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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14903
FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96 (https://dejure.org/2002,14903)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2002 - 2 K 400/96 (https://dejure.org/2002,14903)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2002 - 2 K 400/96 (https://dejure.org/2002,14903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sanierungsbedingte Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten zulagenschädlich; Investitionszulage 1991

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sanierungsbedingte Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten zulagenschädlich - Investitionszulage 1991

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Rechtmäßigkeit der Einordnung einer sanierungsbedingten Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten als zulagenschädlich

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1109
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.04.1999 - III R 32/98

    Investitionszulage: Dreijahreszeitraum bei Betriebseinstellung

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96
    Dementsprechend reicht die Zugehörigkeit zu einem nur noch abzuwickelnden Betrieb ohne werbende Tätigkeit nicht aus, um dem allgemeinen Sinn und Zweck der investitionszulagenrechtlichen Förderung zu entsprechen (z. B. BFH Urteil vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475 , BStBl II 1999, 615, m.w.N.).

    Dies gilt auch in den Fällen des Konkurses einer Gesellschaft (vgl. z. B. BFH Urteil vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475 ).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes anzunehmen, wenn die Betriebseinstellung wegen Wegfalls der Nachfrage aufgrund einer veränderten Marktsituation erfolgt und sich daher als ein Sonderfall eines zulagenunschädlichen wirtschaftlichen Verbrauchs darstellt (vgl. BFH Urteil vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475).

    Ein Fall der Betriebseinstellung wegen Wegfalls der Nachfrage aufgrund veränderter Marktsituation (siehe hierzu BFH Urteil vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475 ) liegt ersichtlich nicht vor.

    Die Absicht, alle unternehmensprägenden Wirtschaftsgüter im Unternehmen zu belassen und dieses als Ganzes zu übertragen, führt nämlich weder zu einer generellen Umwidmung des Anlagevermögens, obwohl es hinsichtlich der möglicherweise parallel erfolgenden Veräußerung einzelner, nicht unternehmensprägender Wirtschaftsgüter zu einer zulagenschädlichen Umwidmung kommen kann (vgl. hierzu z. B. BFH aaO BFHE 188, 475 , Zitzmann aaO Rn 111, Haunhorst in DB 1999, 1424 jeweils mwN).

  • BFH, 07.09.2000 - III R 44/96

    Keine Investitionszulage auch im Fall der Verschrottung eines noch nicht …

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96
    Mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist dabei davon auszugehen, dass der Begriff des Betriebs bzw. der Betriebsstätte in dem hier maßgebenden (investitionszulagenrechtlichen) Sinne einen aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmenden Betrieb bzw. eine ebensolche Betriebsstätte voraussetzt (…vgl. zuletzt BFH Urteil vom 19. September 2001 III R 84/97, BFH/NV 2002, 456 ;… BFH Beschluss vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932; BFH Urteil vom 7. September 2000 III R 40/96, BFHE 193, 182 jeweils mwN).

    Denn eine einschränkende Auslegung dahingehend, dass die Verbleibensvoraussetzungen lediglich missbräuchliches Verhalten des Investors verhindern sollen, ist nicht geboten (so z. B. BFH aaO BFHE 193, 182 ).

    Eine Betriebsunterbrechung über eine Zeitspanne, die mehr als die Hälfte des Verbleibenszeitraumes ausmacht, steht der Realisierung des Förderzweckes in jedem Falle entgegen (vgl. BFH aaO BFHE 153, 191 für den Fall der Anschaffung vor Betriebseröffnung, BFH aaO BFHE 193, 182 zum Fall der Einstellung der werbenden Tätigkeit; Niedersächsisches FG in EFG 1999, 621 welches Unterbrechung zwecks Umbau von 13, 5 Monaten noch als unschädlich ansieht).

  • BFH, 19.09.2001 - III R 84/97

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96
    Mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist dabei davon auszugehen, dass der Begriff des Betriebs bzw. der Betriebsstätte in dem hier maßgebenden (investitionszulagenrechtlichen) Sinne einen aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmenden Betrieb bzw. eine ebensolche Betriebsstätte voraussetzt (vgl. zuletzt BFH Urteil vom 19. September 2001 III R 84/97, BFH/NV 2002, 456 ;… BFH Beschluss vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932; BFH Urteil vom 7. September 2000 III R 40/96, BFHE 193, 182 jeweils mwN).

    Denn auch wenn ein Betrieb oder eine Betriebsstätte aus Rentabilitätserwägungen innerhalb der dreijährigen Verbleibensfrist (endgültig) eingestellt wird (vgl. hierzu BFH Urteil vom 19. September 2001 III R 84/97 aaO), ist dies grundsätzlich investitionszulagenschädlich.

