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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 23.01.2002 - V 26/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12808
FG Hamburg, 23.01.2002 - V 26/01 (https://dejure.org/2002,12808)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2002 - V 26/01 (https://dejure.org/2002,12808)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - V 26/01 (https://dejure.org/2002,12808)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Rechtsschutz gegen negative Prüfungsentscheidungen:

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Kontrolle von Berufszugangsprüfungen; Zweimaliges Nichtbestehen einer Steuerberaterprüfung; Begrenzte gerichtliche Überprüfbarkeit von Prüfungsentscheidungen; Anspruch des Prüflings auf Information; Protokollierung einer mündlichen Prüfung; Erfordernis ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerberatung; gerichtliche Kontrolle von Steuerberaterprüfungen

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1059
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …

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  • BFH, 21.01.1999 - VII R 35/98

    Begründungsverlangen nach mündlicher Steuerberaterprüfung

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  • BFH, 30.04.1996 - VII R 128/95

    Anforderungen und Voraussetzungen für die Begründung der Bewertung mündlicher …

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  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …

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  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

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  • BVerwG, 20.05.1998 - 6 B 50.97

    Vereidigter Buchprüfer; mündliche Prüfung; Begründung der Bewertung; …

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  • BFH, 04.11.1999 - VII R 43/98

    Einkaufsprovision eines Einkaufskommissionärs nicht in den Zollwert einer Ware …

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  • FG München, 11.12.2002 - 4 K 1277/02

    Gedächtnisprotokoll eines Prüflings über den Ablauf der mündlichen …

    Unter Hinweis auf das Urteil des FG Hamburg vom 23.01.2002 V 26/01, EFG 2002, 1059 ist der Kläger der Auffassung, dass in Anbetracht des Umstands, dass die Prüfer von einer unzutreffenden Tatsachengrundlage ausgegangen seien, eine Beweiserhebung möglich und geboten sei.

    Das Gericht kann Prüfungsentscheidungen somit im Wesentlichen nur daraufhin überprüfen, ob der Prüfungsausschuss allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verletzt hat, sich von sachfremden Erwägungen leiten ließ, von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist oder wesentliche Verfahrensbestimmungen außer Acht gelassen hat (FG Hamburg, Urteil vom 23.01.2002 V 26/01, EFG 2002, 1059).

  • FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 6 K 59/11

    Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung 2010; Anspruch auf …

    Ausnahmen sind etwa dann denkbar, wenn die Prüfer sich detaillierte Aufzeichnungen gemacht und diese auch aufbewahrt haben ( BVerwG-Urteil vom 06.09.1995 6 C 18.93, BVerwGE 99, 185; ebenso für die Steuerberaterprüfung BFH-Urteil vom 21.01.1999 VII R 35/98, BStBl. II 1999, 242) oder wenn der Verlauf der mündlichen Prüfung sich auch nach Ablauf von 2 Monaten mit der erforderlichen Sicherheit klären lässt (FG Hamburg Urteil vom 23.01.2002 V 26/01, EFG 2002, 1059).
  • VG Trier, 15.11.2021 - 9 K 2002/21

    Bewertung des praktischen Teils einer staatlichen Abschlussprüfung Altenpflege

    Ausnahmen sind allerdings denkbar, etwa wenn die Prüfer sich detaillierte Aufzeichnungen gemacht und diese auch aufbewahrt haben (BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 18.93 -, BVerwGE 99, 185) oder wenn der Verlauf der mündlichen Prüfung sich auch nach Ablauf von zwei Monaten mit der erforderlichen Sicherheit klären lässt (FG Hamburg Urteil vom 23. Januar 2002 - V 26/01 -, EFG 2002, 1059).
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