsprach, entschieden, dass nur der dringliche Soforteinsatz begünstigt sei.
- FG Nürnberg, 30.11.2017 - 6 K 821/17
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.04.2002 8 K 6038/01 habe Transporte innerhalb einer Betreuungseinrichtung mit PKW-Kombi betroffen; der dort verwendete Begriff "krankenfürsorgetechnische Zwecke" sei weit entfernt von der hier streitgegenständlichen Beförderung kranker Menschen im Liegen mit Trage oder im Sitzen mit einem Tragestuhl oder im Rollstuhl über eine Rampe.Es sei zwar zutreffend, dass das BFH-Urteil vom 22.08.1989 VII R 9/87 und das Urteil des FG Düsseldorf vom 11.04.2002 8 K 6038/01 zu Sachverhalten ergangen seien, die nicht dem streitgegenständlichen Sachverhalt entsprechen.
Rn. 55 Im Fall des FG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2002 8 K 6038/01, EFG 2002, 1058, wurden Fahrzeuge für Fahrten geistig und psychisch Behinderter zur krankenfürsorgerischen Betreuung und Behandlung verwendet.
Rn. 56 Nach der Kommentierung bei Strodthoff, KraftStG-Kommentar, Stand Februar 2018, § 3 Rz. 48ff, setzt die Begünstigung unter Bezugnahme auf die Urteile des FG Düsseldorf vom 11.04.2002 8 K 6038/01 und des BFH vom 22.08.1989 VII R 9/87 eine ausschließliche Verwendung des Fahrzeugs zu dringenden Soforteinsätzen voraus, durch die akuten Notständen, also Situationen, in denen unmittelbar Gefahr für Leib und Leben besteht, begegnet wird.
Verwaltungsanweisungen und -praxis hätten dem Urteil des FG Düsseldorf vom 11.04.2002 8 K 6038/01 insofern entgegengestanden.
Rn. 91 Der Senat vertritt eine andere Auffassung als das Finanzgericht Düsseldorf im Urteil vom 11.04.2002 8 K 6038/01, EFG 2002, 1058.
- FG Münster, 25.01.2018 - 6 K 159/17
Anspruch der Halters eines mit einer Rollstuhlverladerampe ausgestatteten …
Entgegen der Ansicht des Beklagten ist es für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 Satz 1, 6. Fall KraftStG nicht erforderlich, dass das Fahrzeug ausschließlich zu dringenden Soforteinsätzen verwendet wird, durch die akuten Notständen begegnet werden soll (andere Ansicht: Urteil des Finanzgerichts -FG- Düsseldorf vom 11.04.2002 8 K 6038/01 Verk, EFG 2002, 1058, mit Verweis auf BFH-Urteil vom 22.08.1989 VII R 9/87, BFHE 158, 132, BStBl II 1989, 936;… Strodthoff in KraftStG, § 3 Rz. 48). - FG Münster, 12.07.2018 - 6 K 3668/16
KfZ-Steuer - Steuerbefreiung für Krankentransporter
Entgegen der Ansicht des Beklagten ist es für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 Satz 1, 6. Fall KraftStG nicht erforderlich, dass das Fahrzeug ausschließlich zu dringenden Soforteinsätzen verwendet wird, durch die akuten Notständen begegnet werden soll (Urteil des Finanzgerichts -FG- Münster vom 25.01.2018 6 K 159/17 Kfz, Revision anhängig unter III R 10/8, DStRK 2018, 147, UVR 2018, 175; andere Ansicht: Urteil des FG Düsseldorf vom 11.04.2002 8 K 6038/01 Verk, EFG 2002, 1058, mit Verweis auf BFH-Urteil vom 22.08.1989 VII R 9/87, BFHE 158, 132, BStBl II 1989, 936;… Strodthoff in KraftStG, § 3 Rz. 48).
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