  • BFH, 05.02.1998 - III R 48/91

    Vorgründungsgesellschaft und Investitionszulage

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96
    Ähnlich den Fällen der Investitionen vor Betriebseröffnung, die zulagenbegünstigt sind, wenn der betreffende Betrieb nach der Anschaffung des Wirtschaftsgutes zügig errichtet und alsbald eröffnet wird ist (vgl. z. B. BFH Urteil vom 5. Februar 1998 III R 48/91, BFHE 185, 337 ; Urteil vom 3. April 1973 VIII R 31/71, BFHE 109, 292 ) können auch Fälle einer sanierungsbedingten Betriebsunterbrechung zulagenunschädlich sein, wenn die Sanierung zügig und die erneute Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr alsbald erfolgt.
  • BFH, 11.03.1988 - III R 113/82

    Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter, die vor Betriebseröffnung …

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96
    Eine Betriebsunterbrechung über eine Zeitspanne, die mehr als die Hälfte des Verbleibenszeitraumes ausmacht, steht der Realisierung des Förderzweckes in jedem Falle entgegen (vgl. BFH aaO BFHE 153, 191 für den Fall der Anschaffung vor Betriebseröffnung, BFH aaO BFHE 193, 182 zum Fall der Einstellung der werbenden Tätigkeit; Niedersächsisches FG in EFG 1999, 621 welches Unterbrechung zwecks Umbau von 13, 5 Monaten noch als unschädlich ansieht).
  • BFH, 09.05.1996 - III B 242/95

    Anforderungen an die Verbleibvoraussetzungen bei Transportmitteln für die …

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96
    Mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist dabei davon auszugehen, dass der Begriff des Betriebs bzw. der Betriebsstätte in dem hier maßgebenden (investitionszulagenrechtlichen) Sinne einen aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmenden Betrieb bzw. eine ebensolche Betriebsstätte voraussetzt (…vgl. zuletzt BFH Urteil vom 19. September 2001 III R 84/97, BFH/NV 2002, 456 ; BFH Beschluss vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932; BFH Urteil vom 7. September 2000 III R 40/96, BFHE 193, 182 jeweils mwN).
  • FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung …

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96
    Wie der entscheidende Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Februar 1999 (EFG 1999, 396 ) klargestellt hat, führt nicht bereits die Antragstellung oder die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens zu diesem Ergebnis.
  • BFH, 03.04.1973 - VIII R 31/71

    Erhöhte Investitionszulage - Betrieb des verarbeitenden Gewerbes - Jahr der …

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96
    Ähnlich den Fällen der Investitionen vor Betriebseröffnung, die zulagenbegünstigt sind, wenn der betreffende Betrieb nach der Anschaffung des Wirtschaftsgutes zügig errichtet und alsbald eröffnet wird ist (vgl. z. B. BFH Urteil vom 5. Februar 1998 III R 48/91, BFHE 185, 337 ; Urteil vom 3. April 1973 VIII R 31/71, BFHE 109, 292 ) können auch Fälle einer sanierungsbedingten Betriebsunterbrechung zulagenunschädlich sein, wenn die Sanierung zügig und die erneute Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr alsbald erfolgt.
  • FG Sachsen, 18.04.2012 - 6 K 1340/10

    Kein Investitionszulagenanspruch bei 18-monatiger Unterbrechung der Produktion …

    Mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist dabei davon auszugehen, dass der Begriff des Betriebs bzw. der Betriebsstätte in dem hier maßgebenden (investitionszulagenrechtlichen) Sinne einen aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmenden Betrieb bzw. eine ebensolche Betriebsstätte voraussetzt (…vgl. BFH, BFH/NV 2002, 456 ; BFH, BFHE 193, 182 jeweils m.w.N.; SächsFG, EFG 2002, 1109 ).

    Nur ein (eine) am Wirtschaftsleben teilnehmender Betrieb (teilnehmende Betriebstätte) kann die der Investitionszulage grundsätzlich innewohnende Zielsetzung einer Stärkung der Wirtschaftskraft mit all ihren Auswirkungen (z. B. Arbeitsplatzschaffung und -sicherung) verwirklichen (SächsFG, EFG 2002, 1109 ).

    Von einer zügigen Sanierung und alsbaldigen Wiederaufnahme der werbenden Tätigkeit kann jedenfalls dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Betriebsunterbrechung - wie im Streitfall - 18 Monate andauert (…z.B. BFH, BFH/NV 2002, 1110 ; Sächsisches FG, EFG 2002, 1109 ).

  • FG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 K 244/00
    Selbst wenn man dem Vortrag der Klin. folgt und davon ausgeht, dass die A AG die Absicht hatte, die von der Klin. erworbenen Wirtschaftsgüter wieder zur Schweineproduktion einzusetzen, sind die Voraussetzungen der InvZul-Gewährung entfallen, weil die Unterbrechung der Schweineproduktion bis heute nicht beendet ist und eine länger als zwölf bis fünfzehn Monate andauernde Betriebsunterbrechung schädlich ist (…z.B. BFH/NV 2002, 1110 = BStBl II 2002, 582 ; Niedersächsisches Finanzgericht - FG, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1999, 621 ; Sächsisches FG EFG 2002, 1109).
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